Möchte Mac kaufen habe aber erfahren das der Mac bei c2-circle vermietet wird

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Liest sich doch eher als bräuchte der Verkäufer dringend schnell Geld.
Wahrscheinlich deckt der Verkaufspreis doch nicht einmal die übrigen Raten und den Restwert.
Und wie löst der Verkäufer dann diese Situation?
man kann die Geräte übrigens auch jederzeit aus dem Vertrag herauskaufen.
Vllt will der Verkäufer auch einfach das Abo und den Mac loswerden.
 
man kann die Geräte übrigens auch jederzeit aus dem Vertrag herauskaufen.
Vllt will der Verkäufer auch einfach das Abo und den Mac loswerden.
Könnte, könnte Fahrradkette.
Vielleicht auch nicht. Aus welchem Grund soll der Verkäufer (Eigentümer) ein Abo loswerden wollen? Es werden doch regelmäßige Forderungen generiert.
 
Verkäufer = der Schwerverbrecher der ihn privat verkaufen will
 
Habe jetzt mal die AGBs dieser Firma (teilweise) gelesen. Wenn sie dich am Sack haben, haben sie dich am Sack! Und zwar richtig. Ändert aber nichts am Thema dieses Fadens.

Vorzeitige Beendigung ist nur durch herauskaufen oder Upgrade auf ein neueres Gerät möglich. Also klassisches Leasing. Im Gegensatz dazu ist eine Übertragung des Vertrages nicht vorgesehen.
 
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Verkäufer = der Schwerverbrecher der ihn privat verkaufen will
Du schnallst es einfach nicht. Verkäufer kann nur der sein, dem die Ware gehört. Was ist denn bloß so schwer daran? Es gibt eine oft zitierte Differenz zwischen Eigentum und Besitz, google das mal. Wenn du dich aufklären lassen willst, such dir dazu einschlägige Lektüre oder ein anderes Forum. Vielleicht haben dort einige ein besseres pädagogisches Geschick als manche hier.
Oh, ist mir gerade eingefallen: du hast doch bestimmt ‘ne Flatrate. Ruf doch mal beim Polizeirevier deines Vertauens an und schilderst denen den Fall.
Natürlich im Namen eines Freundes.
 
Wie kommst du darauf das es sich um Helerei handelt? Er hat das Gerät gemietet und solange er seine Raten zahlt juckt die das wohl eher nicht ob das Gerät bei ihm zuhause steht oder sonst wo.
Wie bei jedem anderen Ratenkauf auch, gehört dir das Produkt erst wenn es komplett bezahlt ist.
Wenn das hier aber tatscächlich ein Mietvertrag ist, gehört dir das GErät erst recht nicht und kannst es auch nicht einfach weiterverkaufen, auch wenn du die Raten Zahlst.
Das Mietgerät bleibt Eigentum des Vermieters.
Das mit dem kaufangebot zum Restwert ist was du bei Leasingverträgen meist hast. Nicht aber bei Mietverträgen.

Es könnte nämlich auch passieren, dass der Vermieter während der Laufzeit den Mac wieder abholen will, weil er dafür ein top Angebot bekommen hat, oder aus sonst einem Grund das Gerät austauschen will.
Du bist dann auf jeden Fall wegen Unterschlagung dran.
Kann man dem Mieter nachweisen, dass er das Gerät mit Absicht verkauft um sich zu bereichern, kommt zur Unterschlagung auch noch Betrug dazu.
Diebstahl kommt hier nicht in FRage, da das Gerät ja nicht geklaut wurde.

Ganz Ehrlich? Ich kann immer wieder nur staunen, was manche Leute für ein Rechtsverständnis haben - die sind aber meist auch zu blöde zum googeln.
Manche Leute sind einfach nur behämmert und haben es sich redlich verdient wenn man sie wegsperrt.
Und die mit diesem gefährlichen Halbwissen sollte man auch gleich einlochen - präventiv. Bei denen kommt eh nur S******e raus.
 
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Kein Problem. Kündigen und Gerät zurücksenden.
Das geht wohl eher nicht in diesem Fall.
Du schnallst es einfach nicht. Verkäufer kann nur der sein, dem die Ware gehört. Was ist denn bloß so schwer daran?
Halt mal den Ball flach, ich schnalle es sehr wohl.
Habe lediglich gesagt verkauft er das Gerät privat weiter und löst dann durch „herauskaufen“ des Gerätes den Leasingvertrag auf passiert gar nix.
Das bedeutet nicht das ich das gutheiße, ist aber einfach Tatsache.
Wie bei jedem anderen Ratenkauf auch
das ist kein Ratenkauf sondern Leasing.
Und die mit diesem gefährlichen Halbwissen sollte man auch gleich einlochen - präventiv. Bei denen kommt eh nur S******e raus.
Da kannst du dich nach so einem Satz wohl auch dazu zählen, selten so ein Schwachsinn gelesen
 
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Bin kein Rechtsanwalt und eigentlich ist es auch WURSCHT, aber:

Sofern der Ersteher keine Kenntnis von der Unterschlagung hat, erfolgt ein gutgläubiger Erwerb. Denn der Eigentümer hat dem Unterschlagenden den Rechner überlassen. Bei Kenntnis des Rechtsmangels ist gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen.
Anders wäre es wohl, hätte der Verkäufer den Rechner geklaut; dann ist ein gutgläubiger Erwerb generell ausgeschlossen.

Ist so übrigens schon bei Wohnmobilen oder Kfz passiert, weil die gefälschten Fahrzeugpapiere nicht als solche erkennbar waren.
So meine ich die entsprechenden Urteile in Erinnerung zu haben.
Stichwort: 935 bgb

Glaubst du wirklich, eine Wohnung gehört dir, nachdem du einem Mieter "seine" Wohnung abgekauft hast?

Das ist ohnehin ausgeschlossen, da es für den Erwerb in Deutschland Formvorschriften gibt: nämlich den notariellen Kaufvertrag. Hier ist der Notar verpflichtet die Eigentümerschaft durch Blick in das Grundbuch zu überprüfen. Ein Verkauf per "Handschlag" ist ausgeschlossen.

Im vorliegenden Fall ist gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen, zumindest was die Fallkonstruktion anbelangt. In der Realität stellt sich die Frage, wir die Ahnungslosigkeit bewiesen werden kann. Wenn keine Rechnung über den Ursprünglichen Erwerb vorgelegt wird, könnte es dünn werden.

Und bei einer Ersttat in minderschwerem Fall, geht in D niemand ins Gefängnis, der nicht schon vorbestraft ist; das zeigt sich an den Urteilen.
 
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Das geht wohl eher nicht in diesem Fall.

Halt mal den Ball flach, ich schnalle es sehr wohl.
Habe lediglich gesagt verkauft er das Gerät privat weiter und löst dann durch „herauskaufen“ des Gerätes den Leasingvertrag auf passiert gar nix.
Das bedeutet nicht das ich das gutheiße, ist aber einfach Tatsache.

das ist kein Ratenkauf sondern Leasing.

Da kannst du dich nach so einem Satz wohl auch dazu zählen, selten so ein Schwachsinn gelesen
Fragt sich nur wer hier der Schwachsinnige ist...
Eröffungspost nicht gelesen?
Dort ist nicht die Rede davon, dass der Mac durch den Mieter aus dem Vertrag gelöst wird oder wurde.
Nach Darstellung des TE liest sich das so, als wäre der Mac noch im Vertrag. Sonst würde er hier nicht fragen.

Wenn überhaupt, wäre erst mal eindeutig zu kläern, wem der Mac überhaupt gehört - dem Vermieter (weil er noch im Vertrag ist) oder dem Verkäufer (weil er ihn abglöst/gekauft hat).

Erster Satz des TE: "was könnte mir passieren wenn ich einen Imac kaufe, der Besitzer hat Ihn aber als Abo bei Circle laufen?"
Damit ist der Sachverhalt eindeutig und alles zu diesem Thema wurde hier bereits richtig ausgelegt.

// entfernt //

Punkt.
 
Die Sachlage erscheint klar, daher ist der Thread jetzt geschlossen.
 
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