Klausel in Arbeitsvertrag gültig?

Delmar

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Hi,

meine Freundin hat mit gerade ihren neuen Arbeitsvertrag für ihren Neben-
job gezeigt - sie befindet sich z.Zt. in der Ausbildung zur Physiotherapeutin.
Dort ist eine Klausel enthalten, bei der wir nicht genau wissen, ob diese so
überhaupt rechtens ist.


"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 2 Jahren nach
seinem Ausscheiden beim Arbeitgeber in keiner Weise für ein konkurrieren-
des Unternehmen im Umkreis von 30 km tätig zu werden sowie kein solches
Unternehmen zu erreichten, zu erwerben oder sich daran unmittelbar oder
mittelbar zu beteiligen."



Das kann doch nicht sein, oder?! Damit würde sich meine Freundin ja, sollte
sie diesen Vertrag unterzeichnen, sich in der Wahl ihres zukünftigen Arbeit-
gebers ziemlich einschränken.

Also unterzeichnen wird sie diesen Vertrag schonmal nicht. Aber hier mal
grundsätzlich die Frage, ob das so überhaupt Gültigkeit hätte.


Vielen Dank!
 
Klausel

Hallo Delmar.

keine Sorge - die von Dir genannte Klausel ist nichtig. Kann man als Arbeitgeber zwar in den Arbeitsvertrag einarbeiren, jedoch muss dieser für die Zeit der "Wettbewerbssperre" das volle Gehalt weiterzahlen. Ohne Ausgleichszahlung ist dieser Passus des Arbeitsvertrages sittenwidrig und somit hinfällig.
Wir haben genau diesen Fall bei uns in der Agentur bei einem Kontakter gehabt und vor dem Arbeitsgericht verloren!

Gruss Stefan
 
Hi Stefan,

vielen Danke für Deine schnelle Antwort - auch im Namen meiner Freundin.
Dann wird sie sich wohl mal mit ihrem Arbeitgeber unterhalten müssen. :)


Gruß
Delmar
 
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