Grundsätzlich muss man festhalten, dass der "Fehler" hier ganz klar beim Kunden liegt. Wer ein Produkt kauft und hinterher feststellt, dass es nicht seinen Wünschen entspricht, kann nicht den Händler dafür haftbar machen, es sei denn es liegt ein Beratungsfehler vor. Dies wäre der Fall, wenn der Kunde seine Wünsche ganz klar definiert hätte und das Produkt dafür schlichtweg ungeeignet ist.
Wenn das Produkt dann - auch gegen ein höherwertiges - eingetauscht werden soll, so ist der Händler keinesfalls dazu verpflichtet! Das sollte man auch nicht voraussetzen, denn das liegt im freien Ermessen des Händlers. Im Zweifel hat dieser nämlich lieber einen (schwierigen) Kunden weniger, als einen Verlust zu machen; sonst macht er das nicht lange.
Mit "Service" hat das aus meiner Sicht nichts zu tun - allerdings würde ich persönlich ein solches Gerät schon tauschen, allerdings gegen einen saftigen Aufschlag. Damit wäre dann beiden Seiten gedient...
Dass sich der Storemanager darüber aufgeregt hat, kommt immer darauf an wie man nachfragt - der Ton macht die Musik. Allerdings natürlich von beiden Seiten.
Wenn ein Händler nach erfolgter Beratung ohne Abschluss dann vom beratenen Nichtkunden mit Fragen zum Produkt konfrontiert wird, würde ich dem Kunden auch nicht helfen - es sei denn gegen eine Servicegebühr, die für solche Fälle eingerichtet ist. Denn das ist ein Aufwand, für den der Kunde eben nicht bezahlt hat...
Online einzukaufen halte ich bei hochwertigen Produkten wie bspw. Computern oder Hifi-Anlagen immer für riskant - solange alles gutgeht und das Gerät keine Probleme macht ist alles in Ordnung. Wehe aber der andere Fall tritt ein, dann gibt es grosses Gezeter á la "Servicewüste" usw. . Beim Fachhändler um die Ecke kann ich persönlich vorsprechen und schnell helfen lassen, wenn es mal klemmt. Und die meisten nehmen dann eben keine Servicegebühr, sondern machen das kostenlos. Und das ist dann der Service, für den ich gerne mehr bezahle als bei Online-Shops...