Natürliche Person / Einzelunternehmen !?

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Apfelbaumi

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Hallo,
kann mir jemand die Begriffe "natürliche person" & "einzelunternehmen" erklären.
Die Antworten im Netz verstehe ich nicht sorecht.

danke :)
 
sinnvoll wäre es, wenn du erläuterst in welchem zusammenhang du diese frage stellst.
ich verstehe dich im moment so, daß du die frage im rechtlichen sinne stellst. vgl. BGB §§1-14 für die natürliche person und BGB §§21-89 für juristische personen. diese beinhaltet auch unternehmen im weitesten sinne.
 
Hallo,
kann mir jemand die Begriffe "natürliche person" & "einzelunternehmen" erklären.
Sehr geehrter Herr,

eine natürliche Person bezeichnet einen physischen fassbaren Menschen. Ein Einzelunternehmer, ist, bzw. ein Einzelunternehmen betreibt, wer als natürliche Person eine geschäftliche Unternehmung allein betreibt. Zwar erfordert eine Einzelunternehmung eine natürliche Person. Aber umgekehrt gilt dies nicht, und die Begriffe sind nicht austauschbar. Eine natürliche Person muss ja nicht geschäftlich tätig werden.

Beispielsweise ist auch ihr vier Wochen altes neugeborenes Baby eine natürliche Person, kann aber - wie sich hoffentlich von selbst versteht - kein Einzelunternehmer sein.

Mit freundlichen Grüssen,

tufkap
 
Und um die Sache abzurunden:
Es gibt auch juristische Personen, das ist dann z.B. eine GmbH. Die braucht zwar einen Menschen als Erfüllungsgehilfen (=Geschäftsführer), aber der hat mit der juristischen Person nix zu tun. Im Geschäftsleben kann man (böse Fouls mal außen vor) auch nur die GmbH / Firma belangen und nicht den Geschäftsführer in Person.
Man könnte auch noch Begriffe wie "Personengesellschaft" und "Kapitalgesellschaft" ins Feld werfen.
 
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