Mitschneiden der Spotify-Lieder?

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Gimlei

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Hallo,
habe einen kostenpflichtigen Spotify-Account. Kann ich mit dem Mac die Lieder irgendwie legal abspeichern oder mitschneiden?
 
Download wird doch direkt in Spotify angeboten.
 
Ich denke es geht um das mitschneiden und dann in iTunes importieren. ;)

Ja geht, bspw mit Audio HiJack pro oder audacity. Anschließend in einzelne Tracks schneiden, exportieren und in iTunes importieren.

Der Mitschnitt ist legal, quasi das gleiche wie im Radio aufnehmen - Stichwort Privataufnahme. Der direkte Download wäre problematisch.
 
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irgendwie legal abspeichern
Nein. Ja, man kann sie mitschneiden, nein das ist nicht legal. Du zahlst bei Spotify für eine Streaminglizenz und nicht für das dauerhafte Besitzen der Musik. Insofern kannst du dir die Musik auch gleich im Netz klauen, das ist genauso illegal.
 
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Nein. Ja, man kann sie mitschneiden, nein das ist nicht legal. Du zahlst bei Spotify für eine Streaminglizenz und nicht für das dauerhafte Besitzen der Musik. Insofern kannst du dir die Musik auch gleich im Netz klauen, das ist genauso illegal.

Falsch, das Mitschneiden zum privaten Gebrauch und privatem abspielen ist legal. Wie gesagt: Stichwort Privataufnahme.
Gibt auch genug Kanzleien die dazu entsprechende Informationen bereitstellen. Allen voran wohl WBS.

Das darfst du mit Radio, Internetradio und Streamingangeboten. Allerdings sollte man damit natürlich keinen DJ Job annehmen.

Also ja man kann mitschneiden und ja das ist legal, solange es im privaten Gebrauch passiert.
Aber auch: Ja man kann mitschneiden und nein das ist illegal, wenn es an Dritte weitergegeben wird.

Beides richtig, aber deine pauschal Aussage, dass es illegal ist, ist falsch.
 
Wondershare AllMyMusic verrichtet ganz gute Dienste.
 
@MacMac512 Leider so auch nicht richtig. Die pauschale Aussage: Privatkopie ist erlaubt, ist leider so nicht richtig. Zur Nutzung von Spotify stimmt jeder User den AGB zu und diese schließen dies explizit aus.
Man verstößt mit einer Privatkopie also definitiv gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstes. Es ist und bleibt eine rechtliche Grauzone.
 
@MacMac512 Leider so auch nicht richtig. Die pauschale Aussage: Privatkopie ist erlaubt, ist leider so nicht richtig. Zur Nutzung von Spotify stimmt jeder User den AGB zu und diese schließen dies explizit aus.
Man verstößt mit einer Privatkopie also definitiv gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstes. Es ist und bleibt eine rechtliche Grauzone.
AGB > …schon alleine deshalb, wenn in den AGB steht: "…kann auf weiteres uneingeschränkt ver- und geändert werden… etc." – sollte bei solchen Themen und auch generell immer etwas mit Bedacht und Vorsicht gehandelt werden.

Denn was einige Betreiber heute nicht "stört", kann morgen schon ganz anders aussehen.
 
Der ganze Spaß ist wenigstens zweischneidig. Mit den AGB habt ihr natürlich reicht.
Letztlich ist es aber auch die Frage inwiefern das Streaming eine wirksame Maßnahme im Sinne des Kopierschutzes ist, den ich für meine Kopie ja umgehen müsste.

Leider 5 Jahre alt: https://www.wbs-law.de/internetrecht/record-and-play-mitschneiden-von-spotify-stream-legal-23107/

Vielleicht finde ich noch was neueres wenn ich nicht am Handy online bin.

Spotify könnte mich also von der Nutzung ausschließen. Würde es aber nie erfahren, da dazu die mitlaufende Recording Software erkannt werden müsste. Oder gar, ob das Signal an einen zweiten Rechner geroutet wird.

Im Sinne der “Raubkopie” kenne ich keinen Fall und Streaming wird ja eher wie ein Radio gewertet. Außerdem ist für das rippen von CDs ja gerade die Privataufnahme gewährt.

So oder so ist der Download aus dem Netz ein anderes Kaliber.
 
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