kleiner nebenverdienst - mwst?

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miss.moxy

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hallo!

bin studentin und habe jetzt für einen verlag ein paar kleine, sagen wir mal illustrationen gemacht (der rechnungsbetrag dementsprechend auch relativ klein).
so - die vom verlag hat mir nun eine muster-rechnung geschickt, die ich ausfüllen muss.
ich meine ja jetzt, dass ich bei dem auftrag keine mehrwertsteuer berechnen muss, da ich auch keine zahle (zahlen muss - weil die summe meiner einkünfte nicht wirklich berauschend ist und ich auch noch nicht gewerblich tätig bin).

aber: stimmt denn meine meinung auch?

hab jetzt auf die schnelle auch keinen steuerberater an der hand, den ich da mal kurz fragen kann, aus dem netz werd ich a ned wirklich schlau und die rechnung will geschrieben werden - da hab ich mir gedacht, vielleicht könnt ihr mir ja a bissal weiterhelfen ;)
wäre äußerst nett.

sonnige grüße,
lea
 
lea.p schrieb:
hallo!

bin studentin und habe jetzt für einen verlag ein paar kleine, sagen wir mal illustrationen gemacht (der rechnungsbetrag dementsprechend auch relativ klein).
so - die vom verlag hat mir nun eine muster-rechnung geschickt, die ich ausfüllen muss.
ich meine ja jetzt, dass ich bei dem auftrag keine mehrwertsteuer berechnen muss, da ich auch keine zahle (zahlen muss - weil die summe meiner einkünfte nicht wirklich berauschend ist und ich auch noch nicht gewerblich tätig bin).

aber: stimmt denn meine meinung auch?

hab jetzt auf die schnelle auch keinen steuerberater an der hand, den ich da mal kurz fragen kann, aus dem netz werd ich a ned wirklich schlau und die rechnung will geschrieben werden - da hab ich mir gedacht, vielleicht könnt ihr mir ja a bissal weiterhelfen ;)
wäre äußerst nett.

sonnige grüße,
lea

Richtig! Du musst deine Rechnung ohne Angabe von Mehrwertsteuer erstellen. Du bist NICHT vorsteuerabzugsberechtigt. Das ist auch erst ab einem gewissen Jahresumsatz, glaube irgendwas mit 25.000 Euro oder so!

Also Rechnung schreiben, netto=brutto!!!

liebe Grüße
André
 
ja deine Meinung stimmt! Du mußt keine MwSt ausweisen/abführen, solange du als Kleinunternehmer (17000 Euro/pa) tätig bist. Nachzulesen unter "Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG von der USt. befreit". Dieser Spruch sollte auch auf deiner Rechnung erscheinen!!!
Wenn du MwSt auf deinen Rechnungen ausweist, MUSST du diese auch abführen und eine dementsprechende Steuererklährung machen, ansonsten machst dich strafbar!


Schöne Grüße Jo
 
danke schön für die schnellen antworten :)
 
25.000 ist schon viel, jedoch bis 5000 also in österreich.
und du solltest eine honorarnote stellen keine rechnung.
 
slinux schrieb:
25.000 ist schon viel, jedoch bis 5000 also in österreich.
das ganze spielt in deutschland - ich hab in ö nur studienplatz und nebenwohnsitz :)

slinux schrieb:
und du solltest eine honorarnote stellen keine rechnung.
ich soll die vorlage von denen nehmen - deren bh scheint das ziemlich eng zu sehen. und da steht rechnung halt drauf.
ist das so ein großer unterschied? wenn ja, welcher und warum soll ich denn nicht rechnung schreiben? *lernbegierig*
 
thanks für diesen thread war nett von euch - hat mir auch geholfen.
 
... hab dann da aber auch noch eine Frage:
bin auch Studentin und habe ein paar kleine Aufträge in Aussicht, die diesen Betrag nicht überschreiten werden.

Muss ich mich dann als Freiberufler anmelden?
Und was kostet so im Schnitt die Beratung eines Steuerberaters?

;) Warum ist das bloß alles so kompliziert!

LG Dani
 
lea.p schrieb:
das ganze spielt in deutschland - ich hab in ö nur studienplatz und nebenwohnsitz :)


ich soll die vorlage von denen nehmen - deren bh scheint das ziemlich eng zu sehen. und da steht rechnung halt drauf.
ist das so ein großer unterschied? wenn ja, welcher und warum soll ich denn nicht rechnung schreiben? *lernbegierig*

in D ist das kein Unterschied. Du darfst "Rechnungen" ohne MwSt bzw. USt stellen. Zur Sicherheit kannst du noch: "Diese Rechnung enthält keine MwSt" draufschreiben. (Wenn auf dem Vordruck dafür noch Platz ist;-)

michael
 
datnight schrieb:
Muss ich mich dann als Freiberufler anmelden?
Und was kostet so im Schnitt die Beratung eines Steuerberaters?

;) Warum ist das bloß alles so kompliziert!

LG Dani

Du musst eine Einkommensteuerklärung beim Finanzamt abgeben. (Anlage GSE) mehr ist zunächst nicht nötig.
Die wollen das dann allerdings jedes Jahr wieder sehen, auch wenn du mal ein Jahr nichts selbständig verdient hast.

michael
 
Gut zu wissen, danke! Dachte ich müßte mich auf jeden Fall anmelden.
 
Wo willst du dich denn anmelden?
Aber du bekommst vom Finanzamt dann eine eigene Steuernummer.

michael
 
@datnight
Du solltest dich lieber anmelden. Gehe einfach zum Finanzamt und sage Ihnen das Du dich als Freiberufler anmelden willst. Ob deine Tätigkeit als Freiberufler durchgeht entscheidet aber in Zweifelsfällen die Gemeinde. Kreative Arbeiten gelten aber generell als "freier Beruf". Wenn das so ist, musst du beim Finanzamt einen 4-seitigen Fragebogen ausfüllen und bekommst dann eine Steuernummer.
Falls deine Tätigkeit nicht als freier Beruf zählt, musst du das gleiche Formular ausfüllen, zusätzlich bei der Gemeinde/Stadt ein Gewerbe anmelden. Das kostet ca. 20 Euro und geht auch problemlos.

Ich habe mich heute angemeldet und falle als Programmierer in die Kategorie "Gewerbetreibender".

Schöne Grüße, hoschy07
 
Lies mal hier:

Student at work

da ist das alles haarklein erklärt. Wenn du unter die Freiberufler fällst brauchst du jedenfalls kein Gewerbe anmelden.

michael

ps: bei mir ist das schon ein paar Jahre her. Damals gab es keine "Anmeldung"
 
@hoschy

Ja, das habe ich bis jetzt auch so gehört.
Bin auch am überlegen ob ich das nun machen soll, oder nicht.
Würde dann versuchen in die KSK zu kommen, das wäre doch der richtige Weg?

Da ich aber noch ein Jahr studiere und über meine Eltern mitversichert bin,
weiß ich nicht, wie das läuft? Müste ich mich dann selber versichern?

Ich glaube der Weg zum Steuerberater wäre der erste Schritt ... ;)
 
Danke Leachim!
Hört sich gut an werde ich gleich mal hinsurfen.
 
datnight schrieb:
@hoschy

Ja, das habe ich bis jetzt auch so gehört.
Bin auch am überlegen ob ich das nun machen soll, oder nicht.
Würde dann versuchen in die KSK zu kommen, das wäre doch der richtige Weg?

Da ich aber noch ein Jahr studiere und über meine Eltern mitversichert bin,
weiß ich nicht, wie das läuft? Müste ich mich dann selber versichern?

Ich glaube der Weg zum Steuerberater wäre der erste Schritt ... ;)

Du must dich erst versichern, wenn du auch frei arbeitest, also selbstständig bist. Vorher bist du das über die Eltern oder das Arbeitsamt. Ich hatte gerade einen Versicherungsvertreter da. Eine private Krankenversicherung mit moeraten Konditionen bekomme ich da für 145.- Euronen/Monat.

Das werde ich wohl machen...
 
maxxio schrieb:
Du must dich erst versichern, wenn du auch frei arbeitest, also selbstständig bist. Vorher bist du das über die Eltern oder das Arbeitsamt. Ich hatte gerade einen Versicherungsvertreter da. Eine private Krankenversicherung mit moeraten Konditionen bekomme ich da für 145.- Euronen/Monat.

Das werde ich wohl machen...

Das ist so auch nicht richtig. Du musst dich erst selbst versichern, wenn du in der Woche mehr als 20 Stunden dieser Tätigkeit nachgehst.
Bist du also noch Student und noch über deine Eltern versichert bzw. bist in einer Studentenversicherung, musst du dich nicht extra versichern.
Also was sagst du deiner Krankenkasse wie lange du max arbeitest? Doch nicht mehr als 20 Stunden!
 
@hoschy ;)

Sehe ich auch so! Zumindest noch das eine Jahr.

@ maxximo: Privat werde ich mich wohl eher nicht versichern, solange ich noch familienversichert bin und mich noch nicht genau über die Vor- und Nachteile informiert habe.

Der Link Studentsatwork, war wirklich gut!
Hat nochmal alles was ich schwammig wusste zusammengefasst.

Vielen Dank an alle!
 
Hatte ganz vergessen zu schreiben, dass ich mich gerade selbstständig mache und daher der Schritt zur privaten Krankenversicherung.

Übrigens 20 Stunden; schaffe ich auch an einem Tag zu arbeiten ;-)
 
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