iTunes, gekaufte Musik kommerziellen nutzen?

Tisy1985

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
26.04.2011
Beiträge
821
Reaktionspunkte
11
Hallo
ich habe mal eine Frage, darf ich erworbene Musik (iTunes) in meinen Videos verwenden z.B die bei YouTube hochgeladen werden?

Kann ich eigene Videos auf meine Webseite stellen, wo gekaufte Musik drin vorkommt?
 
Kurz und knapp: Nein

Weder auf Youtube noch auf deiner eigenen Webseite ohne die Genehmigung des Rechteinhabers.
 
Nein. Du erwirbst nicht das Recht, die Lieder zu verbreiten (genau wie im Falle einer gekauften CD: eine "Aufführung" ist hier nicht gestattet). Auch hier gilt: Lediglich für den Privatgebrauch gedacht, nicht zur Verbreitung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: XSkater
An wen muss ich mich wenden um Musik zu nutzen? Oder muss man bei jedem Interpreten betteln? Muss man sich dabei an die GEMA wenden?
 
Ich wollte mal vor ungefähr 9 Jahren einen Song von Pink Floyd nutzen, um damit ein Video von einem Hubschraubertraining/-rundflug am Matterhorn zu untermalen. (Es gibt keine perfekteren Interpreten für diese Bilder...)

Dieses Video wollte ich als DVD an die restlichen 8 Kursteilnehmer schicken. Das Video bestand übrigens aus einzelnen Sequenzen, die unterschiedliche Teilnehmer gefilmt haben und die ich dann zusammengeschnippelt habe.

Da ich die anderen aber nicht sonderlich gut kannte, wollte ich mich rechtlich absichern, nicht dass einer meint, er müsse den Oberlehrer spielen und mich "verpfeifen". Nach einiger Recherche landete ich telefonisch bei der GEMA. Ausser, dass es für mich unbezahlbar würde, konnte man mir dazu keine Auskunft geben. Eine Verbreitung dieser Art sei ebenso illegal wie ein kommerzieller Nutzen.

Kann mir vielleicht jemand sagen, wie es in diesem Falle bei einer nicht-kommerziellen "Weiterverbreitung" unter 9 Personen eines Kurses aussieht?
 
Erstmal danke für eure Antworten!

Schon erschreckend, dass es mal wieder so kompliziert ist, niemand wirklich weiß wohin man sich wenden kann und noch viel schlimmer das man sowas nicht als normalo bezahlen kann.
 
Kurze Frage noch dazu, ist das mal wieder so ein typisches deutsches Problem, man hat ja schon öfter mal gehört das es mit Musik dingen hier problematisch ist siehe iTunes Radio etc.
 
Es gibt auch lizenz- und gemafreie Musik, einfach mal im Netz danach suchen.
 
Das habe ich schon gelesen, aber man will ja solche Videos mit einer Musik hinterlegen die man dafür auch gut findet.
 
Na dann geh doch mal auf die Seite der GEMA, da sollten alle für Dich relevanten Infos liegen.
 
Aaaaaalso:
Ich gebe hier keine Rechtsberatung, und alles was ich im nachfolgenden sage spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder, und soll keine rechtsverbindliche Handlungsempfehlung sein!

Nach §19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) hat nur der Urheber das Recht seine Werke öffentlich zu verbreiten.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Dies gilt auch, bzw. gerade für solche Dienste wie Youtube - auch wenn die Musik nur Teil eines Videos ist. Willst du die Musik trotzdem auf diese Weise verbreiten/verwenden, kannst du vom Urheber die Nutzungsrechte erwerben. Bei Bekannten Künstlern und Songs kannst du dir ja mal ausmalen was das so kostet... ...unbezahlbar für dich, und das hat ja seinen Grund. Wenn du jetzt den ganzen Song einmal kaufst, und mit passabler Qualität in (annähernd) voller Länge auf Youtube online stellst, dann kaufen ihn sich viele andere nicht, wenn du gibst ihnen die Musik des Künstlers ja kostenlos. So entsteht dem Uhrheber und der ganzen Industrie dahinter ein Schaden. Wenn du die Rechte an dem Song erwerben willst, musst du diesen Schaden aufwiegen... ...jetzt hast du auch ne Vorstellung in welchen finanziellen Regionen wir uns da bei nem Charthit bewegen ;)

Erfahrungsgemäß (als jemand der sehr sehr viel Youtube schaut) wird es aber häufig geduldet, wenn die Musik nur auszugsweise, oder oder leise im HG mit Vordergrundgeräuschen vermischt verwendet wird. Das ist allerdings mehr als Grauzonig, und auf eigene Gefahr zu probieren (wobei die"Gefahr" nach meiner persönlichen Erfahrung heisst, dass YT das Video sperrt, und dir sagt, dass du das nicht darfst).

@HawkeyePierce: Die Musik auf einer DVD verwenden darfst du, wenn du sie nur an persönlich bekannte Menschen zum eigenen privaten Gebrauch weiter gibst. Hier greift §53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch).

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Deine Audiodatei ist keine offensichtlich rechtswidrige oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage (eine illegale Downloadseite erfüllt hingegen diese Vorraussetzung), da du sie legal erworben hast, und nicht öffentlich, sondern direkt eine persönlich bekannte Person weiter gibst.

@DavidBrent: Wenn ich mir als DJ die Musik kaufe, dann darf ich die schon aufführen - also vor Publikum im Club spielen - wenn die Gemagebühren dafür bezahlt wurde. Diese Gemagebühren sind sozusagen eine kurzzeitige Miete der Aufführungsrechte. Hier liegt das Problem nicht in der Aufführung, sondern in der öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar konkret die Sache mit den "Orten und Zeiten ihrer Wahl". Die Kosten für ne Aufführung sind bezahlbar. Die zahlt sozusagen jeder Kneipier und Discobesitzer, der Musik laufen lässt. Die Kosten für §19a zahlt keiner... ...bzw das betrifft die Verträge zwischen Urheber und Musikkonzern.

Nochmal: Ich gebe hier keine Rechtsberatung, und darf das auch nicht. Das hier ist nur meine persönliche Meinung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: HawkeyePierce
Hallo
ich habe mal eine Frage, darf ich erworbene Musik (iTunes) in meinen Videos verwenden z.B die bei YouTube hochgeladen werden?
Kann ich eigene Videos auf meine Webseite stellen, wo gekaufte Musik drin vorkommt?

Dein Alter, du musst noch dein Alter nennen:eek:
 
An wen muss ich mich wenden um Musik zu nutzen? Oder muss man bei jedem Interpreten betteln? Muss man sich dabei an die GEMA wenden?

Du musst Dich zum einen an die GEMA wenden UND zum anderen an das Label bezüglich der Lizenzgebühren. So habe ich es zumindest bisher immer gehandhabt, wenn z.B. für eine Vorführ-CD Titel verwendet wurden bzw. werden sollen - hier allerdings zur gewerblichen Nutzung.
Mit der Anmeldung bei der GEMA erwirbt man nicht das Recht, den Titel zu verwenden - das kann schon mal teuer werden, wenn keine Genehmigung des Rechteinhabers/Interpret vorliegt ;).
 
Kurze Frage noch dazu, ist das mal wieder so ein typisches deutsches Problem

Es wird auch in den USA und anderen Staaten so sein, dass dir durch den einfachen Kauf eines Albums etc. keine weiteren Nutzungs- bzw. Verbreitungsrechte auf dich übergehen.
 
Das habe ich schon gelesen, aber man will ja solche Videos mit einer Musik hinterlegen die man dafür auch gut findet.

Mag sein. Aber dann muss man auch bereit sein dafür zu bezahlen. Meist erhofft man sich durch einen populären Song ja auch entsprechende Resonanz für das eigene Werk. Und youtube ist nun mal weltweit.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ProjectBuilder
Zurück
Oben Unten