Mietbürgschaft - normal oder zu extrem?

Friedemann

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Hallo, liebe Juristen, Hobby-Richter und Laien.

Da mein einer Mitbewohner auszieht, muss ich jetzt Hauptmieter werden (2 der 3 Mitbewohner teilen sich bei uns eine Hauptmieterschaft). Zu diesem Zweck würde die Hausverwaltung gerne eine Bürgschaft meines Vaters unterschrieben haben.
Diesem jedoch gefällt der Vordruck insbesondere aufgrund dieses Passus (und der Tatsache, dass er für jemand anderen mitbürgen muss) nicht:

Zur Erfüllung des Mietvertrags, insbesondere den hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen, übernehme ich die uneingeschränkte, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und/oder Vorausklage (§770,771, BGB) gegenüber dem Vermieter.

Auch ich finde den Passus hart gewählt, allerdings las ich im Netz, dass er sowieso nur sehr selten gilt, meisten ungültig ist. Zudem haben ja sowohl meine beiden derzeitigen Mitbewohner als auch meine Vorgänger alle genau diese Bürgschaft unterschrieben bekommen. Ist mein Vater zu paranoid, oder die anderen zu unvorsichtig?


Ach ja, mein Vater hat jetzt eingewilligt zu unterschreiben - wenn ich ihm im Gegenzug unterschreibe, die Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen..
 
Ich würde von dieser Bürgschaft abraten.
 
Mhh, Mietbürgschaften für Studentenbuden sind wohl relativ üblich.
Den von dir zitierten Passus kenne ich jetzt nicht, könnte aber die Standardformulierung sein.
Für ne WG wäre mir das etwas blöd, wenn ich für neue Mitbewohner, die ich nicht mal kenne, die Bürgschaft übernehmen müsste.
 
Nun ja, Ricky, die Bürgschaft bei ner Hauptmieterschaft gilt halt für die Wohnung - und bisher wurde für mich mitgebürgt. Abgesehen davon, dass ich ja den einen Mitbewohner schon lange kenne, den anderen suchen wir dann aus.

Sollte mein Vater nicht zustimmen (bzw., macht er ja, wenn ich ihm die andere Unterschrift gebe), dann würde die Wohnung gekündigt.
 
Wenn du aufrechnest oder anfichst, noch bevor der Vermieter sich an den Bürgen wendet, ist der Verzicht eh für die Katz.
Der Verzicht auf die Vorausklage - mei, dann klagt er halt gleich gegen deinen Vater und der holt sich dann das Geld bei dir. Find ich nicht sooo tragisch.

Kenne einige Leute, die eine Bürgschaft brauchten (mich eingeschlossen *gg*).
Allerdings durfte ich die Bürgschaft formulieren ;)

Übrigens hindert euch ja keiner, von eurem Mitbewohner seinerseits eine Bürgschaft verlangen. Hab ich zwar für ein WG-Zimmer noch nie erlebt, aber warum nicht.
 
In der Schweiz gilt übrigens die Haftpflichtversicherung als "Bürgschaft". Wie einem das Leben so spielt, durfte sie bereits für mich bürgen ... :hehehe:
 
Vielleicht habe ich mir in der Vergangenheit immer ganz gute Vermieter ausgesucht, aber eine Bürgschaft durch eine aussenstehende Person habe ich noch nie gebraucht und würde dem auch nicht zustimmen.
Was hat Dein Vater damit zu tun wie Du Deine Miete zahlst? Warum sollte er dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist ein Vertrag zwischen dem Vermieter und den Mietern. Und wenn er Euch nicht traut, sollte er sich vielleicht andere Mieter suchen.
 
Nun ja, Boothby, es ist in Berlin üblich, dass man einen Bürgern benennt, wenn das eigene Einkommen nicht hoch genug ist. Bisher waren das halt immer meine Mitbewohner oder meine Freundin gewesen, weshalb ich selber noch nicht in den Genuß gekommen bin.
Kann es schon irgendwie nachvollziehen, schließlich ist ein Student mit dem einzig sicheren Einkommen BaföG nicht gerade der sicherste Mieter.

Die Frage ist ja übrigens nur, ob die Bürgschaft so in Ordnung ist oder ob nicht.
 
Geh damit doch mal zum Mieterbund. Eine Auskunft da kann ja nicht die Welt kosten.
Dieser Einspruchsausschluß kommt mir jedenfalls sehr seltsam vor. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß eine Klausel im Mietvertrag unwirksam wäre.
 
Friedemann schrieb:
Die Frage ist ja übrigens nur, ob die Bürgschaft so in Ordnung ist oder ob nicht.

..ja ist die, allerdings kenne ich es nur von Banken, übliche Form, unterschreiben würde ich sie allerdings nicht.;)
 
Passus ist OK

Die Formulierung ist absolut normal. Der Text ist in Ordnung. Ich vermiete selbst eine kleine 1 Zimmerwohnung fast ausschließlich an Studenten. Ich benutze ein ähnliches Formular, welches bisher immer ohne große Rückfragen von den Eltern unterschrieben wurde. Ich habe auch bisher noch nie eine Bürgschaft in Anspruch nehmen müssen. Eltern die so was unterschreiben, achten auch ein bischen darauf, ob ihr Sprössling auch ordentlich mit dem Geld umgeht, oder zahlen gleich direkt die Miete.
 
Also bei mir in den Häusern ziehen auch immer wieder Studenten ein die bene keinen eigenen Festen Job haben und genauso wie ein Nichtstudent seinem Vermieter hier eine Gehaltsabrechnung vorlegen muss, so müssen die den einen Bürgschaft von jemanden vorlegen der ein regelmäßiges Gehalt hat (meisten eben die Eltern)

Ist gang und gebe und nix ungewöhnliches…
 
Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage allgemein üblich - also gern vom Verwender der Klausel gesehen - und ist gesetzlich in §§ 773, 771 BGB geregelt. Um die Wirksamkeit der Klausel brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Problematisch sind der Verzichts auf die Anfechtung und der Verzicht auf die Aufrechnung in der Klausel, wenn diese eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist, vgl. § 309 Nr. 3 BGB. Aber wir sind ja hier nicht in der Rechtsberatung...:)

Worüber du nachdenken könntest, ist der Fakt, dass bei Ausbleiben der Miete deiner Mitbewohner und dann dir, deine Familie (dein Vater) haftet. Allerdings ist das nunmal so, wenn man eine Wohnung mit mehreren teilt und einer bürgen soll.
 
Mhm, also ich kenne auch ein paar Studenten, die ne Mietwohnung alleine haben, deren Vermieter alle keine Bürgschaft wollten. Meine Vermieter im übrigen auch nicht. Wenn man erstmal die Miete nicht zahlt, ist ja immernoch die Kaution da, und falls die Miete dann mal 2 Monate nicht kommt, kann der Vermieter ja auch kündigen
 
Dann wird hier ja doch die Meinung vertreten, dass die Bürgschaft nichts so ungewöhnliches ist - was ich mir auch dachte, schließlich wurde sie schon von meinen beiden Mitbewohnern und dem Vorgänger von mir unterschrieben.

Aber gut, manche Leute sind da halt überempfindlich.
 
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