Kurze Steuerklassenfrage

H

Haru

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
15.10.2004
Beiträge
442
Reaktionspunkte
8
Hallo,

habe schon im Internet etwas recherchiert, aber viel widersprüchliches gelesen:

wenn man verheiratet ist und ca. einen Bruttoverdienstunterschied von 1000 EUR im Monat hat, was ist dann besser :
Steuerklasse 4/4 oder 3/5 ?
Im Monat hat der mit 5 ziemlich heftige Abzüge, der mit 3 hingegen nicht, viel wichtiger ist uns aber, dass wir nichts nachzahlen müssen, eher noch was wiederkriegen, somit die Frage womit man in der Summe am besten wegkommt.

Danke
 
Immer abhängig. Aber selbst wenn der eine 100.000/Jahr und der andere 40.000/Jahr lohnt sich 3/5 nicht. So zumindest von einen Bekannten der mit Steuersachen was zu tun hat.
 
Wenn du 1000 EUR Brutto hast und deine Frau gar kein Einkommen, dann auf jeden Fall die 3/5 Splittung nehmen.
 
Hallo,

habe schon im Internet etwas recherchiert, aber viel widersprüchliches gelesen:

wenn man verheiratet ist und ca. einen Bruttoverdienstunterschied von 1000 EUR im Monat hat, was ist dann besser :
Steuerklasse 4/4 oder 3/5 ?
Im Monat hat der mit 5 ziemlich heftige Abzüge, der mit 3 hingegen nicht, viel wichtiger ist uns aber, dass wir nichts nachzahlen müssen, eher noch was wiederkriegen, somit die Frage womit man in der Summe am besten wegkommt.

Danke

Wenn beide arbeiten macht Steuerklasse 4/4 eher Sinn. So bekommt Ihr über die Einkommensteuer-Erklärung eine höhere Rückzahlung :D
Sicher könnt Ihr auch 3/5 wählen, dann solltet Ihr monatlich etwas mehr netto haben (auch wenn derjenige/diejenige mit Steuerklasse 5 sehr hohe Abzüge hat - derjenige/diejenige mit Steuerklasse 3 hat ja dafür weniger Abzüge).
Das schmälert dann allerdings Eure Rückzahlung bei der Einkommensteuer-Erklärung.

Lasst Euch doch einfach mal eine Probeabrechnung bei Euren Arbeitgebern machen oder schau im Netz - da gibt es einiges an Brutto-Netto-Rechnern.
 
3/5 macht nur dann Sinn, wenn der Gehaltsunterschied von Euch beiden sehr groß ist, also z. B. mehr als 1/3 zu 2/3.
 
Kann man ja ausrechnen lassen, z.B. beim Focus Rechner.

Beispiel: Einkommen a 4000 EUR, Einkommen b 3000 EUR.

Steuerklasse IV (mal alles ohne Freibeträge gerechnet):
a netto 2390 / b 1897 = 4287

Steuerklasse III/V:
a netto 2711 / b 1564 = 4275

In dem Beispiel also völlig wumpe. Kommt aber natürlich auf den wirklichen Verdienst und die Freibeträge an.

http://www.focus.de/finanzen/steuer...-2013-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html
 
Achtung gefähliches Halbwissen:
egal ob 4:4 oder 5:3 oder 3:5, die Summe der steuern is t am Jahresende immer gleich.
interessant ist nur ob es bei euch Sachen gibt oder in naher Zukunft geben wird die vom Nettoeinkommen berechnet werden wie z.b. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.
bei 4:4 ergibt sich erst mal keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, bei 5:3 ist man das verpflichtet.
 
Ich meine mal gehört zu haben dass es ab einem 60/40 Verhältnis lohnenswert wird. Es gilt aber zu beachten dass man bei einer 3/5 Klasse immer eine Steuererklärung machen muss und wenn man nicht gerade was wirklich dickes abzusetzen hat dann zahlt man nach.
 
Wie magheinz schon gesagt hat. Die Lohnsteuerklasse spielt für die endgültige Steuerschuld keine Rolle.
Da das Ziel ist nichts nachzuzahlen würde ich 4/4 wählen. Bei 3/5 kann es zu einer unterjährigen geringeren Belastung führen, welche aber durch eine Nachzahlung wieder ausgeglichen werden muss.
*ohne Gewähr*
 
bei der Kombination IV/IV kann seit 2010 des Faktorverfahren gewählt werden
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39f.html

Bei der Kombination IV/IV werden die beiden Ehepartnern zustehenden Pausch- und Freibeträge erst bei der endgültigen Abrechnung – also im Jahressteuerbescheid – berücksichtigt, so dass Nachzahlungen ans Finanzamts fällig werden können.

Das Faktorverfahren vermeidet höhere Nachzahlungen, indem es die Lohnsteuerbelastung am Verhältnis der beiden Arbeitslöhne ausrichtet und Grundfreibetrag sowie steuersenkende Wirkungen des Ehegattensplittings schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dadurch nähert sich der monatliche Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld weitgehend an. Wie stark sich das Ehegattensplitting auswirkt, hängt von der Höhe des Lohnunterschieds zwischen den Gatten ab.

Dazu ein paar Beispielrechnungen:
verheiratet, beide Steuerklasse IV
  • Verdienen beide dasselbe, so zahlen beide 4.187 EUR, zusammen 8.374 EUR (auch bei Anwendung des Faktorverfahrens).
  • Verdient ein Ehegatte 20.000 € und der andere 40.000 €, beträgt die Lohnsteuer (ohne Anwendung des Faktorverfahrens) 1.747 EUR + 6.930 EUR = 8.677 EUR, wovon 303 EUR später aufgrund der Einkommensteuererklärung erstattet werden. Bei Anwendung des Faktorverfahrens ist der Faktor 8.374/8.677=0,965 (es wird immer auf drei Nachkommastellen gerundet). Die Ehegatten bezahlen 1.686 EUR + 6.688 EUR = 8.374 EUR.
  • Verdient ein Ehegatte 60.000 € und der andere nichts, beträgt die Lohnsteuer 13.955 EUR + 0 EUR = 13.955 EUR. 5.581 EUR werden später aufgrund der Einkommensteuererklärung erstattet. Bei Anwendung des Faktorverfahrens ist der Faktor 8.374/13.955 = 0,600. Die Ehegatten zahlen 8.374 EUR + 0 EUR = 8.374 EUR Steuern.
 
Aus den Steuertips für Lehrer der "Akademischen Arbeitsgemeinschaft für Lehrer Mannheim" Kapitel 3bff

III/V: Beträgt der Arbeitslohn in Steuerklasse V mehr(weniger) als 40% des gemeinsamen Lohns, wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.

Seit 2010 gibt es die Kombination IV-Faktor/ IV-Faktor bei dem die voraussichtlichen Brutto-Einkommen per Faktor eingehen.


Während ich mich gerade selber durch meinen Ausgleich kämpfe habe ich mit dem letzten Satz gerade selber etwas dazugelernt.

Ansonsten sehe ich es so: Wenn ich etwas nachzahlen muss hat mir der Staat fast ein Jahr ein Gratisdarlehen gegeben :)

rd

Ergänzung: Ups, während ich dies zusammengestellt habe hat mich Lunde überholt.
 
Ansonsten sehe ich es so: Wenn ich etwas nachzahlen muss hat mir der Staat fast ein Jahr ein Gratisdarlehen .

Das stimmt nicht ganz, der Staat berechnet dir 6% Zinsen, was derzeit also höchst unattraktiv ist. Das ist zumindest bei selbstständigen so, ich zahle daher meine steuern immer extrem pünktlich und warte nicht bis die Jahresabschlüsse etc durch sind und der Steuerbescheid kommt.
 
Darlehen hin oder her, es ist kein Geschenk, man muss es zurück zahlen, hat im Grunde also keinen Wert.
 
Zurück
Oben Unten