marti
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performa schrieb:Hier wird meines Erachtens der Tatbestand der einschlägigen Passage im Urheberrechtsgesetz schon geradezu "mustergültig" erfüllt, nämlich dass das Programm "hauptsächlich" dafür entwickelt und angeboten wird.
Es würde mich nicht wundern, wenn die einschlägigen Verbände, bzw. ein Musikkonzern diesem Anbieter erfolgreich (sorry, aber ich muß es so salopp sagen) "den Hintern vollklagt" - wenn es wirklich zum Prozess kommt.
Ich kann ja spasseshalber mal bei der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) nach deren Meinung fragen.
Edit:
Hier hab ich übrigens einen Link von Anwälten gefunden, die sogar die Analogkopie für illegal halten. Wie gesagt, ein eindeutige "höchstrichterliche" Rechtsprechung dazu existiert noch nicht. (Die Aussagen bestärken mich aber in der Annahme, dass ich nicht so falsch liege..)
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#8
Hi
Danke den Link kenne ich, das Programm gibt es allerdings schon seit sicherlich 2 Jahren und es wird auch öffentlich beworben und von vielen Windows Usern eingesetzt. Wenn es illegal wäre, hätte sich sicherlich schon längst ein Anwalt darum gekümmert.
Gruss
Marti