KSK Aufnahme - Wie berücksichtige ich die Krankenkassen Rückzahlungen bei der Steuer?

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nelno

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Guten Morgen :)

Meine Freundin arbeitet auf Honorarbasis als Autorin und hat Ende 2006 eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse beantragt.
Nach einigem Hin und Her wurde sie nun aufgenommen. Die seit der Antragsstellung an die normale Krankenkasse bezahlten Beiträge bekommt sie zurück, statt dessen zahlt sie die entsprechend geringeren KSK Beiträge nach. Soweit alles okay.
Nun wollen wir am Wochenende die Steuererklärung machen und ich frage mich, ob wir die Rück- und Nachzahlung erst in 2007 berücksichtigen oder ob man in der Steuererklärung 2006 einfach von einer Mitgliedschaft seit Antragsstellung ausgehen kann und sich das ganze Hin- und Her sparen kann.
Gibt es hier Leute, die ebenfalls über den Jahreswechsel Mitglied geworden sind? Wie habt Ihr das gemacht?

Danke für Eure Antwort!
Kalle
 
Es gilt der Zeitpunkt der Antragsstellung,
so sollte es auch in dem Schreiben der KSK stehen.
 
Also kann ich die Zuvielzahlung samt Rückerstattung "rauskürzen" und einfach bis Antragsstellung die normalen KK-Beiträge nennen, danach die KSK-Beiträge?
 
ja kannst du.
das finanzamt berücksichtigt dabei den versicherungsverlauf in zeitlicher hinsicht.
da die versicherung bei der KSK vorang hat, wird sie ja rückwirkend eingerichtet.
zu unrecht gezahlte beiträge bei einer anderen gesetzlichen kasse erhaltet ihr auch zurück. da für die KSK eine "Beurteilung" notwendig ist, liegt die Dauer der Prüfung nicht in eurem Ermessen. Dieser Fakt macht das reine "Auszahldatum" uninteressant.
Zumal es dem Finanzamt gelegen kommt, denn niedrigere Beiträge sind ja anrechnungsfähig.
Im umgekehrten Fall (Anrechnung hoher Beiträge + Berücksichtigung der KSK erst im Folgejahr) handelt es sich im übrigen um Steuerhinterziehung.

Du machst also quasi alles richtig!

Grüße
der Hebe (Sozialversicherungsfachangestellter ;) )
 
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