Mac Pro (Mid2012) Transportschaden

Synthifreak

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Guten Tag !
Ich habe mir einen Mac Pro 12core (mid2012) gekauft und heute kam er an mit UPS. Die Transportkiste sah ok aus und da ich auf Arbeit war hat meine Mutter das Paket abgenommen. Gerade vor 15 min das Teil ausgepackt und ich sah das hier…beide Füße unten eingedrückt und verbogen.Die Seitenwand geht zwar ohne Probleme raus und innen sieht auch alles ok aus aber Test kann erst in ein paar Tagen gemacht werden da ich wieder weg muß. Sehr sehr ärgerlich das der Transport so einen Mist gemacht hat. Wollte so einen Nac wieder mal haben.weil ich ja gerade das Gehäuse so geil finde und der Rechner hier so gut wie Vollausbau hat.
Wenn er ohne Probleme läuft ist erstmal gut,aber das Gehäuse kriege ich nicht geradegebogen.

Grüße
Erol

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War hier im Forum nicht zu lesen, das passiert wenn man den nicht in der Original Verpackung versendet?

Gibt es die Gehäuse alleine nicht auch öfters mal gebraucht zu kaufen?
 
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War hier im Forum nicht zu lesen, das passiert wenn man den nicht in der Original Verpackung versendet?

Gibt es die Gehäuse alleine nicht auch öfters mal gebraucht zu kaufen?
Gibt es tatsächlich.


… aber zugegeben, dieses Gehäuse geht ohne originalverpackung quasi IMMER bei Versand kaputt.
 
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Habe ich mir auch schon überlegt ob ich alles in ein anderes Gehäuse einbaue,aber wie sind denn diese Gehäuse in den einzelnen Varianten ? Gibt es da Unterschiede wegen dem Tausch oder paßt mein Modell auch so ein Gehäuse mit anderen Austattung ?
Bei YouTube habe ich eben gesehen wie einer mit mehreren Schraubzwingen sein Gehäuse wieder gerichtet hat.
Passende Schraubzwingen habe ich und auf Arbeit auch eine Presse mit mehreren Tonnen aber da kommt er nicht drunten…ggg
Kann ja mit Fotos den Fortschritt hier dokumentieren …
Grüße

Erol
 
Die Käsereiben niemals ohne OVP versenden. Ist leider zu 95% normal, wenn die jemand nur versucht, gut zu verpacken.

Deswegen habe ich meinen Originalkarton vom 1,1 auch noch im Keller 😇

Wenn du ein anderes Gehäuse nehmen willst, musst du darauf achten, dass es mindestens ein 4,1 ist.
 
Beim Verkäufer reklamieren, der ist Auftragnehmer beim Transportunternehmen und haftbar für die Machart der Verpackung.
Im Falle eines vom Unternehmen verursachten Transportschadens (äußerst selten, zu 99% wird das wegen Mängeln der Verpackung abgelehnt) bekommt der Versender den Schaden ersetzt, nicht der Empfänger. Alles schon gehabt.......
 
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Wenn er ohne Probleme läuft ist erstmal gut
Was ist daran gut? Willst Du Dich damit etwa abfinden?

Der VK ist der Auftraggeber, der Transporteur Aufragnehmer: der VK muss den Schaden reklamieren und Schadensregulierung fordern. Hat er schlampig gepackt, hat er Pech und muss dem Käufer den gezahlten Betrag erstatten.

Auf welchem Verkaufsportal lief der Verkauf?

Ich habe vor Jahren etliche Power Mac G5, die so ankamen, reklamiert und wieder zurück geschickt. Einmal war sogar ein Händler unfähig, richtig zu verpacken, obwohl ich vorab Infos schickte. Die meinten Alle, sie würden der Käsereibe was Gutes tun, wenn sie die im Karton fest auf die Bügel stellen. Wer die OVP kennt, weiß, dass nur eine Methode funktioniert. Ich habe einmal eine Verpackung nachgebildet: kam unversehrt an.

Bei den MP ist mir das erspart geblieben, weil ich entweder abgeholt, in OVP gekauft oder den VK vorab eine OVP zugeschickt hatte,

Eines mal klar gesagt: diese Kaltverformung bekommst Du nicht wieder gerichtet, auch nicht mit Schraubzwingen. Da würde ich keine Hand anlegen, vor allen Dingen nicht, bevor Du Dich nicht mit den VK auseinander gesetzt hast.
 
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Das ist das Übliche ohne OVP.

dem Transporteur kann man dafür gar nicht böse sein. Wenn die Henkel nicht in der Luft sind dann passiert das immer.

Dann noch in einem Karton den man nicht greifen kann, dann rutscht der ab und es gibt kaltverformtes Alu.

ich kann das auch ohne OVP, bilde aber sozusagen die OVP nach und schnitze auch Haltelaschen ein. Trotzdem hab ich eine Hand voll OVPs die ich auch dem Verkäufer zusende. Egal was der erzählt, wie gut der verpackt.

Einer hatte sogar eine Schaumverpackungsmaschine. Schön für ihn, hat nur dem Mac nichts genutzt wenn eine Seite am Karton anliegt.
 
Da das trotzdem immer mal passiert und ich auch Transportschäden angekauft hab: Zum Rausziehen nehme ich ein Kantholz quer, parallel zum Bügel, dicke Schraubzwinge seitlich, Abpolsterung für den Bügel und dann einen Kuhfuß.

Manchmal auch eine lange Schraubzwinge zum ziehen, damit hat man mehr Kontrolle.

Spuren gibts natürlich.

Und die abgerissenen Gewindehülsen suchen.
 
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Das Schadensbild habe ich schon öfter gesehen bei diesen Maschinen.
Das passiert wenn ohne OVP versandt. Schwierig ist die Haftungsfrage.

Der Transporteur wird eine Regulierung ablehnen, denn der kann nicht wissen, dass das mit dem Inhalt kritisch ist = regelmässig ist das kein Verschulden des Transporteurs, denn = unsachgemäß verpackt.
Der Versender kann sich herausreden mit gutem Glauben und argumentieren, dass man nicht unbedingt wissen kann, dass die ordnungsgemäße Verpackung so kritisch ist mit den Maschinen = vielleicht maximal fahrlässig, aber eher nicht grob, also auch nur ursächlich aber nicht notwendigerweise gleich auch schuldhaft = der ist dann auch raus.

Ja, ich bin mir bewusst, dass das unbefriedigend ist, aber, sorry, ihr habt euch das Rechtssystem so zusammen gebaut und zugelassen.

Ich würde mit Freundlichkeit und Kulanzanfrage beim Verkäufer versuchen eine gütliche Einigung zu finden, auf menschlicher Ebene lässt sich so etwas vielleicht zu einem fairen Kompromiss zu beiderseitig halbwegs Akzeptanz führen - auf juristischer Ebene gibt es nur Ergebnisse, bei denen beide Parteien unglücklich sind und das kotzen kriegen.
 
Kulanz? Kein Stück.

Wenn ich als Verkäufer bereit bin, einen Artikel zu versenden, dann sollte mir bewusst sein, wie dieser ordnungsgemäß verpackt wird.
Das übliche Blabla "Versandrisiko zu Lasten des Käufers" ist eine gern genutzte Ausrede, um sich von allen Folgen freizusprechen (rechtlich gesehen, geht bei Privatverkäufen das Risiko des Versandes tatsächlich an den Käufer über), entbindet den Versender aber nicht von Sorgfaltspflicht und er kann trotzdem im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Wenn man mal die AGBs der üblichen Versand- und Kurierdienste durchliest, dann müssen Pakete fast schon vom LKW überrollt werden können, ohne dass die Ming-Vase darin zu Bruch geht.
Ich bin überzeugt, dass die Mehrzahl der Verkäufer ist zu blöd, Artikel korrekt zu verpacken. Bei fahrlässig schlecht verpackten Sachen mit Transportschaden würde ich daher grundsätzlich auf Erstattung bestehen.
 
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Mac Pro 12core (mid2012)
Nochmal die Frage an den geschädigten TE: Auf welcher Verkaufsebene lief der Verkauf?

Je nach nachdem, ob eBay etc. , gelten nämlich die AGB der Plattforum.

Ich hatte z. Bsp. diverse Gespräche zum Thema "Rücknahme bei Nichtentsprechen" & "Transportrisiko" mit Ebay und mir wurde klar gesagt: entspricht die Ware nicht der Angebotsbeschreibung, kann Rückabwicklung ö. Ä. gefordert werden. Da kann der VK so oft er will geschrieben haben "Keine Rücknahme".
Selbst teildefekte Geräte dürfen nur den angekündigten Schaden haben, aber der Rest muss passen - s. unten: G5 "Auslaufmodell" = Kühlflüssigkeit ausgelaufen - G5 war für Hackintosh geplant => intaktes Gehäuse erforderlich.

Angebotsfoto vs. Ankunft - der VK erstattete (Ebay) und überließ mir den Schrott-

G5-2.7-Vorher-nachher.jpg


Ich entkernte den G5 und so schaute der nicht mehr verwendbare Rest aus.

Schale02.jpg


Da möchte ich mal sehen, wie das Jemand in die Ursprungsform zurück biegt. Besser dürfte der MP des TE auch nicht aussehen.
 
Kulanz? Kein Stück.

Wenn ich als Verkäufer bereit bin, einen Artikel zu versenden, dann sollte mir bewusst sein, wie dieser ordnungsgemäß verpackt wird.
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Habe aktuell gerade so einen Fall. Bilderrahmen nur zur Abholung reingesetzt. Mich bequatschen lassen, die doch zu versenden. Zwar versichert per DHL und gut in Luftpolsterfolie eingepackt. Kam natürlich wie es kommen sollte, ein Bilderrahmen ist kaputt.
Jetzt habe ich den Salat. DHL will nicht regulieren und ich soll einen Preisnachlass geben, was ich ablehne. DHL hat es verbockt und ich soll den Schaden tragen? Dann hätte ich die Rahmen auch in einen Briefumschlag stecken können.
 
Dann hätte ich die Rahmen auch in einen Briefumschlag stecken können.
Hättest Du machen können, hast Du aber nicht. ;)

Du als VK stehst in der Veranwortung - Du hättest besser abgelehnt und Dich an Deine eigenen, ursprünglichen Vorgaben gehalten. Dumm gelaufen - vor Allem, wenn man die DHL-AGB nicht kennt.
 
Notfalls kann der Käufer die Bilderrahmen zurückschicken. :ROFLMAO:
 
DHL will nicht regulieren und ich soll einen Preisnachlass geben, was ich ablehne. DHL hat es verbockt und ich soll den Schaden tragen? Dann hätte ich die Rahmen auch in einen Briefumschlag stecken können.
So wäre der normale Weg bei Transportschäden bei DHL:
Der Empfänger stellt eine Schadensanzeige bei DHL und gibt das beschädigte Paket bei einer Filiale ab. Die senden es zur Begutachtung an ein Paketzentrum, danach geht das Paket inkl. Inhalt zum Empfänger ODER Absender (legt der Empfänger vorher fest) zurück.
Die Rückmeldung und Zahlung ev. Schadensersatz wird NUR dem Absender ausgehändigt, weil dieser der Auftragnehmer (=Vertragspartner) für DHL ist. Ab da ist DHL außen vor und den Rest müssen Absender und Empfänger unter sich klären.
In den allermeisten Fällen wird DHL eine ungenügende Verpackung bemängeln und Ansprüche ablehnen, ob die bei Dir berechtigt sind, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall sind die Hürden sehr hoch, stell' Dir vor, Du würdest irgendwas aus 1 oder 2 Höhe abwerfen und das soll so eingepackt sein, dass es nicht dabei zu Schaden kommt.........
 
… aber zugegeben, dieses Gehäuse geht ohne originalverpackung quasi IMMER bei Versand kaputt.
Muss nicht sein. Man darf halt nicht die Standfüße abpolstern, sondern muss die Unter- und Oberseite flach und flächig so unterbauen, dass überhaupt keine Last auf die Standfüße und oberen Bügel einwirken kann. Aber das weiß halt kaum jemand.

Deshalb ist der beste Weg immer Abholung.
 
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Schadensersatz wird NUR dem Absender ausgehändigt, weil dieser der Auftragnehmer

DHL ist der Auftragnehmer - der Absender ist der Auftraggeber - der Empfänger hat keinen Vertrag mit DHL, ist schlicht nur Empfänger (deshalb auch mögliche Entschädigung nur an den Auftragsgeber).

Ich habe einen solchen Fall durchlebt. Hier allerdings sollte lt. DHL der Absender = Auftraggeber = Vertragpartner der DHL den Schaden melden und das Gerät an einer Filiale abgeben, die das zur Zentral-Prüfstelle weiterleiten würde.
Das aber habe ich zur Verkürzung der Wege hier vor Ort an einer Filiale abgegeben, das Paket wurde geprüft und dann wie vom Absender gegenüber DHL mitgeteilt an mich zurück geschickt.
 
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