snoop69
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Wenn Du mir jetzt erklärst, wie ein Patentprüfer überprüfen kann, ob der Anmelder auch der Erfinder ist.....Mac_Neuling schrieb:Da muss man sich doch fragen, wie jemand etwas Patentieren lassen kann, dass er nicht selbst entwickelt hat!
Patente sollen doch die rechte des Entwicklers schützen (sofern er es einreicht). Das ist doch das Gleiche wie die GEMA, die die Rechte der Künstler schützt.
In den USA ist der Erfinder sogar deutlich besser gestellt als z.B. hierzulande: dort gilt das "first to invent"-Prinzip, während in DE/EU "first to register" gilt. Vor dem DPMA/EPA wird also immer die Berechtigung des Anmelders unterstellt. Selbst wenn Du vorher nachweislich das gleiche erfunden hast, hilft Dir das nichts, es begründet höchstens ein Vorbenutzungsrecht. Ausnahmen nur bei widerrechtlicher Entnahme (also nachgewiesenem Ideenklau).
Snoop