Mietrecht: Untermietrecht in einer Wohngemeinschaft

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...es gilt:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
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Diese Fristenregelung gibts nicht mehr, sie galt bis vor ca. 2 Jahren.

Aktuell sind 3 Monate Kündigungsfrist, egal ob man 1 Jahr oder 10 Jahre wohnt.
 
für den Mieter ;)
 
hier mal ein link, dann versteht ihr vllt wieso ich aus meiner wohnung rauswill und zwar so schenll wie möglich ;)

Hier klicken
 
es geht nicht um geschirr.... es geht um den dreck... .. leider sieht man den auf den bilder nicht.... das geschirr kann man besser auf bildern bannen !
 
Daraus wirst du aber nie im Leben ein Sonderkündigunsrecht ableiten können, dafür ist das zu harmlos. Ihr kommt einfach nicht mieinander klar und habt sehr verschiedene Putz- und Suaberkeitsvorstellungen. Über längere Zeit bauscht sich das dann in einem auf. Sicher ist eines: ihr solltet in verschiedenen WGs wohnen, sprich: zieh aus. Kannst ja auch nen Nachmieter suchen.
 
nachmieter suchen fällt weg. ich möchte das keinem menschen zumuten....
 
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