Mac aus USA/Kanada

beth

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Hallo und euch allen einen schönen Abend

Nein, ich brauche keine Tipps und auch keine Belehrung über Preise und etwaige Zollvergehen,
was mich interessiert ist folgendes:

Kann mir einer von euch sagen bzw einen Link schreiben, ob ich als Ausländer (Kanadierin) bei einer Einfuhr von Apple Hardware auch die dt. Mehrwertsteuer zu zahlen habe, bzw ab welcher aufenthaltsdauer diese zu entrichten wäre.
Ich hab auf die schnelle nichts darüber gefunden.

Danke

Beth
 
Also, AFAIK musst Du gar nichts zahlen, wenn die Geräte nicht hierbleiben

www.zoll.de hat da keine Info?

Im schlimmsten Fall kann der Zoll eine Sicherheitsleistung von Dir verlangen, die Du bei Ausreise mit den Geräten wieder zurück bekommst.

Alex
 
Also, AFAIK musst Du gar nichts zahlen, wenn die Geräte nicht hierbleiben

www.zoll.de hat da keine Info?

Im schlimmsten Fall kann der Zoll eine Sicherheitsleistung von Dir verlangen, die Du bei Ausreise mit den Geräten wieder zurück bekommst.

Alex

Naja, bei zoll de finde ich nichts.
Ich habe meinen Wohnsitz in DE (gemeldet bei meinen Eltern) aber inzwischen bin ich mit unterbrechung ca ein 1/2 Jahr in Kanada.(habe da eine Wohnung)
Die Hardware (Laptop/iMac/iPod) würde teilweise hier bleiben.
Ich werde mich wohl mal beim Zoll direkt bzw. bei der Botschaft erkundigen.

Danke

Beth
 
Deine Nationalität ist völlig unerheblich.

Da du erst ein halbes Jahr im Ausland bist, wird in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn die Waren in Deutschland verbleiben.
 
Deine Nationalität ist völlig unerheblich.

Nein ist sie nicht. (Okay IN diesem Fall vieleicht. .-)


du erst ein halbes Jahr im Ausland bist, wird in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn die Waren in Deutschland verbleiben.

Ich bin nicht erst ein 1/2 Jahr im Ausland, ich bin während des gesamten Jahres ca. 1/2 Jahr jeweils in DE und in Kanada.
Aber wenn ich euch richtig verstanden habe muss ich, wenn ich die Geräte aus Kanada/USA mitbringe und hier nutzte den Dt. Mehrwertsteuer Satz nachzahlen?


Danke

Beth
 
Der Hauptwohnsitz ist allerdings alles andere als unerheblich
Ich denke, der ist hier auch unerheblich.

Sie bringt Waren in das Zollgebiet der EU.
Sie ist erst ein halbes Jahr im Ausland - damit kommen meines Wissens ohnehin keine einschlägigen Zollbefreiungstatbestände in Betracht.

Und selbst der gewöhnliche Wohnsitz dürfte vermutlich sogar noch bei den Eltern am deutschen Wohnsitz liegen.
 
Ich bin nicht erst ein 1/2 Jahr im Ausland, ich bin während des gesamten Jahres ca. 1/2 Jahr jeweils in DE und in Kanada.
Aber wenn ich euch richtig verstanden habe muss ich, wenn ich die Geräte aus Kanada/USA mitbringe und hier nutzte den Dt. Mehrwertsteuer Satz nachzahlen?

Wo ist Dein erster Wohnsitz?

Alex
 
Ich denke, der ist hier auch unerheblich.

Sie bringt Waren in das Zollgebiet der EU.
Sie ist erst ein halbes Jahr im Ausland - damit kommen meines Wissens ohnehin keine einschlägigen Zollbefreiungstatbestände in Betracht.

Und selbst der gewöhnliche Wohnsitz dürfte vermutlich sogar noch bei den Eltern am deutschen Wohnsitz liegen.

Wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt, dann sollte man mit einem sog. Carnet arbeiten: http://www.uscib.org/index.asp?documentID=1843

Damit kann man die temporäre Einfuhr dokumentieren.

Alex
 
Erstmal Danke euch beiden,

Ich werde mich mal genauer informieren, scheint ja wirklich nicht so einfach zu sein.

Mein Hauptwohnsitz? ist Krefeld, ich bin da gemeldet. Es ist mein Elternhaus, dürfte aber egal sein.
Ich habe halt einen Kanadischen Pass und bin die Hälfte des Jahres (so ungefähr, mit unterbrechungen) in Kanada, aber habe erstmal nicht vor da meinen Hauptwohnsitz? zu nehmen.

Es wäre halt interessant gewesen LEGAL und event. günstiger Apple Produkte zu erwerben, bevor ich Apple bzw. dieses Forum kannte, bin ich nicht auf solche Gedanken gekommen.

Jetzt nochmal unter uns-ohne das ein anderer mitliest: Den iMac an dem ich hier schreibe habe ich als Geschek aus Kanada bekommen, muss ICH dabei noch was beachten?


Danke

Beth
 
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