Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Thema:
Ich habe bei einem Händler 2012 ein MacBook Pro gekauft und eine Zusatzgerantie für vier Jahre abgeschlossen.
Kurz vor Ablauf der Garantie trat ein Mangel auf: Bei Öffnen von iPhoto kam es zunächst zu einem Grafikfehler (geteilter Bildschirm), und dann zu einem Bluescreen; der Mac fror ein, und es ging nichts mehr. Nach kurzer Zeit kam der Fehler auch bei anderen Anwendungen, und nach ca. zwei Wochen ließ sich das Gerät gar nicht mehr starten.
Ich habe dieses Problem damals hier im Forum beschrieben, und mir wurde gesagt, dass es sich um einen Grafikkartenfehler handeln würde.
Ich gab das MacBook zur Reparatur, und es wurde das "Mainboard instandgesetzt".
Nach ca. 2 Monaten, die Garantie war zwischenzeitlich abgelaufen, trat genau derselbe Fehler wieder auf: Geteilter Bildschirm bei iPhoto, Bluescreen, nichts geht mehr; innerhalb kurzer Zeit auch bei anderen Programmen, schließlich ließ es sich nicht mehr starten.
Ich gab es wieder zum Händler, und habe auf erneuter Mängelbeseitigung bestanden. Meines Erachtens wurde der Mangel das erste Mal nicht korrekt behoben, da ja genau derselbe Mangel nach zwei Monaten schon wieder auftrat.
"Auf Kulanz" wurde es noch einmal repariert, das "Logic Board" wurde "instandgesetzt". (Das ist für mich persönlich schon der Beweis, dass sogar die Werkstatt angegeben hat, dass es sich um denselben Mangel gehandelt hat.)
Nach 2 Wochen ging das Spiel von vorne los: Geteilter Bildschirm, Bluescreen, nichts geht mehr.
Ich bin nun stocksauer, weil diese Zusatzgarantie 390 Euro gekostet hat. Meiner Meinung nach besteht nach dem ersten Mängelbeseitigungsversuch – genauso wie beim ursprünglichen Kauf – eine sechsmonatige Gewährleistung. Widrigenfalls könnte der Händler ja gleich warten bis die Garantie abgelaufen ist, und dann das kaputte Teil hinstellen, und sagen, dass die Garantie jetzt ja abgelaufen sei.
Das hat mir jetzt gesagt. Die Garantie sei abgelaufen, zwischenzeitlich, also zwischen der ersten Reparatur und dem Ablauf der Garantie, habe es ja funktioniert, und ich habe jetzt keine Ansprüche mehr.
Weiß jemand sicher, wie so etwas läuft?
Außerdem: Kann mir jemand sagen, ob man einen solchen Fehler am Logic Board so "ausbessern" kann, dass das Teil kurze Zeit funktioniert, und dann doch wieder den Geist aufgibt?
Für mich ist das so, wie wenn man ein Loch im Benzintank hat, und die Werkstatt klebt ein Heftpflaster drauf. Ein paar Kilometer wird man damit schon kommen. Mir fehlt nur das technische Know-how, ob das bei einem Logic Board überhaupt möglich ist.
Vielen Dank im Voraus!
ich hätte eine Frage zu folgendem Thema:
Ich habe bei einem Händler 2012 ein MacBook Pro gekauft und eine Zusatzgerantie für vier Jahre abgeschlossen.
Kurz vor Ablauf der Garantie trat ein Mangel auf: Bei Öffnen von iPhoto kam es zunächst zu einem Grafikfehler (geteilter Bildschirm), und dann zu einem Bluescreen; der Mac fror ein, und es ging nichts mehr. Nach kurzer Zeit kam der Fehler auch bei anderen Anwendungen, und nach ca. zwei Wochen ließ sich das Gerät gar nicht mehr starten.
Ich habe dieses Problem damals hier im Forum beschrieben, und mir wurde gesagt, dass es sich um einen Grafikkartenfehler handeln würde.
Ich gab das MacBook zur Reparatur, und es wurde das "Mainboard instandgesetzt".
Nach ca. 2 Monaten, die Garantie war zwischenzeitlich abgelaufen, trat genau derselbe Fehler wieder auf: Geteilter Bildschirm bei iPhoto, Bluescreen, nichts geht mehr; innerhalb kurzer Zeit auch bei anderen Programmen, schließlich ließ es sich nicht mehr starten.
Ich gab es wieder zum Händler, und habe auf erneuter Mängelbeseitigung bestanden. Meines Erachtens wurde der Mangel das erste Mal nicht korrekt behoben, da ja genau derselbe Mangel nach zwei Monaten schon wieder auftrat.
"Auf Kulanz" wurde es noch einmal repariert, das "Logic Board" wurde "instandgesetzt". (Das ist für mich persönlich schon der Beweis, dass sogar die Werkstatt angegeben hat, dass es sich um denselben Mangel gehandelt hat.)
Nach 2 Wochen ging das Spiel von vorne los: Geteilter Bildschirm, Bluescreen, nichts geht mehr.
Ich bin nun stocksauer, weil diese Zusatzgarantie 390 Euro gekostet hat. Meiner Meinung nach besteht nach dem ersten Mängelbeseitigungsversuch – genauso wie beim ursprünglichen Kauf – eine sechsmonatige Gewährleistung. Widrigenfalls könnte der Händler ja gleich warten bis die Garantie abgelaufen ist, und dann das kaputte Teil hinstellen, und sagen, dass die Garantie jetzt ja abgelaufen sei.
Das hat mir jetzt gesagt. Die Garantie sei abgelaufen, zwischenzeitlich, also zwischen der ersten Reparatur und dem Ablauf der Garantie, habe es ja funktioniert, und ich habe jetzt keine Ansprüche mehr.
Weiß jemand sicher, wie so etwas läuft?
Außerdem: Kann mir jemand sagen, ob man einen solchen Fehler am Logic Board so "ausbessern" kann, dass das Teil kurze Zeit funktioniert, und dann doch wieder den Geist aufgibt?
Für mich ist das so, wie wenn man ein Loch im Benzintank hat, und die Werkstatt klebt ein Heftpflaster drauf. Ein paar Kilometer wird man damit schon kommen. Mir fehlt nur das technische Know-how, ob das bei einem Logic Board überhaupt möglich ist.
Vielen Dank im Voraus!