Kauf in den USA -> Steuern? (refurb USA)

JB27

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Hi,

hat hier jemand Erfahrungen mit dem Kaufen in den USA?

Ich will, wie viele andere, vom schwachen Dollar prifitieren und hab mich daher bei eBay.com umgesehen und auch interessante Sachen gefunden. Da bieten mir privatpersonen und auch Händler an, die Pakete als Geschenk zu deklarieren, sodass ich keine oder kaum Einfuhrsteuer zahlen muss.
Hat das schonmal wer gemacht?
Nicht ganz lega, is klar... aber wo muss man denn die Steuern zahlen? Bei der Post? Oder liegen Pakete aus den USA generell immer beim Zoll rum? :D

Eine andere Sache wäre apple.com: Da gibts n netten iPod im refurb und Apple wird den Warenwert natürlich korrekt angeben - da warten dan wohl Steuern...?!
Hat da schon jmd. Erfahrung?

Ich bin gespannt!
 
steuern werden zahlbar bei der Zollstelle, wo die post das paket hinliefern muß. das ist gesetz.

alle pakete aus nicht EU-ländern landen automatisch beim Zoll.

außerdem werden auch geschenke besteuert, bis 22€ ist eine ware steuer- und zollfrei.
 
Wurde hier schon tausend mal diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis:

- Threads wurden geschlossen, da hier mit Sicherheit keine Tipps zur Steuerhinterziehung gegeben werden
- Apple über die US-Seiten nicht nach Deutschland versendet; musst Dich also mit dem begnügen, was im deutschen Store vorhanden ist.
 
Ein Bekannter von mir hat eine Ed Hardy Uhr für sein Mädel aus den USA gekauft. 89€ bei eBay. Die kam hier an und wurde nicht versteuert. Ohne jeglichen "Gift"-Hinweis auf dem Paket.

Interessant wäre auch wie hoch die Steuer auf Elektronikartikel ist. Auf der Page vom dt. Zoll wird man ja förmlich mit Fragen erschlagen, die letztendlich aber nur auf eins hinauslaufen: Willst du eine Bombe bauen?

/edit: Refurb-Fragestellung fällt also flach wegen des Versands. Steuerhinterziehung: Das will ich auch hoffe, solche Tips hab ich nämlich nicht erbeten! :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant wäre auch wie hoch die Steuer auf Elektronikartikel ist.
Steuer auf Elektronikartikel ist 19% in Deutschland
 
Ach, man zahlt die Mehrwertsteuer als Einfuhrsteuer?
 
Ich dachte auch immer es wären 19% aber es hat hier mal jemand gemeint man kann Geschenke bzw. Eigenbedarf bis 200 € mitbringen, geht es drüber sind 12% fällig.

Meiner Meinung nach kann das aber auch nicht stimmen, am besten du googelst selbst mal ein wenig oder schaust auf den seiten vom zoll vorbei. das ist es was letztlich zählt :)

aus eigener erfahrung kann ich jedoch sagen das ich schon öfters pakete aus den usa bekommen habe, die sind alle anstandslos durchgegangen, wird also nur stichprobenartig kontrolliert.
 
Es ist ganz einfach:

Es kommt je nach Ware ein Zollsatz oben drauf.
Und es gibt Freibeträge.
Und die bekommt man am besten nicht hier raus, sondern bei ... na?

www.zoll.de

Immer fällt Einfuhrumsatzsteuer (19%) an. Dieser berechnet sich aus Rechnungswert + Zollsatz.

Gruss, Floschi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte auch immer es wären 19% aber es hat hier mal jemand gemeint man kann Geschenke bzw. Eigenbedarf bis 200 € mitbringen, geht es drüber sind 12% fällig

Mitbringen ist das Stichwort. Wenn Du Dich auf einer Reise befindest ( außerhalb der EU) und in Deinem persönlichen Reisegepäck sogenannte Mitbringsel oder Geschenke beförderst, dann hast Du eine Freigrenze von 175 € für diese Waren (neben den Freigmengen für Zigaretten, Kaffee, Alkohol...).
Wenn aber der Warenwert Deiner Mitbringsel die Grenze von 175 € übersteigt, dann können diese Waren pauschaliert werden. Allerdings auch nur bis zu einem Warenwert von 350 €. Pauschaliert heißt, das mit dem Pauschsatz von 13,5 % alle Abgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zölle) abgegolten sind.
Über 350 € Warenwert wird es dann erheblich ungünstiger, da Du auf den Warenwert einen (je nach Warenart unterschiedlich hohen) Zollsatz und auf den Warenwert plus entsprechendem Zoll noch 19 % Einfuhrumsatzsteuer zahlen mußt.
Natürlich kannst Du Dir alles mögliche per Post schicken, als Geschenk deklarieren lassen und hoffen dass es irgendwie so durchrutscht, aber Du wirst ja wohl keine Steuern verkürzen wollen?!

Gruß Stefan
 
Das mit dem als Geschenk deklarieren macht Dir mehr Ärger als sonstwas.

Der Zoll schaut aktuell bei US Sendungen ordentlich hin, und wenn keine Rechnung beiliegt, dann kommt die Aufforderung, Rechnung und Zahlungsnachweis vorzulegen.

Dann hast Du die Rennerei, und zahlen musst Du eh.

Alex
 
einfuhrsteuer beträgt 5% + 19% Umsatzsteuer (Mwst)
 
einfuhrsteuer beträgt 5% + 19% Umsatzsteuer (Mwst)

?????
Die "Einfuhrsteuer" nennt sich Zoll. Und der ist in seiner Höhe abhängig von der Eintarifierung in den EZT (elektronischer Zolltarif).
MwSt heißt es im inl. Handel, bei Einfuhren aus einem Drittland nennt sich das Ganze Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Beide sind Einfuhrabgaben.
Nur mal so.....
 
?????
Die "Einfuhrsteuer" nennt sich Zoll. Und der ist in seiner Höhe abhängig von der Eintarifierung in den EZT (elektronischer Zolltarif).
MwSt heißt es im inl. Handel, bei Einfuhren aus einem Drittland nennt sich das Ganze Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Beide sind Einfuhrabgaben.
Nur mal so.....

hmm...hatte die info vom zoll direkt...
 
Im inländischen Handel nennt sich das schlichtweg USt.
MwSt ist einfach nicht richtig. Das sagt man so und hat sich so eingebürgert – deshalb wird es aber nicht richtiger.
 
Im inländischen Handel nennt sich das schlichtweg USt.
MwSt ist einfach nicht richtig. Das sagt man so und hat sich so eingebürgert – deshalb wird es aber nicht richtiger.

Stimmt im Handel nennt es sich USt, Asche auf mein Haupt:hamma:. Die MwSt ist doch aber das, was beim Endabnehmer hängenbleibt, oder..?:confused:
 
Stimmt im Handel nennt es sich USt, Asche auf mein Haupt:hamma:. Die MwSt ist doch aber das, was beim Endabnehmer hängenbleibt, oder..?:confused:

MwSt und USt ist eigentlich das gleiche, wobei USt die korrekte Bezeichnung ist und MwSt sich lediglich fälschlicherweise umgangsprachlich eingeprägt hat.
 
Leute, hört auf zu spekulieren! Ich habe vor ca 1 Monat einfach dem Zoll eine Mail geschrieben und gefragt, was ich bei wem bezahlen muss, wenn ich mir aus ebay etwas aus den USA ersteiger.
Die Zoll-Mail zusammengefasst: Für Computer werden der Warenwert und die Versandkosten zusammgezählt. Darauf kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer. Kein Zoll!!

Hier die Originalmail:
Sehr geehrter Andreas W. ,

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll (ggf.) und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig durchführen/nachvollziehen.

Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder
optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in
codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder
genannt noch inbegriffen werden dem Abschnitt XVI/Kapitel 84/HS-Position 8471
des Zolltarifes zugeordnet.

Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): frei (0 %)

Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird lediglich die
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.

Die Einfuhrabgaben für zollfreie Waren werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer


Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften finden Sie
wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort Informationen des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-
online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die Abgabensätze
(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung (bzw. ggf. der e-bay-Ausdruck) der Sendung beigefügt
werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen bietet.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam
-------------------------------------------------------------
Zoll–Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
Internet: http://www.zoll.de
 
langer text....viel info...versteh nich, wieso die alte am telefon mir son käse erzählt...
 
langer text....viel info...versteh nich, wieso die alte am telefon mir son käse erzählt...

Ja, sorry, aber ich dachte die komplette Mail hier zuposten ist besser.

Man darf sie aber auch nicht falsch verstehen. Die Mail (und besonders das fettgedruckte) bezieht sich nur auf einen iMac oder mac mini. Andere Waren (insbesondere andere als Computer) werden anders gehandhabt. Da kann neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll anfallen. Aber genau das kann man sich online in dem in der Mail genannten Link anschauen.
 
Also um noch mal klar zu stellen: Ich hab nicht vor irgendwas als Geschenk der Steuer zu entziehen ;)

Ich wollte nur bemessen, wie viel ich im Falle der Kontrolle zahlen darf. Ich hab mich selber auf der Zoll-Page nicht zurecht gefunden, aber das habt ihr alle hier ganz gut hinbekommen, danke für die Antworten!

--
Das Paket is bestellt und ich werd mich nun überraschen lassen, was ich latzen darf-
 
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