Nebenkostenabrechnung vom 30.09.04

Dr. Snuggles

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Ich bin am 30.09.2004 aus einer Wohnung ausgezogen. Nun ist mir heute die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert.
Nun meine Frage muss ich die noch bezahlen oder nicht?
Moralisch gesehen muss ich sicherlich zahlen allerdings ist es mit selbiger vom Vermieter auch nicht weit her;)

Gruss Snuggles:)
 
Sowas hab ich mich letztens auch gefragt...

Wer ehrlich ist ist meist der Arsch.

Aber ich bin lieber ein Arsch und finanziell im Nachteil, als mir irgendwelche Sachen zuschulden kommen zu lassen...
 
Rechtlich musst du die natürlich zahlen, wenn sie aus dem Zeitraum stammt, in dem du in der Wohnung gewohnt hast. Moralisch ist das wohl auch keine Frage, oder?

Was hat der Vermieter damit zu tun, du hast die Kosten verursacht.

Oder gibt es etwas, was du begründet damit verechnen könntest. Hast du deine Kaution zurück bekommen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Gesetz steht das die Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr gestellt sein muss dies wäre in diesem Fall der 30.9 gewesen.
 
Hey,

ich habe in einer ähnlichen Angelenheit morgen einen Termin mit meinen Anwälten. Diese haben mir gesagt, daß ich nichts unterschreiben soll, in nichts einwilligen soll, denn es sei definitiv nicht zulässig zu diesem Zeitpunkt noch Rechnungen von 2004 zu zahlen. Wenn der Vermieter es nicht schafft seine Angelegenheiten rechtzeitig zu erledigen, so kann dies auch nicht das Problem des Mieters sein. Ich sehe hier auch kein moralisches Problem, sondern in erster Linie ein rechtliches.

Viel Erfolg (den wünsche ich mir auch),

Zoë
 
Ich glaube, da gibt es so ein Gesetz/Verordnung, dass eine Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt werden muss/ungültig ist, wenn sie mehr als ein Jahr zu spät kommt (hab den Wortlaut nicht mehr im Kopf, bei der Zeitangabe sind meine Erinnerungen schwammig) Könnte also auch sein dass sie nach zwei Jahren, bzw. dem Vorletzten Jahr nicht mehr gilt.
Ist also die Abrechnung von 01-09 2004?

Edit: Oh, das schreibst du ja selbst auch schon.
 
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Dr. Snuggles schrieb:
Im Gesetz steht das die Nebenkostenabrechnung nach einem Jahr gestellt sein muss dies wäre in diesem Fall der 30.9 gewesen.

Wenn dem wirklich so ist, hätte ich meine letzte auch nicht zahlen brauchen :rolleyes:

Welcome back Zoë :)
 
Ricky ich habe die Wohnung bis zum 30.9 genutzt. Das komische an der Abrechnung ist auch das das Wasser komplett abgerechnet wird. Es ist ein Mehrparteienhaus mit einem Wasserzähler und dann wird Personenanteilig abgerechnet.

Nun gut mal eine Nacht drüber schlafen...
 
http://www.wengersky.de/texte/mietrecht/nebenkostenabrechnung.shtml <- Hier kannst du die Regelung bzgl. Nebenkosten noch mal nachlesen, falls das zum Schlafen nötig oder danach gewünscht sein sollte.

Gruß,

macmadrid

EDIT: An die Stelle der Anlage 3 zu § 27 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen ist jetzt Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten getreten.
 
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Danke für den link macmadrid. Der Abrechnungszeitraum ist der 1.1.2004 bis 31.12.04 somit muss ich zahlen. Somit ist nun alles geklärt danke an alle:)

Edit: Genutz habe ich es zwar nur vom Januar bis September aber das Spielt anscheinend keine Rolle da eben erst im September abgerechnet wird.
Bezahlen muss ich natülich nur bis einschließlich September;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zoë schrieb:
Hey,

ich habe in einer ähnlichen Angelenheit morgen einen Termin mit meinen Anwälten. Diese haben mir gesagt, daß ich nichts unterschreiben soll, in nichts einwilligen soll, denn es sei definitiv nicht zulässig zu diesem Zeitpunkt noch Rechnungen von 2004 zu zahlen. Wenn der Vermieter es nicht schafft seine Angelegenheiten rechtzeitig zu erledigen, so kann dies auch nicht das Problem des Mieters sein. Ich sehe hier auch kein moralisches Problem, sondern in erster Linie ein rechtliches.

Viel Erfolg (den wünsche ich mir auch),

Zoë
Ich hatte unrecht:
Dr. Snuggles schrieb:
Danke für den link macmadrid. Der Abrechnungszeitraum ist der 1.1.2004 bis 31.12.04 somit muss ich zahlen. Somit ist nun alles geklärt danke an alle
Haben mir meine Anwälte - na ja, eigentlich ist es nur eine Anwältin - auch so gesagt... Pardon.
 
Genau dasselbe ist uns jetz auch passiert:
Nebenkostenabrechnung von Mitte 2003 bis Mitte 2004. Spaßigerweise wurde uns auch die Benutzung des Aufzuges in Rechnung gestellt, obwohl wir zu selbigen überhaupt keinen Schlüssel haben. (Das haben wir damals auf das Angebot des Vermieters hin abgelehnt, um Kosten zu vermeiden.) Da wir auch weiterhin in Frieden mit dem - ansonsten recht fairen - Vermieter leben möchten, werden wir wohl die Summe abzüglich der Aufzugkosten zahlen. (Auch wenn das heißt, inzwischen ausgezogenen Mitbewohnern die Rechnung unter die Nase halten zu müssen.)
Trotz aller gesetzlichen Regelungen haben wir die Kosten ja verursacht. Außerdem ist ein gutes Verhältnis zum Vermieter mehr Wert, als man gemeinhin denkt!
 
dazu kann ich nur sagen: gutes Verhältnis hin oder her, der Vermieter hat Pflichten, erfüllt er die nicht, dann hat er Pech gehabt. Wenn man die Pflichten als Mieter verletzt, ist der Vermieter meistens auch nicht kulant.
Aber, das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Wenn ihr meint, dass der Vermieter eigentlich ok ist, dann würde ich auch zahlen, aber ich würde ihm auf keinen Fall etwas schenken (indem ich beide Augen zudrücke), wenn er in der Regel auch nichts für mich tut.

Ren
 
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