Kurze Frage zum Einschreiben (Post) - Welches Datum zählt

Kujkoooo

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Grüße euch,
habe hier ein Einschreiben erhalten, als ich noch im Urlaub war.

Das Datum der Benachrichtigung von der Post (ich war ja nicht Zuhause) war vom 08.08, abgeholt (Datumsstempel auf dem Briefumschlag) ist der 16.08.
Nun hätte ich mich innerhalb eines Monats äussern sollen - aber welches Datum zählt denn nun?
Ich will kein großes Fass aufmachen, jedoch konnte ich mich wegen eines Krankenhausaufenthaltes (Operation) bisher nicht dazu äussern und habe ein bisschen das Gefühl, dass ich zu spät dran bin.
Hat jemand von euch Ahnung davon, welches Datum denn nun zählt?
Telefonisch konnte ich dort niemanden erreichen, sodass mich das jetzt schon sehr interessiert.


Jemand Erfahrung mit so Zeugs?


Bedanke mich! :)
 
Zitat Post.ch:
Sendungen mit Zustellnachweis werden den Empfängern nur gegen Unterschrift ausgehändigt.
So kann der Zustellzeitpunkt klar nachgewiesen werden. Zudem sind der Weg dieser Sendungen
und der Zustellnachweis mit der Sendungsverfolgung nachvollziehbar.

Es gilt also der Tag der erfolgten Zustellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für die schnelle antwort, aber ich bräuchte die Deutsche Post. :)
 
Nun bin ich leider auch nicht schlauer geworden, nachdem ich das FAQ der Post durchgelesen habe.
Schwierige Sache! :)
 
Unter dem Punkt:" Wo erhält man Informationen zum Status eines Einschreiben? " weiterlesen, dort steht auch eine OnlineAdresse für die von dir benötigten INformationen (Auslieferungsbeleg)
 
Habe ich soeben gemacht; folgendes ist ausgeschrieben, sowie ein Bild mit meiner Unterschrift.

Die Sendung wurde am 13.08.2012 ausgeliefert. wird mir dort angezeigt.
Auch ist auf dem Beleg meine Unterschrift und der 13.08.2012 hinterlegt.
 
Zumindest beim Finanzamt zählt der spätere Termin wenn Du es nachweisen und begründen kannst, das es Dir später zugegangen ist.

http://dejure.org/gesetze/AO/122.html

Denke mal das ist bei anderen Behörden Ämtern auch so, bei Firmen eher nicht. Im BGB reicht es wenn in in Deinen normalen Bereich zugegangen ist. Wie das dann mit der Abholung aussieht gute Frage.

Auslegungssache, Urlaub bist selbst für verantwortlich, wenn der andere nicht explizit davon wußte.
Man könnte sagen mit der Benachrichtigung ist es zugegangen, sonst könnte man es ja auch ewig liegen lassen..

Aber genau weiß ich es nicht.
 
Es ist zu unterscheiden zwischen Einwurf-Einschreiben und Übergabe-Einschreiben.... bei Einwurf-Einschreiben zählt der Tag des Einwurfs in den Briefkasten, wenn du nicht zu Hause bist - Dein Pech, bei Übergabe-Einschreiben das Datum der Übergabe...
 
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