SilentCry
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Kannst Du es Dir vorher ansehen?
Wird der Verkäufer einen Wisch unterschreiben "Privatverkauf"? Mit Seriennummer? (Also quasi ein Herkunftsnachweis).
Wenn er das tut, bist Du in ÖSTERREICH nach §366 ABGB (Erwerb nicht zum Erwerb berechtigter) als Käufer "in gutem Glauben" geschützt, d.h. selbst falls es sich nachher als gestohlen herausstellen sollte, behältst Du es. Das ist in Österreich so, in den allermeisten Staaten dieser Erde ist es allerdings anders, so auch in Deutschland. Wenn Du in Deutschlad einem Hehler aufläufst, bist DU der Geschädigte und wirst enteignet. Ich finde die österr. Regelung besser - soll sich der Verkäufer vor dem Richter verantworten und dem Beraubten den Schaden ersetzen.
Aber wie gesagt, was gerechter ist, ist wohl Ansichtssache.
DISCLAIMER: Ich bin kein Anwalt, darf also keine RECHTSBERATUNG erteilen. Alle meine Aussagen zum Gesetz sind allein meine Auslegung und Meinung.
Wird der Verkäufer einen Wisch unterschreiben "Privatverkauf"? Mit Seriennummer? (Also quasi ein Herkunftsnachweis).
Wenn er das tut, bist Du in ÖSTERREICH nach §366 ABGB (Erwerb nicht zum Erwerb berechtigter) als Käufer "in gutem Glauben" geschützt, d.h. selbst falls es sich nachher als gestohlen herausstellen sollte, behältst Du es. Das ist in Österreich so, in den allermeisten Staaten dieser Erde ist es allerdings anders, so auch in Deutschland. Wenn Du in Deutschlad einem Hehler aufläufst, bist DU der Geschädigte und wirst enteignet. Ich finde die österr. Regelung besser - soll sich der Verkäufer vor dem Richter verantworten und dem Beraubten den Schaden ersetzen.
Aber wie gesagt, was gerechter ist, ist wohl Ansichtssache.
DISCLAIMER: Ich bin kein Anwalt, darf also keine RECHTSBERATUNG erteilen. Alle meine Aussagen zum Gesetz sind allein meine Auslegung und Meinung.