Muss Firma einen Beleg aushändigen?

Franken

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Hallo Kollegen,
hab bei congstar eine Prepaid-Karte und vor drei Tagen auf der Webseite durch Bankeinzug 50Euro aufgeladen.
Jetzt wollte ich einen Beleg und dachte, da findet sich was in meinem Konto bei congstar auf der Webseite.
War nix.
Jetzt hab ich grad gechattet und da schrieb mir die Dame, dass congstar keine Rechnungen/Quittungen bei Prepaid
erstellt. Der Beleg wäre der Kontoauszug.
Meines Wissens nach, - und dies als Frage an Euch:
- muss jede Firma auf Verlangen einen Beleg aushändigen
- aktzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug alleine nicht alls Beleg
stimmts, oder liege ich da falsch.

PS ich will die Ausgaben bei der Steuer geltend machen.
 
Ich gebe meinem Steuerberater immer den Kaufbeleg, da reicht u.U. die E-mail, die den Kauf bestätigt.
Zum Anderen gebe ich ihm die Kopie des Kontoauszugs, auf dem zu sehen ist, dass dieser Betrag auch tatsächlich von meinem Konto abgegangen ist.
Ob ein Unternehmen verpflichtet ist, eine gesonderte Quittung auszustellen, weiß ich leider nicht. Lediglich den Kontoauszug akzeptiert mein Steuerberater nicht. Es muss immer beides vorliegen.
 
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Ich würde Congstar ihren Mist um die Ohren hauen.
Habe für einen Kunden eine mobile Datenstation mit AldiTalk. Auf Anfrage schicken die eine Jahresrechnung völlig ohne Probleme.
Meiner Meinung nach sollen Firmen für alles Belege ausstellen müssen. Gerade in Deutschland. Aber wie das rechtlich aussieht, weiss ich nicht.
Nutzt Dir für die abgelaufene Zeit bei congstar nichts, aber so als Hinweis.
 
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Was ich jetzt im Netz an Infos gefunden habe, ist verwirrend.
Klar gibt es einen Unterschied zwischen Rechnung und Beleg(Quittung).
Aber selbst bei dem Beleg gibt es unterschiedliche Ausssagen darüber ob eine Firma eine solche ausstellen muss gegenüber einer Privatperson.

Vielleicht kann ja hier noch jemand sicher sagen, wie es sich verhält.
 
Kaufbeleg und Kontoauszug reicht für die Steuer. Sollte halt daraus hervorgehen, daß es für dich ist und nicht für Angehörige.
Gruß
win2mac
 
Kaufbeleg und Kontoauszug reicht für die Steuer. Sollte halt daraus hervorgehen, daß es für dich ist und nicht für Angehörige.
Gruß
win2mac
Einen Kaufbeleg habe ich doch nicht - darum geht es.

Hast Du denn nicht einmal eine E-mail über den Kauf bekommen? Gar nichts?
Nein, eben nicht.
Ausser der Abbuchung auf dem Konto hab ich nix.
Ich könnte mir einen Screenshoot vom Guthaben machen. :koch:
Ich brauch ja auch den Beleg für die Vorsteuer.
 
Hmm, also wenn Du rein gar nichts bekommen hast, würde ich es wie Björn machen.
Ich würde Congstar Sagen, dass Du diesen Kauf, ohne Beleg, steuerlich nicht geltend machen kannst und Du Ihnen die entgangene Steuererleichterung, bei umkooperativem Verhalten, gerne in Rechnung stellen würdest. Du würdest gerne wissen, an wen Du die Rechnung schicken musst.

Ansonsten gilt das hier:
Wenn Sie für einzelne Aufwendungen keinen Beleg haben, dürfen Sie diese trotzdem steuerlich geltend machen. Aber: Sie müssen dem Finanzamt glaubhaft machen, dass Ihnen Kosten entstanden sind. Erläutern Sie dem Finanzamt schriftlich oder mündlich die näheren Umstände der Ausgabe und nennen Sie auch einen plausiblen Grund für den fehlenden Beleg.

Du könntest dem Steuerbeamten ja erklären, dass Congstar unwillig ist, Dir den Beleg auszuhändigen. Könnte mir vorstellen, dass der das gar nicht witzig findet und sich im Zweifel selbst an Congstar wendet.

Nun bin ich aber mit meinem Latein am Ende. Ich würde es lösungsorientiert angehen und den kauf beleglos einreichen. Immer Schritt für Schritt.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Ich hoffe, Du kommst zu Deinem Recht.
 
@desko75
Danke für die Rückmeldung
Bei solchen Sachen schreibe ich immer an die Leute, die im Impressum ganz oben stehen. Das hilft i.d.R.
Ich bräuchte nur noch so ein paar Paragafen, dich ich in das Schreiben einfließen lassen kann,
damit das Schreiben auch schon "gesättigt" ist. :)
 
Es gibt noch die Möglichkeit der "Eigenbelegausstellung". Darin vermerkst du alle Einzelheiten und unterschreibst diese. In Verbindung mit dem Kontoauszug wurde Derartiges immer anerkannt. Sollte innerhalb eines Jahres nur nicht zu oft verwendet werden.
 
@DoroS Danke für den Tip. Kenn ich, hab ich aber erst einmal bei einer Taxi-Quittung gemacht, die ich nicht mehr hatte.
Weißt Du, wie es dabei mit der Vorsteuer aussieht zwecks Nachweis, ob und wenn ja wieviel, es gibt ja 7% und 19% - kann ich das bei dem Eigenbeleg einfach reinschreiben?
 
Als Unternehmer hat man einen rechtlichen Anspruch auf eine Rechnung gem. § 14 Abs. 2 UStG.

Gruß
MH
 
@DoroS Danke für den Tip. Kenn ich, hab ich aber erst einmal bei einer Taxi-Quittung gemacht, die ich nicht mehr hatte.
Weißt Du, wie es dabei mit der Vorsteuer aussieht zwecks Nachweis, ob und wenn ja wieviel, es gibt ja 7% und 19% - kann ich das bei dem Eigenbeleg einfach reinschreiben?

Nein.
 
Als Unternehmer hat man einen rechtlichen Anspruch auf eine Rechnung gem. § 14 Abs. 2 UStG.

Gruß
MH
Dazu hat mir die Dame im Chat gesagt, dass congstar keine Verträge mit Unternehmen abschließt.
Kann sein, dass dies so in den AGBs von denen steht. Hab ich noch nicht nachgeschaut.
 
Dazu hat mir die Dame im Chat gesagt, dass congstar keine Verträge mit Unternehmen abschließt.
Kann sein, dass dies so in den AGBs von denen steht. Hab ich noch nicht nachgeschaut.

OK. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann das natürlich sein. Finde ich aber ein wenig kurios. Wenn die Betriebsausgabe aber auch anders nachgewiesen werden kann, z.B. durch Abbuchung etc., sollte das für die Einkommensteuer kein Problem sein. Vorsteuern gibt es dann allerdings nicht wieder, weil Voraussetzung für den Vorsteuerabzug eine Rechnung mit ausgewiesener USt ist, es sei denn, es handelt sich um eine "Kleinbetragsrechnung" im Sinne von § 33 UStDV in Höhe von max. 150 €.

Gruß
MH
 
Dazu hat mir die Dame im Chat gesagt, dass congstar keine Verträge mit Unternehmen abschließt.
Kann sein, dass dies so in den AGBs von denen steht. Hab ich noch nicht nachgeschaut.
Da hast Du schlechte Karten, Congstar akzeptiert keine gewerblichen und/oder selbstständigen Kunden. Quelle Prepaid AGB
Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Voraussetzung für den Vertragsschluss
ist die Vollendung des 16. Lebensjahres des Kunden.
 
@MalteHah
@rechnerteamhttps://www.macuser.de/members/maltehah.181642/
Danke für die Info. Lösung ist dann eben, dass ich Karten im Kiosk kaufe und dann hab ich ja Beleg mit VST. Was ich bisher auch immer so gemacht habe, aber jetzt das erste Mal nicht, weil sonst das Guthaben nicht mehr ausgereicht hätte.

Aber was soll das denn für einen Sinn Selbständige auszuschließen? Wollen Sie keine Konkurrenz zu Ihrer Mutter T-Mobile.
Oder was könnte sonst dahinter stecken?
 
Aber was soll das denn für einen Sinn Selbständige auszuschließen? Wollen Sie keine Konkurrenz zu Ihrer Mutter T-Mobile.
Oder was könnte sonst dahinter stecken?

Gute Frage. Das Problem mit der Rechnungsausstellung könnte wirklich einer der Beweggründe sein. Das pinke T könnte auch eine Rolle spielen ...
 
Wobei die Rechnungsausstellung eigentlich kein Problem darstellen dürfte, das können andere Prepaid-Anbieter ja auch.
 
Dienste für Verbraucher müssen keine Rechnungen legen, dürfen auch mal ausfallen, ohne einen Regress zu befürchten, all so ein Kram. Auch der Support hat u.U. ein anderes Niveau. Um es mal platt auszudrücken.
 
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