mal wieder fragen zum zoll :(

es bringt ja nicht jeder was mit :D

dann handelte es sich wohl um plagiate.

stand in der zeitung leider nicht drin

ok alsozusammengefasst

ich darf unter 175€ den normalen ausgang verwenden :)
 
Hab auch eine Frage zum Zoll

Fliege nach England/Großbritannien. Dieser Staat ist ja in der EU, somit verfällt meines wissens nach der Zoll auf die eingekauften Produkte?!

Würde mir einen iPod für meine Freundin holen und eine Time Capsule.
Beide Produkte sind nach der Umrechnung billiger, als hier in Deutschland.

Muss ich die 19% MWST zahlen oder verfallen die auch?!

Bitte um eine kleine Aufklärung.
Danke
 
steht doch groß und breit hier

Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes

Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gut, dann hätte ich noch eine Frage, wo muss ich die 19% Steuern bezahlen auf meine gekauften Produkte?
Gleich am Flughafen?
 
Die Umsatzsteuer in GB beträgt 17,5%, nicht 19, und gezahlt wird sie wie hier auch im Laden.
 
Glaube dann reden wir aneinander vorbei.
Oder ich hab heute eine extrem lange Leitung ;)

Also, ich habe eben im UK Store von Apple mal nachgeguckt, der Nano beträgt da 129 Pfund, die TC 329 Pfund.
Da stecken doch schon die 17,5% drin. Wenn ich nun in London in den Apple Store gehe, muss ich also für beide Produkte insgesamt 458 Pfund bezhalen, die 17,5% sind schon mit drin.

Rechne ich diesen Betrag um, ist es günstiger, als wenn ich aus dem Apple Store Deutschland bestelle.
Fliege ich nun mit den beiden Sachen zurück, krieg ich keine Probleme und keine weiteren Kosten aufgebrummt vom Zoll, da es ja EU ist.

Sehe ich das richtig?

Somit wäre es ja dann doch ein kleine Schnäppchen.
 
Wenn Schuhe und Uhr Plagiate waren, dann zahlt er trotz einem Wert unter Freigrenze tatsächlich eine Strafe, da die Einfuhr von Plagiaten auch zum persönlichen Gebrauch verboten ist.
Das sehen das MarkenG, das PatG, das GebrMG und das GeschmMG aber anders.

Und der Zoll auch: Klick

In anderen europäischen Staaten (insbesondere Italien) gibt es abweichende Regelungen, die allerdings teilweise im Konflikt mit multilateralen Abkommen stehen....
 
Das sehen das MarkenG, das PatG, das GebrMG und das GeschmMG aber anders.

Und der Zoll auch: Klick

In anderen europäischen Staaten (insbesondere Italien) gibt es abweichende Regelungen, die allerdings teilweise im Konflikt mit multilateralen Abkommen stehen....

Erfahrungsgemäß kann ich Dir sagen, dass der Zoll den "kommerziellen" Charakter durchaus flexibel beurteilt.
 
Erfahrungsgemäß kann ich Dir sagen, dass der Zoll den "kommerziellen" Charakter durchaus flexibel beurteilt.

Dann ist es aber kein privater Gebrauch mehr ;). Wenn der Zoll da Willkür walten lässt, gibt es immer den Weg über die Gerichtsbarkeit.
 
Naja, 5 "Levis" können sehr wohl privat sein, man kann allerdings auch unterstellen, dass vier davon auf ebay landen.

Unterstellen hilft nix, auch der Zoll muss beweisen oder zumindest anhand von Indizien belegen, dass ein gewerbliches Handeln wahrscheinlich ist. Bei 5 Levi's dürfte das IMHO schwierig werden...
 
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