Das Problem ist, dass eine Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und dessen Bedingungen unterliegt. Da gibt es keine gesetzliche Regelung die jemanden zu etwas zwingen könnte: Garantie basiert zu 100% auf Freiwilligkeit. Daher bin ich mir ehrlich gesagt auch nicht sicher ob sie im Falle des Falles einklagbar wäre.
Das stimmt überhaupt nicht. Der Hersteller muss keine Garantie anbieten, aber wenn er das tut, muss er entsprechend der Garantiebedingungen auch reparieren. Ein Hersteller kann kein Produkt mit Garantie anbieten und sich nach dem Kauf dazu entscheiden, dass er jetzt doch keine Garantie geben will und es doch freiwillig sei, ob er jetzt repariert.
Die Garantieansprüche lassen sich genauso gut durchsetzen wie Gewährleistungsansprüche - also leider eher schlecht. Denn im Zweifelsfall kann der Hersteller eben sowohl Garantie als auch Gewährleistung (wenn er gleichzeitig der Händler ist, wie es bei Apple ist, wenn man im Applestore kauft) einfach verweigern, und der Kunde darf dann rechtliche Schritte in die Wege leiten, die ihn zusätzlich Geld kosten.
ein winziges Stück harter Dreck das Display irreparabel zerstören können. Diesen Dreck siehst du noch nicht mal mehr und beim Zuklappen entstehen an genau dieser Stelle, wo dein Display gesprungen ist, enorme Kräfte aufgrund der Nähe zum Scharnier
Genau so ein Fall sollte aber von der Garantie abgedeckt sein. Denn wenn der Schaden so eintrat, dann war das nicht vom Käufer verursacht. Dann könnte man überhaupt die Tauglichkeit des Laptops als mobiles Gerät in Frage stellen, wenn das Display buchstäblich beim Hinschauen springt. Der TS könnte in die Garantiebedingungen schauen, welche Display-Beschädigungen ausgeschlossen sind. Alle kategorisch offensichtlich nicht, sonst würde auch bei anderen Fehlern mit dem Display (wie Staingate) nicht repariert werden, und das macht Apple ja doch.
wirst ja auch nicht sicherlich fotos vor dem termin mit dem techniker gemacht haben oder zeugen haben.
Das ist ja schon das nächste. Der Applestore-Mitarbeiter drückt am Display herum - spätestens jetzt gibt es einen äußeren Einfluss aufs Display. Das könnte der TS Apple auch gleich mal vorhalten, dass der Mitarbeiter das Schadensbild verändert hat. Aber klar, wer denkt schon daran in so einem Moment die Videokamera auszupacken.
Wenn der Hersteller den Schaden in Augenschein nimmt und feststellt, dass das kein Garantie-Fall ist dann bist du eben der Gelackmeierte, der eben beweisen muss, dass die Aussage des Herstellers falsch ist.
Gibt es dafür eine Quelle, wer hier die Beweislast hat, ob der Hersteller oder der Kunde das beweisen muss? Ich habs versucht zu googeln, finde aber zur Beweislast ausschließlich Beiträge zur Gewährleistung, und die trifft hier nicht zu.