Lebenslanges Wohnrecht: Anrechnung auf's Erbe

Ezekeel

Ezekeel

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
29.03.2004
Beiträge
9.974
Reaktionspunkte
9.951
Holla,

vorab: Ich will keine explizite Beratung, sondern nur einen kleinen Überblick oder (noch besser) Erfahrungswerte hören. Folgender Sachverhalt:

Meine Schwiegereltern wohnen in einem kleinen Reihenhäuschen in gehobener Wohnlage. Beide haben das Haus quasi mit eigenen Händen vor 30 Jahren gebaut um darin ihren Lebensabend zu verbringen. Zusammen haben sie zwei Töchter. Meine Frau und meine Schwägerin. Letztere ist vor Jahren in die USA ausgewandert hält aber noch regen Kontakt zu uns und auch den Eltern. Das Verhältnis kann man als gut bezeichnen.

Jetzt ist es so, dass Schwiegervater in absehbarer Zeit sterben wird. Ein Testament gibt es nicht, irgendwelchen anderen Einträge ins GB oder so auch nicht, so das wohl die normale Erbfolge eintreten wird. Sprich: Muttern kriegt die Hälfte, die beiden Töchter je 25%. Klar ist allen Beteiligten, dass Muttern im Haus wohnen bleiben will und auch soll. Streitigkeiten deswegen gibt es nicht. Da diese aber auch nicht mehr die Jüngste ist (obwohl sie mental und auch körperlich noch sehr fit ist: Sie übernimmt zur Zeit sogar Pflegeaufgaben bei ihrem Mann) und auch das große Haus nicht allein bewohnen will, ist angedacht, dass wir (ich, meine Frau und der Stammhalter) zu ihr ziehen. Das ganze wäre allerdings mit einigen Umbauten/Umgestaltungen verbunden (andere Küche, die eine oder andere Wand abtragen, neue Böden, Heizungssanierung etc. pp.) aber prinzipiell machbar. Um Muttern die Sicherheit zu geben würde es dann wohl so ablaufen, dass sie uns das Haus überschreibt, wir ihr im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, und wir dann meine Schwägerin auszahlen.

Meine Fragen: Wie berechnet man nun das Ganze? Nochmals: Hier geht es nicht darum irgendwen über den Tisch zu ziehen oder so. Welche Schritte wären zu tun? Inwieweit mindert das lebenslange Wohnrecht den Erbteil meiner Schwägerin, was ist mit den Sanierungsarbeiten?

Hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben?

Danke :)

PS: Nochmals, bevor die Trolle kommen. Hier geht es nicht darum sich möglichst viel vom Erbe unter dem Nagel zu reissen sondern um darum eine faire Regelung für alle zu finden.
 
Geh am besten zu einem Notar/Anwalt und lass dich anständig beraten! :)
 

Also die Berechnung ist sehr umfassend und läuft alles mögliche rein. Kosten der Umbaumaßnahmen, Wertsteigerung dadurch, Mietersparnis nach Mietspiegel etc pp.

Auch wenn man es nicht gerne macht, einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen und sich das Ganze machen lassen. Ggf vllt. auch noch Testament anlegen. Auch wenn ihr euch jetzt noch super versteht, bei einem Erbfall ändert sich vieles, leider schon oft genug erlebt. So ist jeder auf der sicheren Seite, gerade auch die Schwiegermutter, für da gesorgt werden soll.
 
Den Fall hatte meine Schwiegermutter damals. Sie haben einen notariellen Vertrag gemacht, der sie verpflichtet hat, den Eltern im Haus lebenslanges Wohnrecht zu gewähren und zusätzlich zu pflegen, d.h. für die Pflege zu sorgen und aufzukommen. Im Gegenzug wurde ihr das Haus überschrieben. Die anderen Geschwister haben dann vom Haus keinen Erbteil mehr erhalten (zwei davon waren beim Anwalt, weil sie das irgendwie doof fanden, aber keine Chance). Angesichts der jahrelangen Pflege aber auch mehr als fair.

Die erste Frage ist: Was wollen die Eltern? Wollen Sie, dass beide das Haus erben oder nur eine Schwester und diese dann für die Pflege aufkommen muss? Oder ist vielleicht noch Vermögen vorhanden und sie wollen, dass das Haus Schwester A bekommt und das Geld die Dame in den USA? DAS ist erst mal die wichtigste Frage. Wenn DAS geklärt ist, kann ein Notar alles regeln, im Regelfall mit einem Übertrag des Hauses oder einen Erbvertrag oder was auch immer.
 
Lars: Die Eltern wollen, dass Schwiegermutter im Haus wohnen bleibt. Gern hätten sie auch noch, dass sie nicht allein sind, sprich: Die Variante das wir hinzuziehen ist gern gesehen. Allerdings soll die andere Schwester auch nicht leer ausgehen. Zumal ja ein Fall der Pflege der Mutter akut ja gar nicht anstünde. Die kommt ja noch prima allein zu recht. Das das irgendwann mal Thema wird ist aber auch klar. Und da bliebe ja nur noch wir in der Verantwortung (wenn man mal Pflegeheime aussen vor lässt), da die andere Tochter ja in den Staaten weilt.

Ein neues Testament zu erstellen ist schwierig, da Vattern mittlerweile dement ist und nicht mehr geschäftsfähig ist. Das ist zwar nicht irgendwo ärztlich festgehalten, aber wenn man ihn sieht, kann man sich das an zwei Fingern ausrechnen.

Aber ich sehe, es ist wohl tatsächlich so, dass es am besten wäre sich anwaltlich beraten zu lassen. Ist nicht gerade einfach, dass zu machen, wenn man mental noch sehr mit der Situation befasst ist Schwiegervattern ein würdiges Restleben zu ermöglichen. An irgendwelche Erbgeschichten- oder Streiterein will man da gar nicht denken. Wenn es nicht um Muttern ginge wäre mir das Haus auch ehrlich gesagt völlig egal...
 
Allerdings soll die andere Schwester auch nicht leer ausgehen.

selbst wenn das Haus auf Euch überschrieben würde, so hat die Schwester in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil! der ist /war m.W. 25%.

Da spielen evtl. spätere Pflege und Wohnrecht eine untergeordnete Rolle ;)

Beim Erben hört leider meist das gute Verhältnis auf, das ist leider so, nicht umsonst haben wir Anwälte- Notare reichlich in Deutschland ;)

Die Begebenheit mit dem Aus/ Umbau würde ich erst machen und auch selbst zahlen, wenn die Erbfolge/Anteil notariell geregelt und abgeschlossen ist.
Somit ist es dann dein/euer Eigentum, wenn Du/Ihr das Haus vorher überschrieben bekommt,

dann könnt Ihr der Mutter Lebenslanges Wohnrecht schriftlich einräumen, was dafür zu vergüten/ verrechnen ist, ( damit die Schwester nicht zuviel bekommt, weil sie ja diese Leistung nicht erbringt) kann ich leider nicht sagen.

Bedenke in jedem Fall, so ein wohnrecht und auch die spätere evtl. Pflege können schon arg Dein/ das Familienleben beeinflussen-stark belasten und auch im schlimmsten Falle entzweien, denke auch über eine Klausel nach,
das im schlimmsten Fall die Mutter auszieht und Du/Ihr eine Ihr adequate zustehende Miete dafür zahlen müsstet.

Wie Du siehst, ist alles sehr komplex und gut überlegt sein muss es sowieso ;)
 
Was ich aus der Hüfte heraus geschossen fair fände würde in etwa so aussehen:

Frau + Schwester teilen sich Haus 50 / 50.
Je nach finanzieller Lage beider Positionen beteiligt sich Schwester mit einem Anteil von 15 % - maximal 50 % an den Umbaukosten, die es dann als Rabatt auf die 50 % ihres Anteils gibt.
Und anschließend überweist die Schwester Betrag x, sagen wir mal 100 Euro im Monat bis zum Lebensende zurück um sich an der Betreuung zu beteiligen.

Würde mir auf den ersten Blick recht fair erscheinen. Aber professioneller Rat ist auf jeden Fall nötig. Wenn's ums Geld geht...
 
Frau + Schwester teilen sich Haus 50 / 50.
Je nach finanzieller Lage beider Positionen beteiligt sich Schwester mit einem Anteil von 15 % - maximal 50 % an den Umbaukosten, die es dann als Rabatt auf die 50 % ihres Anteils gibt.
Und anschließend überweist die Schwester Betrag x, sagen wir mal 100 Euro im Monat bis zum Lebensende zurück um sich an der Betreuung zu beteiligen.
.

Dei Schwester muss du aber suchen, ich denke die meisten sagen dann lieber gleich, ich trete meinen Pflichtteil ab,

du kannst dann machen was du möchtest, ausserdem muss ja nicht zwingend eine Pflegesituation eintreten bei der Mutter ;)
 
Und anschließend überweist die Schwester Betrag x, sagen wir mal 100 Euro im Monat bis zum Lebensende zurück um sich an der Betreuung zu beteiligen.

Das geht dann so lange gut, bis Schwester den Betrag x nicht zahlt, weil zu Tante Bernies Geburtstagsfeier der Kuchen seitens der Schwägerin kritisiert wurde und die Show dann anfängt.
In dieser Situation würde ich mir GUT überlegen was ich wie angehe, um sich das Leben nicht unnötig zu verkomplizieren und jeden möglichst zufrieden zu stellen, ohne böses Blut hervor zu rufen.
 
Wir werden wohl erstmal den Verkehrswert des Hauses schätzen lassen und uns dann mal beraten lassen, inwieweit man den Rest regeln kann. Hier ist eben wirklich interessant inwieweit das Wohnrecht vom Verkehrswert abziehbar ist. Manche rechnen Anzahl der geschätzten Lebensjahre (Statistisches Alter abzüglich Jetztalter) x 12 x Mietspiegelpreis für das Objekt. Aber auch da kann man sich ja schon trefflich streiten (was, wie ich schon sagte, eigentlich niemand will). Dazu kann man ggf. noch vertraglich festzurren, was mit Pflegeaufwand etc. ist. Vor der Pflege als solche haben wir weniger Angst, das haben wir schon bei Omma mitgemacht (und da war es auch nicht einfach) und auch jetzt bei Vattern.

Danke erstmal für Euer Feedback. :)
 
Lasst euch von der Schwester eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Ihr könnt ihr ja die Alternative anbieten, dass sie selbst herzieht und die Pflege übernimmt.
Wer sich kümmert, sollte auch vollständig erben.
Die Schwester kann doch froh sein, dass Ihr den Job übernehmt.
 
Lasst euch von der Schwester eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Ihr könnt ihr ja die Alternative anbieten, dass sie selbst herzieht und die Pflege übernimmt.
Wer sich kümmert, sollte auch vollständig erben.
Die Schwester kann doch froh sein, dass Ihr den Job übernehmt.

Ah ja ...

Die Schwester koennte auch sagen die Bude wird verkauft und das Geld fuer die Pflege verwendet.
 
Es gäbe auch die Möglichkeit, das Haus auf "Erbengemeinschaft" mit Wohnrecht der Mitter zu schreiben und damit die "Erbsituation" noch ein paar Jahre im Status Quo zu belassen.

Erbengemeinschaft wäre dann natürlich Mutter, Frau und Schwägerin zusammen.
 
Ah ja ...

Die Schwester koennte auch sagen die Bude wird verkauft und das Geld fuer die Pflege verwendet.

Was durchaus eine sinnvolle Lösung sein kann.
Denn ehrlich: Ohne im Voraus zu wissen wie, welche und wie lange denn mal eine Pflege notwendig wird ist es wohl kaum sinnvoll möglich den wert des Hauses aufzuteilen.

dritte Möglichkeit: Der OP zahlt die Schwester aus, sprich: sie bekommt die Hälfte des Wertes des Hauses und er kann damit machen was er will. Startet man das früh genug kann der OP ja in ihm genehmen Raten zahlen. Das Haus wird dann auf ihn überschrieben und die Eltern bleiben dank lebenslangem Wohnrecht.
Entweder baut er das dann entprechend um und zoeht gleich mit ein oder er wartet bis der Wohnraum frei wird.
Mit der Schwester braucht er sich dann zuminindest nicht mehr herumärgern.

Wobei ich da an deren Stelle auch vorsichtig wäre: Was passiert wenn der OP aus irgend einem Grund die Pflege nicht mehr zahlen kann (unerwartet Arbeitslos, Arbeitsunfähig, selber Pflegefall etc)? Hat sie dann aufs Haus verzichtet und darf zusätzlich die Pflege bezahlen?
 
dritte Möglichkeit: Der OP zahlt die Schwester aus, sprich: sie bekommt die Hälfte des Wertes des Hauses und er kann damit machen was er will. Startet man das früh genug kann der OP ja in ihm genehmen Raten zahlen. Das Haus wird dann auf ihn überschrieben und die Eltern bleiben dank lebenslangem Wohnrecht.
Entweder baut er das dann entprechend um und zoeht gleich mit ein oder er wartet bis der Wohnraum frei wird.
Mit der Schwester braucht er sich dann zuminindest nicht mehr herumärgern.

Wobei ich da an deren Stelle auch vorsichtig wäre: Was passiert wenn der OP aus irgend einem Grund die Pflege nicht mehr zahlen kann (unerwartet Arbeitslos, Arbeitsunfähig, selber Pflegefall etc)? Hat sie dann aufs Haus verzichtet und darf zusätzlich die Pflege bezahlen?

Darauf wird es vermutlich hinauslaufen. Den Pflegeaspekt der Mutter lassen wir aussen vor. So können dann entsprechende Kosten für diese (sofern die überhaupt anfallen) entsprechend geteilt werden ohne das Haus zu berücksichtigen. Für dieses hätte sie dann ja einen Ausgleich in Geld erhalten der fair sein soll.
 
ich kann zwar nichts grossartiges zum Thema beitragen, möchte aber doch den Fachbegriff erwähnen, der hier passt.

Einsitzrecht.

Wurde, glaub ich, noch nicht genannt. Hilft vielleicht beim Infos sammeln….
 
Was durchaus eine sinnvolle Lösung sein kann.
dritte Möglichkeit: Der OP zahlt die Schwester aus, sprich: sie bekommt die Hälfte des Wertes des Hauses

Gutes Geschäft für die Schwester.^^
 
Gutes Geschäft für die Schwester.^^

Naja. Spinnen wir doch mal rum: Sagen wir mal, das Haus hat einen Verkehrswert von 200k. Opa stibrt, Mutter erbt sozusagen 100k, die beiden Schwestern je 50k. Nun soll die Schenkung aufs Erbe erfolgen mit entsprechender Abfindung an die Schwester in den Staaten. Würde doch bedeuten, dass man von den 100k der Mutter das Einsitzrecht abziehen und dann die Hälfte der Schwester geben würde. Beispielsweise dann 6 Jahre bis zum statistischen Lebensende von 82 (alleine bei dieser Berechnung stellen sich einem die Fußnägel hoch) x 12 x einer angemessen Monatsmiete (in dem Fall ca. 500 Euro) = 36k. 100k-36k / 2 = 32k

Die Schwester würde also neben den 50k aus dem Ausgangserbfall noch 32k für die Schenkung bekommen. 82k. Wäre aber im Falle eines Pflegefalles der Mutter auch noch im üblichen Rahmen zu beteiligen und hätte keinen Anspruch mehr ans Haus.
 
Ist es nicht so das die Ehefrau 100% bekommt? Erst wenn die Ehefrau stirbt werden die Kinder bedacht, oder nicht?
 
Zurück
Oben Unten