2nd
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Moin Kollegen,
nachdem ich meine KSK-Antragsunterlagen weggeschickt hatte, habe ich nach 6 (!!! - ziemlich schnell, was ich so gehört habe) Wochen meinen positiven Bescheid bekommen.
Habe noch einige Fragen dazu:
Rentenversicherung
Ich bin schon immer in einem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert, d. h. habe da immer eingezahlt und bin von der BfA befreit. Das Ganze hat nichts mit meiner derzeitigen selbstständigen Tätigkeit zu tun, aber da ich den Beruf nun einmal habe, kann ich im Versorgungswerk weiter einzahlen und meine Rente irgendwann von dort beziehen.
Laut KSK bin ich jetzt wieder rentenversicherungspflichtig, d. h. muss jeden Monat an die BfA zahlen.
Die KSK begründet das so, dass ich z. Zt. meinen ursprünglichen Beruf nicht ausübe und deswegen in der BfA rentenversicherungspflichtig bin. Die Befreiung von der BfA hatte ich natürlich mit geschickt.
1. Frage: Ist das normal und kollidiert das mit meinem Versorgungswerk? KSK ohne BfA Beiträge geht nicht oder?
Krankenversicherung
Ich zahle horrende KV-Beiträge. Meine KSK-Mitgliedschaft gilt bis Anfang November 2006 rückwirkend. Nun muss ich noch Geld nachzahlen (an die KSK).
2. Frage: Kriege ich die KV-Beiträge für diesen Zeitraum anteilig zurück und muss diese bei meiner Krankenkasse beantragen? Oder muss ich doppelt zahlen: Einmal KV-Beiträge und KSK-Beiträge? Eigentlich bekommt doch nur noch die KSK in Zukunft Geld von mir oder?
Danke fürs Lesen und die (hoffentlich kommenden) Antworten,
2nd
P.S.: Telefonieren geht im Moment nicht, Ihr seid meine einzige Hoffnung auf Informationen
nachdem ich meine KSK-Antragsunterlagen weggeschickt hatte, habe ich nach 6 (!!! - ziemlich schnell, was ich so gehört habe) Wochen meinen positiven Bescheid bekommen.
Habe noch einige Fragen dazu:
Rentenversicherung
Ich bin schon immer in einem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert, d. h. habe da immer eingezahlt und bin von der BfA befreit. Das Ganze hat nichts mit meiner derzeitigen selbstständigen Tätigkeit zu tun, aber da ich den Beruf nun einmal habe, kann ich im Versorgungswerk weiter einzahlen und meine Rente irgendwann von dort beziehen.
Laut KSK bin ich jetzt wieder rentenversicherungspflichtig, d. h. muss jeden Monat an die BfA zahlen.
Die KSK begründet das so, dass ich z. Zt. meinen ursprünglichen Beruf nicht ausübe und deswegen in der BfA rentenversicherungspflichtig bin. Die Befreiung von der BfA hatte ich natürlich mit geschickt.
1. Frage: Ist das normal und kollidiert das mit meinem Versorgungswerk? KSK ohne BfA Beiträge geht nicht oder?
Krankenversicherung
Ich zahle horrende KV-Beiträge. Meine KSK-Mitgliedschaft gilt bis Anfang November 2006 rückwirkend. Nun muss ich noch Geld nachzahlen (an die KSK).
2. Frage: Kriege ich die KV-Beiträge für diesen Zeitraum anteilig zurück und muss diese bei meiner Krankenkasse beantragen? Oder muss ich doppelt zahlen: Einmal KV-Beiträge und KSK-Beiträge? Eigentlich bekommt doch nur noch die KSK in Zukunft Geld von mir oder?
Danke fürs Lesen und die (hoffentlich kommenden) Antworten,
2nd
P.S.: Telefonieren geht im Moment nicht, Ihr seid meine einzige Hoffnung auf Informationen