MacBook nach Reparatur wieder kaputt; Garantie abgelaufen, Gewährleistung?

Flo1990

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Hallo zusammen,


ich hätte eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bei einem Händler 2012 ein MacBook Pro gekauft und eine Zusatzgerantie für vier Jahre abgeschlossen.
Kurz vor Ablauf der Garantie trat ein Mangel auf: Bei Öffnen von iPhoto kam es zunächst zu einem Grafikfehler (geteilter Bildschirm), und dann zu einem Bluescreen; der Mac fror ein, und es ging nichts mehr. Nach kurzer Zeit kam der Fehler auch bei anderen Anwendungen, und nach ca. zwei Wochen ließ sich das Gerät gar nicht mehr starten.
Ich habe dieses Problem damals hier im Forum beschrieben, und mir wurde gesagt, dass es sich um einen Grafikkartenfehler handeln würde.
Ich gab das MacBook zur Reparatur, und es wurde das "Mainboard instandgesetzt".
Nach ca. 2 Monaten, die Garantie war zwischenzeitlich abgelaufen, trat genau derselbe Fehler wieder auf: Geteilter Bildschirm bei iPhoto, Bluescreen, nichts geht mehr; innerhalb kurzer Zeit auch bei anderen Programmen, schließlich ließ es sich nicht mehr starten.
Ich gab es wieder zum Händler, und habe auf erneuter Mängelbeseitigung bestanden. Meines Erachtens wurde der Mangel das erste Mal nicht korrekt behoben, da ja genau derselbe Mangel nach zwei Monaten schon wieder auftrat.
"Auf Kulanz" wurde es noch einmal repariert, das "Logic Board" wurde "instandgesetzt". (Das ist für mich persönlich schon der Beweis, dass sogar die Werkstatt angegeben hat, dass es sich um denselben Mangel gehandelt hat.)
Nach 2 Wochen ging das Spiel von vorne los: Geteilter Bildschirm, Bluescreen, nichts geht mehr.


Ich bin nun stocksauer, weil diese Zusatzgarantie 390 Euro gekostet hat. Meiner Meinung nach besteht nach dem ersten Mängelbeseitigungsversuch – genauso wie beim ursprünglichen Kauf – eine sechsmonatige Gewährleistung. Widrigenfalls könnte der Händler ja gleich warten bis die Garantie abgelaufen ist, und dann das kaputte Teil hinstellen, und sagen, dass die Garantie jetzt ja abgelaufen sei.

Das hat mir jetzt gesagt. Die Garantie sei abgelaufen, zwischenzeitlich, also zwischen der ersten Reparatur und dem Ablauf der Garantie, habe es ja funktioniert, und ich habe jetzt keine Ansprüche mehr.


Weiß jemand sicher, wie so etwas läuft?

Außerdem: Kann mir jemand sagen, ob man einen solchen Fehler am Logic Board so "ausbessern" kann, dass das Teil kurze Zeit funktioniert, und dann doch wieder den Geist aufgibt?
Für mich ist das so, wie wenn man ein Loch im Benzintank hat, und die Werkstatt klebt ein Heftpflaster drauf. Ein paar Kilometer wird man damit schon kommen. Mir fehlt nur das technische Know-how, ob das bei einem Logic Board überhaupt möglich ist.


Vielen Dank im Voraus!
 
Bzgl Gewährleistung nach einer Reparatur: das hat in Deutschland mit der Reparatur nichts zu tun. Gewährleistungsanspruch hast du 2 Jahre ab Kauf und das war es. Apple selbst gibt auf Reparaturen immer 90 Tage Garantie. Wie das ein AASP handhabt weiß ich nicht. Viel Glück.
 
Steht in den Garantiebedingungen nicht immer : "Die Gesetzlichen Regelungen werden
nicht beeinflusst"
imho bedeutet es : Gewährleistung seitens des Herstellers/Händlers 24 Monate .
Also abgelaufen.
Ob auf Garantiereparaturen eine Gewährleistung gegeben wird,steht in den Bedingungen.
Ob es auf Aftermarket Reparaturen überhaupt Gewährleistung gibt ?
 
Das ist eben genau die Frage. Darf man als Versicherer einen Mangel nur irgendwie kaschieren, so dass das Logic Board noch ein paar Wochen hält, und danach sagen, dass die Garantie abgelaufen ist, oder eben nicht...
 
Bzgl Gewährleistung nach einer Reparatur: das hat in Deutschland mit der Reparatur nichts zu tun. Gewährleistungsanspruch hast du 2 Jahre ab Kauf und das war es. Apple selbst gibt auf Reparaturen immer 90 Tage Garantie.
Auf eine Reparatur muss auch wieder eine Gewährleistung von 24 Monaten gegeben werden (nur für genau den reparierten Fehler) - diese Zeit kann aber vertraglich auch auf 1 Jahr verkürzt werden.
Die 90 Tage bei Apple sind übrigens keine Gewährleistung auf eine Reparatur, sondern die Garantie auf ein Austauschgerät ... also was völlig anderes.

Rechtlich muss der Händler also das Gerät nochmals kostenfrei reparieren (wenn s wirklich der gleiche Fehler ist). Dies durchzusetzen ist aber eine andere Sache - evtl. muss dich ein Anwalt unterstützen.
 
Danke für die Info! Hättest Du vielleicht, wenn es für Dich keine Umstände macht, eine Fundstelle dazu? Urteile etc.?
 
Das mit den 3 Monaten stimmt leider!! Mein Mac ist auch bei der Reparatur und die Aussage mit den 90 Tagen bekam ich auch. Hat mich ziemlich geflasht. Apple scheint viel Vertrauen in seine Arbeit,Teile und Reparatur zu haben!!! :mad::eek::hamma:
 
Ich vermute es handelt sich um ein 15" MacBook Pro late 2011, mit dem berüchtigten Serienfehler? Die 90 Tage auf Ersatzteile von Apple sind mir auch nur so bekannt.
Deinen Händler muß ich hier mal in Schutz nehmen, der hat sicher nichts getürkt. Fakt ist, dass die Ersatz-Logicboards von Apple weiterhin den Serienfehler besitzen und der Fehler jederzeit wieder auftreten kann, bei dem einen früher, bei dem anderen später. Mein MBP late 2011 hat im Oktober 2015 ein neues Board erhalten und läuft bisher noch, allerdings betreibe ich die Lüfter seitdem auch oft auf maximum und versuche das Book unter 60°C zu halten. Ob es was bringt weiss ich nicht, aber da das Problem mt Temperaturschwankungen und Überhitzung zusammenhängt, riskiere ich lieber einen Lüfterschaden, als den Grafikchip.

Mein Apple Service Partner hat mir damals auch bestätigt, dass er einige Kunden hatte die ein paar Wochen nach der Reparatur den Fehler erneut hatten. Und mein ASP geniesst mein 100%iges Vertrauen.

Die einzige mögliche dauerhafte Lösung ist einen vertrauensvollen Betrieb zu finden, der einen neuen Grafikchip professionell einlötet. Das hat mehr Aussicht auf lange Haltbarkeit, da das in den MacBook Pro verwendete Lötverfahren wohl der hauptgrund für den Ausfall ist. Und auch hier sind anscheinend wieder Richtlinien unserer Gesetzgeber schuld, die gewohnt zuverlässige Lötverfahren aufgrund der verwendeten Materialien verbieten. Dies berichte ich aus der schwachen Erinnerung von meiner damaligen Recherche, ich bitte zu entschuldigen, wenn meine Aussage den Kern nicht 100%ig trifft.
 
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