MacBook kaputt - "vom Kauf zurücktreten"?

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Bartimäus

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HI
Ich habe es satt immer zum Applestore zu laufen und dann ohne Mac da zu stehen, weil er defekt ist. Außerdem komme ich mit Mac OS X nicht zurecht. Win läuft trotz Boot Camp BETA perfekt.

Also ich habe ein MacBook und würde es gerne zurückgeben. Da die das Teil nicht "aus kulanz" zurücknehmen muss ich es dem Apple Store "aufzwingen".
Das geht nur über das Gesetz...

Das Gerät war laut Apple 2mal auf Garantie in Reperatur. Sie meinten, sie hätten 3 Chancen es zu reperieren... ich dachte laut Gesetz 2 Chancen?
Jetzt ist es wieder defekt: Bildschirm flackert, macht Geräusche wenn Ton ausgeschaltet, stürzt ab...
Einmal waren wir wegen zurück geben schon da und da haben die Ram ausgetauscht... Also wären das schon 3mal+jetzt ist es wieder defekt...


Also was meint ihr? Müssen der Store das jetzt zurücknehmen?

Vielen Dank im Vorraus für Hilfe!!!
MFG Bartimäus
 
Laut gesetz ja aber wenn die das nicht tun wie lange hast du das denn schon?? und wielange ist die letzt Reperatur her??
 
dreimal exakt derselbe fehler, alles andere zählt nicht :zeitung:
 
Drei Chancen beim gleichen Fehler haben die. Wenn genau der gleiche Fehler auftritt kannst Du wandeln.

Mac OS ist der Hammer. So einfach und intuitiv. Ich kack echt einen großen Haufen auf Windows.

Ich brenne eine DVD, höre dabei Musik und surfe und das System schmiert nicht ab.....................Windows kann teilweise noch nicht einmal brennen ohne fast zu verrecken.
 
Wenn ein und derselbe Fehler 2 mal erfolglos repariert wird, so kann beim 3. AUFTRETEN dieses Fehlers vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
Du musst keinen dritten Reparaturversuch akzeptieren.
 
Mure schrieb:
Windows kann teilweise noch nicht einmal brennen ohne fast zu verrecken.
Nun übertreib mal nicht...:rolleyes:
Oftmals lag der Fehler bei Problemen mit Windows nicht am System, sondern zwischen den Ohren...
Jedenfalls meine Meinung und meine Erfahrung mit dem "typischen" Windows-User.
 
weltenbummler schrieb:
Nun übertreib mal nicht...:rolleyes:
Oftmals lag der Fehler bei Problemen mit Windows nicht am System, sondern zwischen den Ohren...
Jedenfalls meine Meinung und meine Erfahrung mit dem "typischen" Windows-User.

Ja genau wieder ein ganz schlauer. Wenn ich an meinem Windows gebrannt habe dann konnte ich alles andere nicht mehr einwandfrei benutzen. Kannst gerne vorbei kommen und Dich überzeugen Schlaumeier.
 
Luetti schrieb:
Wenn ein und derselbe Fehler 2 mal erfolglos repariert wird, so kann beim 3. AUFTRETEN dieses Fehlers vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
Du musst keinen dritten Reparaturversuch akzeptieren.

3maliges Recht auf Wiedergutmachung hat der Verkäufer bzw. Händler.
 
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

[...]
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ZWEITEN Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
Mure schrieb:
Ja genau wieder ein ganz schlauer. Wenn ich an meinem Windows gebrannt habe dann konnte ich alles andere nicht mehr einwandfrei benutzen. Kannst gerne vorbei kommen und Dich überzeugen Schlaumeier.
Habe gerade keine Zeit; Sonntags gehe ich mir nie Windows angucken...:D
Und jetzt mal wieder locker durch die Hose atmen und nicht alles persönlich nehmen; kann es nur langsam nicht mehr hören, das permanent Windows schlecht gemacht wird, nur weil viele damit nicht mit umgehen können und es nur kaputtspielen.
Außerdem ist alles eine Frage der Hardware; bei meinem letzten Win-Notebook (Asus Core Duo 1,83 Ghz / 1GB RAM) konnte ich ohne Probleme eine DVD brennen, Musik hören und im Netz surfen; und zwar gleichzeitig.;)
 
Ich würde mal anfangen bei §437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) anfangen. auf der seite gibt es dann die entsprechenden links zu weiteren, detaillierteren Parapgraphen.

Nach $440 BGB kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung erfolglos war. Als erfolglos gilt die Nacherfüllung, wenn der 2. Versuch fehlgeschlagen ist. Weiterhin sagt 440 auch, dass man dann keine weitere Frist setzen muss (ich glaube das ist in diesem Kontext relevant).

Damit eine Wandlung (also Rücktritt vom kaufvertrag) möglich ist, müssen _nicht _geringfügige Mängel vorliegen (oder so ähnlich). Aber das scheint hier ja gegeben zu sein.

Nirgendwo steht meines Wissens nach etwas von ein und demselben Mangel. Und darauf würde ich mich auch nicht festnageln lassen: Man kauft ein Produkt, man schliesst einen Kaufvertrag über _eine Sache ab. Und wenn die 2x verschieden nicht funktioniert und damit unbrauchbar ist, dann ist es nach meinem Verständniss (was auch falsch sein kann) egal, ob das immer der gleiche Fehler ist. Da dürfte es nur interessieren, ob das Produkt wie beschrieben funktioniert.

Und um das hier abzukürzen, hab' ich mal gegoogelt: Internetratgeber Recht (sehr knapp und informativ) / Wikipedia


Viel Erfolg,
sbx
 
Bartimäus schrieb:
HI
Ich habe es satt immer zum Applestore zu laufen und dann ohne Mac da zu stehen, weil er defekt ist. Außerdem komme ich mit Mac OS X nicht zurecht. Win läuft trotz Boot Camp BETA perfekt.

Also ich habe ein MacBook und würde es gerne zurückgeben. Da die das Teil nicht "aus kulanz" zurücknehmen muss ich es dem Apple Store "aufzwingen".
Das geht nur über das Gesetz...

Das Gerät war laut Apple 2mal auf Garantie in Reperatur. Sie meinten, sie hätten 3 Chancen es zu reperieren... ich dachte laut Gesetz 2 Chancen?
Jetzt ist es wieder defekt: Bildschirm flackert, macht Geräusche wenn Ton ausgeschaltet, stürzt ab...
Einmal waren wir wegen zurück geben schon da und da haben die Ram ausgetauscht... Also wären das schon 3mal+jetzt ist es wieder defekt...


Also was meint ihr? Müssen der Store das jetzt zurücknehmen?

Vielen Dank im Vorraus für Hilfe!!!
MFG Bartimäus


Der Applestore muss es nicht zurücknehmen. Wenn du freundlich bist, bekommst du ein neues Austauschgerät. Aber ein Recht auf Wandlung in Geld hast du im Moment nach BGB nicht! Siehe AGB's Apple-Store
 
Siehe AGB's Apple-Store
die können da reinschreiben, was sie wollen. um die sachmängelhaftung kommen sie nicht drumherum.

aber ich glaube, hier gehts auch nicht um _den apple store sondern um _einen apple store (das lese ich daraus, dass er da war und den arbeitsspeicher getauscht bekommen hat).
 
starbuxx schrieb:
die können da reinschreiben, was sie wollen. um die sachmängelhaftung kommen sie nicht drumherum.

aber ich glaube, hier gehts auch nicht um _den apple store sondern um _einen apple store (das lese ich daraus, dass er da war und den arbeitsspeicher getauscht bekommen hat).

Die Sachmängelhaftung ist eine andere Geschichte. Falls das Gerät 3x den gleichen Fehler hätte, dann schon.
Außerdem müssen AGB's nicht immer rechtswidrig sein.
 
Ums kurz zu machen: Ich sage nicht, das AGB immer rechtswidrig sein müssen.

Und die Sachmängelhaftung ist keine andere Geschichte, sondern trifft in diesem Falle zu. Es geht nicht um die (freiwillige) Garantie durch Apple Inc. sondern um die Rücknahme des Produktes durch den Händler, der, unabhängig ob ein Verschulden seinerseits vorliegt, für die einwandfreie und bestimmungsgemässe Funktion eines Produktes haftet und in diesem Fall ein nicht einwandfrei funktionierendes Produkt durch Nacherfüllung nicht in einen der Bestimmung entsprechenden funktionierenden Zustand versetzen konnte.

Dazu sagt Apple in seinen AGB (und die sind an dieser Stelle meines Erachtens nach korrekt):
10.3 Rechte bei Sach- oder Rechtsmängeln

Die in den vorstehenden Bestimmungen 10.1 bis einschließlich 10.2 beschriebene Herstellergarantie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte gegen den Verkäufer des Produkts wegen Sach- oder Rechtsmängeln und schränkt diese nicht ein. Ihre Rechte bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln der bei Apple gekauften Produkte und Serviceleistungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und sind wie folgt beschränkt. Beim Kauf von Produkten oder Serviceleistungen durch natürliche Personen zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt eine Verjährungsfrist für gesetzliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln von 2 Jahren; für alle anderen Käufer gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, jeweils ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


Das BGB sagt zum Thema Sachmängeln (Auszug aus §434/2)
(Eine Sache ist einwandfrei von Sachmängeln...)
, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Und das ist hier nicht gegeben.

Und §323/1 sagt
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

Ich bin kein Jurist, aber das scheint mir relativ selbsterklärend.

sbx

edit: hatte die Zitate aus dem BGB vergessen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mure schrieb:
Ich brenne eine DVD, höre dabei Musik und surfe und das System schmiert nicht ab.....................Windows kann teilweise noch nicht einmal brennen ohne fast zu verrecken.
Mein Gott, ich weiß das ist hier ein Macforum und die meisten sind hier, weil sie Windows nicht mögen - aber glaubt ihr eigentlich selber noch was ihr zusammenschreibt: Mure, wenn dein Win bei dem von dir beschriebenen Tätigkeiten abstürzt, dann hats aber was gröberes bei DEINEM PC. Und so Tätigkeiten wie Windows neuinstallieren (wenns mal wirklich nicht mehr läuft) kann doch auch nicht das allerschwerste auf der Welt sein. Sorry, aber darf doch nicht wahr sein, dass du uns (selbst 15 Jahre zurfriedener PC-Nutzer) weismachen willst, Windows würde nicht Musikhören + DVD brennen + Surfen vertragen. Das wird dann immer pauschalisiert á la "Windows ist doof" - sowas ärgert mich gewaltig...
 
Ich hatte ein Vaio mit 1024 MB Arbeitsspeicher und das Ding war letztes Jahr gerade mal ein halbes Jahr auf dem Markt. Ich habe ein CD gebrannt und wollte debei ins Internet. Das dauerte erstmal ne halbe Minute bis das klappte. Dann dachte ich das ist toll. Habe dazu den MediaPlayer aufgemacht und das dauerte auch noch mal ca. 15 Sekunden.

Und als ich begann zu surfen war der Seitenaufbau extrem langsam und erst als die CD gebrannt war lief wieder alles normal.

Und stell Dir vor ich habe das System mal neu aufgespielt und danach war es auch nicht besser.

Ich war gestern nur verwundert das alles wie gewohnt weiter lief trotz Brennen einer DVD.

Ich spreche hier von Erfahrungen die ich gemacht habe. Wenn Du diese nicht bestätigen kannst Glückwunsch. Bei mir war es so und nach dieser Erfahrung sage ich das Windows mit MAC OS einfach nicht mithalten kann.
 
starbuxx schrieb:
Ich würde mal anfangen bei §437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) anfangen. auf der seite gibt es dann die entsprechenden links zu weiteren, detaillierteren Parapgraphen.

Nach $440 BGB kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung erfolglos war. Als erfolglos gilt die Nacherfüllung, wenn der 2. Versuch fehlgeschlagen ist. Weiterhin sagt 440 auch, dass man dann keine weitere Frist setzen muss (ich glaube das ist in diesem Kontext relevant).

Damit eine Wandlung (also Rücktritt vom kaufvertrag) möglich ist, müssen _nicht _geringfügige Mängel vorliegen (oder so ähnlich). Aber das scheint hier ja gegeben zu sein.

Nirgendwo steht meines Wissens nach etwas von ein und demselben Mangel. Und darauf würde ich mich auch nicht festnageln lassen: Man kauft ein Produkt, man schliesst einen Kaufvertrag über _eine Sache ab. Und wenn die 2x verschieden nicht funktioniert und damit unbrauchbar ist, dann ist es nach meinem Verständniss (was auch falsch sein kann) egal, ob das immer der gleiche Fehler ist. Da dürfte es nur interessieren, ob das Produkt wie beschrieben funktioniert.

Und um das hier abzukürzen, hab' ich mal gegoogelt: Internetratgeber Recht (sehr knapp und informativ) / Wikipedia


Viel Erfolg,
sbx

Der Verkäufer bzw. der Händler hat das Recht auf 3 malige Wiedergutmachung bei ein und dem selben Fehler. Sollte zwei Mal das Laufwerk im Eimer sein und dann zwei Mal das Display dann kann man immer noch nicht wandeln. Und wenn ein Fehler 3 Mal auftritt dann hat der Händler noch mal das Recht auf Wiedergutmachung und erst beim 4ten Fehler der gleichen Art kann man Wandeln.
 
Mure schrieb:
Ich hatte ein Vaio mit 1024 MB Arbeitsspeicher und das Ding war letztes Jahr gerade mal ein halbes Jahr auf dem Markt. Ich habe ein CD gebrannt und wollte debei ins Internet. Das dauerte erstmal ne halbe Minute bis das klappte. Dann dachte ich das ist toll. Habe dazu den MediaPlayer aufgemacht und das dauerte auch noch mal ca. 15 Sekunden.

Und als ich begann zu surfen war der Seitenaufbau extrem langsam und erst als die CD gebrannt war lief wieder alles normal.

Und stell Dir vor ich habe das System mal neu aufgespielt und danach war es auch nicht besser.
Kein Wunder. Dein Brenner lief im PIO-Mode und nicht im UDMA-Mode.

Evtl. hast du auch die Chipsatz-Treiber nicht installiert.

Ich brenne hier täglich CDs und arbeite nebenher ohne Geschwindigkeitseinbußen.

:rolleyes:
 
weltenbummler schrieb:
Nun übertreib mal nicht...:rolleyes:
Oftmals lag der Fehler bei Problemen mit Windows nicht am System, sondern zwischen den Ohren...
Jedenfalls meine Meinung und meine Erfahrung mit dem "typischen" Windows-User.
vollkommen richtig....:clap:
 
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