Mwst. in der Miete bei gewerbl. Nutzung

Eleo

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Hi,

kurz zu meiner Situation.
Ich bin Musikproduzent und somit wie viele andere hier Selbstständig:

Ich werde nun vorausichtlich neue Räume für mein Tonstudio anmieten
und habe daher eine Frage:

Ich bin aufgrund noch nicht allzu hoher Umsätze noch nicht Mwst pfllchtig,
bedeutet das ich in meinen Rechnung auf die auf das Ausweisen der Mwst. verzichte.

Nun enthält die Miete in den neuen Studioräumen nat. 16% Mwst die in der
Buchführung ja meist als "durchgehender Posten" bezeichnet wird.

Meine Frage:
Wie hole ich mir die Mwst zurück, bzw. habe ich mal gehört das
die Mwst. sogar direkt am Montasende geltend gemacht werden kann.
Bin ich da auf dem richtigen Kurs?
KLar, ich werde mich nochmal an meinen Steuerberater wenden,
doch vielleicht könnt ihr ja ein paar Erfahrungen teilen damit ich nicht so ganz unvorbereitet auf meinen Steuerberater treffe.

Gruß

eleo
 
Hi Eleo,

Du nimmst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, da deine Umsätze (voraussichtlich) pro Jahr unter 17.500 Euro liegen.
Das heisst, du musst keine Mehrwertsteuer ausweisen, darfst aber auch keinen
Vorsteuerabzug geltend machen.
Die 16% kannst Du dir also in Deinem Fall nicht zurückholen, die musst Du leider zahlen.
Du kannst allerdings beim Finanzamt beantragen, in die Regelbesteuerung aufgenommen zu werden. Danach bist Du umsatzsteuerpflichtig, aber auch vorsteuerabzugsberechtigt (sprich, du kannst Dir bei allen Anschaffungen, die Du geschäftlich tätigst, die 16% Umsatzsteuer wieder zurückholen)

Dieser Schritt lohnt sich allerdings nur, wenn Du viele Neuanschaffungen tätigst oder hohe Mieten zahlst. Und: Du bist auf fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Am besten noch mal mit dem Steuerberater durchsprechen!

Gruss
Ollo
 
@ollo:

vielen Dank, genau die Antwort habe ich gebraucht!

cheers
eleo
 
MWSt und Miete?
Nur wenn der Vermieter einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt gestellt hat ;)
Natürlich ist das somit nicht unbedingt :D

PS.: Ist ne typische Frage in fast jeder Steuerrechtsklausur.
 
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