Muss mein Kumpel den Schaden selber zahlen?

Fotostudio

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Einem Freund von mir, "Antiquitätenfotograf"(Profi) wurden von einem Kunsthändler 2 einpackte Hinterglas-Gemälde übergeben.

Beim auspacken stellte er fest, eins ist kaputt.:mad:
Der Schaden soll 10.000,-€ sein, Hinterglas-Bild zersprungen.

Muss er das jetzt selber zahlen.
(wenn man das so einfach sagen kann..:confused:)

oder kann er ruhig schlafen.

Danke schon mal für ihn :)
 
Einem Freund von mir, "Antiquitätenfotograf"(Profi) wurden von einem Kunsthändler 2 einpackte Hinterglas-Gemälde übergeben.

Beim auspacken stellte er fest, eins ist kaputt.:mad:
Der Schaden soll 10.000,-€ sein, Hinterglas-Bild zersprungen.

Muss er das jetzt selber zahlen.
(wenn man das so einfach sagen kann..:confused:)

oder kann er ruhig schlafen.

Danke schon mal für ihn :)
Wenn er hat seine Haftpflichtversicherung, oder er darf dann wohl, wenn er nicht zahlen möchte/kann sich verklagen lassen und vor Gericht versuchen nur eine Teilschuld zu erlangen...
 
das werden wohl die juristen klären müssen, ob es nun unsachgemäß verpackt war oder transportiert wurde...
 
Einem Freund von mir, "Antiquitätenfotograf"(Profi) wurden von einem Kunsthändler 2 einpackte Hinterglas-Gemälde übergeben.

Beim auspacken stellte er fest, eins ist kaputt.:mad:
Der Schaden soll 10.000,-€ sein, Hinterglas-Bild zersprungen.
Per Hand übergeben oder per Post / Lieferung?
Hatte er Zeugen beim Auspacken?

edit: Wie gut kennt er den Kunsthändler?
 
supermoderator/fachforum hin oder her. aber warum werden jetzt hier schon willkürlich posts gelöscht!?
 
Nicht willkürlich.
Ich bezog mich jetzt einfach mal auf "Offtopic" bzw. auf Punkt 2b und 2d. :noplan:
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, es war offtopic. aber mir war neu, dass posts hier einfach gelöscht werden. was dazu gelernt. :)
 
Wenn das Zeug bei ihm defekt angekommen ist (und er das beweisen kann), dann ist das eine Sache der Versicherung des Versenders, nicht seine.
Das hätte er aber sofort reklamieren müssen.
Jetzt steht Aussage gegen Aussage und es wird schwierig.
Anders herum: wer "kostbare" Sachen versendet ohne sie richtig zu verpacken ist auch irgendwie bekloppt ...
Ohne viel mehr Details wird man das also nicht entscheiden können.
 
aber aufgrunde des satzes

Einem Freund von mir, "Antiquitätenfotograf"(Profi) wurden von einem Kunsthändler 2 einpackte Hinterglas-Gemälde übergeben.

würde ich annehmen, dass alles ohne post/ähnliches abgewickelt wurde.

also sind nur der händler und der photograf verwickelt.
 
upps doppelt:cool:
 
Danke, Danke,

genau so isses.

Der hat die Sachen schon eingepackt, persönlich übernommen

Kannte den aber schon sehr lange und angeblich ist in den ganzen Jahren noch nie nich was passiert.:)

Trägt den der arme Kerl das Transportrisiko:mad:
auch wenn der "Kunstmensch" das wohl nicht richtig verpackt hat:confused:
 
wie gesagt, das sollte am besten per anwalt klären, bei der schadenssumme sind die auch motiviert ;)
hat er denn überprüft, ob es nicht schon mit der mitnahme beschädigt war?
kann ja sein, dass der kunstmensche den übers ohr hauen will...
 
Kannte den aber schon sehr lange und angeblich ist in den ganzen Jahren noch nie nich was passiert

Naja, das hört sich dann doch etwas entspannter an.
Wenn die beiden sich seit Jahren gut kennen, wird es wohl entweder der
Händler oder der Fotograf auf seine Kappe nehmen und die Versicherung
von einem der beiden zahlt das.
Der eine ist Kunsthändler, der andere Profi-Anitquitätenfotograf, da wird
ja wohl einer der beiden Herren eine Versicherung haben, oder?

Ich würde da versuchen, die Aasgeier erst mal rauszuhalten und das untereinander regeln.
 
Danke noch mal, ich werd berichten wer "gewonnen hat"....:Pfeif:
 
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