tocotronaut
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Hallo.
ich wollte nur mal fragen, ob das Vorgehen meiner Bank Gerechtfertigt ist...
Mitte 2020 habe ich meine Kreditkarte bei meiner Bank gekündigt.
Exakter Wortlaut:
Die Kündigung haben sie über die Bankeigene "Postbox" auf der Webseite erhalten.
Die ist ja extra dazu da, vertraglich verbindliche Kommunikation zu ermöglichen.
Dann bin ich in den Urlaub gefahren.
Ich habe meine kreditkarte weiter genutzt, hatte aber eine zweite Karte zur hand, die ich bei ausfall der ersten Karte hätte zücken könnte.
Nach dem Urlaub hatte ich einen Brief im Briefkasten in dem Stand, dass ich die Kündigung nochmals bestätigen sollte, da die Karte genutzt wurde.
Klar, solange sie nicht gekündigt ist habe ich die Nutzung bezahlt.
Wenn ich meinen Telefonvertrag kündige erwarte ich auch, das Telefon bis zum Kündigungstermin nutzen zu können.
Ich erwarte explizit nicht, dass die kündigung zurückgenommen wird, wenn ich meinen Anschluss bis dahin nutze...
Über die bestätigung bin ich hinweggekommen, habe es verdrängt...
Hatte mich damals schon geärgert - mein Gedanke war, das sie extra den Kalendermonat haben verstreichen lassen um einen Monat mehr rauszuschlagen. Wollte auch nicht eine unschuldige Telefonistin zusammenstauchen...
Dann hatte ich es vergessen...
Jetzt kam gerade die Rechnung für die Kreditkarte selbst (30 Euro/Jahr) und ich bin einigermaßen verärgert, dass meine damalige klare Willenserklärung als nichtig angesehen wurde.
Darf man das in Deutschland? Eine klare Kündigung einfach zurückweisen?
Tenor: "Sie meinen das doch nicht ernst..."
Es geht gar nicht so sehr um die 30 Euro. Ich bin vor allem verärgert, dass sie mich scheinbar wie ein Kleinkind behandeln.
ich wollte nur mal fragen, ob das Vorgehen meiner Bank Gerechtfertigt ist...
Mitte 2020 habe ich meine Kreditkarte bei meiner Bank gekündigt.
Exakter Wortlaut:
Hiermit möchte ich meine Mastercard mit der Kartennummer: XXXX XXXX XXXX XXXX bei ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Ich würde sie bitten mir das Kündigungsdatum zu bestätigen, falls die Kündigung nicht zu Ende Juni wirksam wird.
Viele Grüße aus xxx
Mein Name.
Die Kündigung haben sie über die Bankeigene "Postbox" auf der Webseite erhalten.
Die ist ja extra dazu da, vertraglich verbindliche Kommunikation zu ermöglichen.
Dann bin ich in den Urlaub gefahren.
Ich habe meine kreditkarte weiter genutzt, hatte aber eine zweite Karte zur hand, die ich bei ausfall der ersten Karte hätte zücken könnte.
Nach dem Urlaub hatte ich einen Brief im Briefkasten in dem Stand, dass ich die Kündigung nochmals bestätigen sollte, da die Karte genutzt wurde.
Klar, solange sie nicht gekündigt ist habe ich die Nutzung bezahlt.
Wenn ich meinen Telefonvertrag kündige erwarte ich auch, das Telefon bis zum Kündigungstermin nutzen zu können.
Ich erwarte explizit nicht, dass die kündigung zurückgenommen wird, wenn ich meinen Anschluss bis dahin nutze...
Über die bestätigung bin ich hinweggekommen, habe es verdrängt...
Hatte mich damals schon geärgert - mein Gedanke war, das sie extra den Kalendermonat haben verstreichen lassen um einen Monat mehr rauszuschlagen. Wollte auch nicht eine unschuldige Telefonistin zusammenstauchen...
Dann hatte ich es vergessen...
Jetzt kam gerade die Rechnung für die Kreditkarte selbst (30 Euro/Jahr) und ich bin einigermaßen verärgert, dass meine damalige klare Willenserklärung als nichtig angesehen wurde.
Darf man das in Deutschland? Eine klare Kündigung einfach zurückweisen?
Tenor: "Sie meinen das doch nicht ernst..."
Es geht gar nicht so sehr um die 30 Euro. Ich bin vor allem verärgert, dass sie mich scheinbar wie ein Kleinkind behandeln.
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