Nebenjob zur Festeinstellung

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minimalwerk

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Hallo liebe Community,

ich bin bei einer Agentur fest eingestelt und hätte jetzt noch die Möglichkeit am Wochenende als Stundenlöhner bei einer anderen Firma zu arbeiten. Ich habe momentan die Steuerklasse 1 mit allen Abzügen usw. bei meiner Festeinstellung. Kann ich ohne weitere Probleme nun diesen Job am Wochenende annehmen. Dort würde ich ca. 600 EUR im Monat dazu verdienen.

Bekomme ich dafür noch eine andere Steuerklasse und wieviel muß ich von diesem verdienst dem Finanzamt abdrücken oder gibt es eine Regelung bei der man gar nichts weiter zahlen muß solange man den Betrag X nicht übersteigt?

lieben Gruß, Frank
 
Wenn Du einen Nebenjob machen willst, musst Du Dir den von Deinem jetzigen Arbeitgeber genhemigen lassen (je nach Vertrag auch nur anzeigen, aber das kommt weniger oft vor). Tust Du das nicht, ist das evtl. ein Kündigungsgrund.
Dann wird für den Nebenjob Steuerklasse 6 genommen, das lässt sich nicht verhindern.
 
genehmigt ist dieser schon, das war ja auch nicht die Frage ;)

gibt es denn eine Obergrenze, die man bei der Steuerklasse 6 verdienen darf ohne abgaben ans Finanzamt machen zu müssen? Oder wie ist dort der Satz? Also was muß ich von meinen 600 EUR netto (Meine Rechnungen werden mit MwSt ausgewiesen) ans Finanzamt abdrücken. Also der Job wäre eh nur bis November. Effektiv also 2400,- EUR die ich mit dem Nebenjob im Jahr 2007 verdienen würde.

gruß, Frank
 
Ach Du machst das auf eigene Rechnung? Dann musst Du ein Gewerbe anmelden. Musst Du immer wenn Du mit der Absicht Profit zu machen arbeitest. Da gibts keinen Grenzen. Grad wenn Du MwST angibtst. Gibst du das ohne Gewerbe an, dann gibt's richtig Ärger :)
 
Soviel ich weiß, ist dem Finanzamt egal, unter welchem Label das läuft.
Es wird dein komplettes Einkommen versteuert. Egal, wie sich das
zusammensetzt.
Ausnahmen sind z.B. die Übungsleiter-Pauschale, aber das ist was anderes.
 
hmmm, das verstehe ich jetzt nicht? Also dort arbeiten schon 5 Studenten und 2 die auch neben ihrem Job dort sind. Alle stellen Ihre Rechnungen mit MwSt aus. Also immer 15,- die Stunde plus 19% MwSt. Das darf ich nicht ohne Gewerbe?

Gibt es denn keinen anderen Weg wie ich als Stundenlöhner dort Geld verdienen kann? Und auch wenn ich ein Gewerbe anmelde (kostet ja nur 20 EUR) steht immer noch die Frage aus was ich ans Finanzamt abdrücken muß?

gruß, Frank
 
Stellst Du eine Rechnung macht dich das aus steuerlicher Sicht zu einem Gewerbetreibenden. Man darf als Privatperson tatsächlich Rechnungen schreiben, allerdings nur bis zu einem sehr keinen Betrag (viel weniger als das, was Du da angegeben hast).
Wenn Du MwST auf die Rechung schreibst, MUSST Du die dem Finanzamt überweisen. Eine Privatperson DARF keine MwST ausweisen.
 
Ich habe davon nicht so viel Plan, also korrigiert mich ruhig.

Entweder du bist bei der Firma (2.Job) angestellt, dann gehts nur mit Steuerkarte (Kl.6). Oder du arbeitest selbständig auf Honorarbasis, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Dabei stellt sich die Fragen, wenn du nur für diesen Kunden arbeitest erweckt das den Anschein der Scheinselbständigkeit um die Sozialabgaben zu prellen.
 
Hallo,

ich bin selbst nebenberuflich tätig. Ich habe ein Gewerbe angemeldet und werde auf Antrag beim Finanzamt und bei der Handwerkskammer als Kleinstunternehmer nach Umsatzsteuergesetz geführt (d.h. ich muß keine Umsatzsteuervorauszahlung leisten, darf aber auch keine MwSt auf den Rechnungen ausweisen und nur eine bestimmte Summe damit verdienen). Meine Rechnungen sind daher Brutto = Netto. Pech ist beim Gewerbe nur, daß immer gleich die IHK oder Handwerkskammer kommt und die Hand aufhält.
Erkundige Dich doch mal beim Finanzamt, ob Du nicht (ebenfalls ohne ausweisbare MwSt) einfach nur Privatrechnungen stellen kannst. So oder so mußt Du Deine Einkünfte aus der Nebentätigkeit bei der Steuererklärung unter "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" angeben, dann werden sie mit Deinem normalen Arbeitnehmersteuersatz versteuert.
Oder: Frag, ob Du bei Deinem anderen Job als 400 EUR-Kraft angestellt werden kannst, das wird dann pauschal versteuert. Laß es Dir von einem Steuerberater mal durchrechnen. Eine Beratungsstunde beim St-Berater kostet nicht die Welt...

Gruß, MacSteven
 
Steuerberater fragen. Meiner hat mir damals gesagt, Gewerbeanmeldung nicht nötig (eigentlich hat er gesagt: "Himmel, nein, bist Du wahnsinnig!?!". Macht nur Scherereien, wenn man es wieder auflösen will.
Allerdings verkaufe ich auch nichts außer meiner Arbeitszeit.
 
ch muß keine Umsatzsteuervorauszahlung leisten, darf aber auch keine MwSt auf den Rechnungen ausweisen
Und das ist ggf. ein Problem, weil in dem hier besprochenen Fall der Kunde auch nicht die Vorsteuer abziehen kann.
 
ok, vielen Dank für eure Hilfe... ich glaube ich suche dann wirklich erstmal einen Steuerberater auf und lasse mir alles genau erklären und druchrechnen.

lieben Gruß, Frank
 
steht immer noch die Frage aus was ich ans Finanzamt abdrücken muß?

gruß, Frank

Äh... hab ich oben schon beantwortet. Deinen kompletten Einkünfte werden
zusammengerechnet und dann entsprechend versteuert.
 
Macht es doch nicht so kompliziert:

Du brauchst eine zusätzliche Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 drauf. Die bekommst wie immer auf dem Bürgeramt.
 
Macht es doch nicht so kompliziert:

Du brauchst eine zusätzliche Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 drauf. Die bekommst wie immer auf dem Bürgeramt.

..und die ist unnötig wenn er Rechnungen stellt, denn dann geht er keiner nichtselbstständigen Arbeit nach §19 EStG nach sondern ist Gewerbetreibender, Selbstständiger oder Freiberufler - je nach dem.
 
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