Ist diese Art und Weise ueblich?!

The Moonface

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Hi,

ihr koennt mir bestimmt sagen ob diese art und weise ueblich ist:

Unternehmen will ein Freelancer. Freelancer will zu Unternehmen.
Unternehmen sagt fang erstmal an und dann bekommst du deine Rahmenvertrag. Freelancer sagt, ohne was schriftlichem wird kein Hammer bewegt. Unternehmen schafft es in zwei Tagen eine Rahmenvertrag zu erstellen.
Doch der Vertrag laeuft nur fuer einen Monat. Das Angebot vom Freelancer war ueber 6 Monate.

Soll der Freelancer die Lippen zusammenbeissen und das beste hoffen?
Fuer mich ist das nicht ganz koscher und versuchen den Freelancer an der kurzen Leine zu halten. Nur in meinen Augen ist ein 1 monatiger Rahmenvertrag ein bisschen unsinnig.

Was meint ihr?
 
Klingt nicht gut, stimmt.

Wenn Du im Rahmenvertrag nur die in einem Monat für Dich tatsächlich leistbare Arbeit fixieren kannst, sollte es aber gut gehen. Du bist dann nicht abhängig, wenn Sie Dich wegen ausstehender vertraglich festgelegter Leistungen preislich drücken wollen - bei dem kurzen Zeithorizont ist das sehr wahrscheinlich.

Falls Du das aber bereits vermutest und der von ihnen ausgearbeitete Rahmenvertrag eine Art Cliffhanger wird, würde ich ganz die Finger davon lassen. Denn so jemand ist dann auch nicht wirklich verhandlungswillig und Du hast nur Scherereien mit ihm, weil er vermutlich maximale Leistung zum minimalsten Preis von Dir möchte - kurz: er will Dich erpressbar halten.
 
Hi Moonface,

wo ist denn hier ein Problem als Freelancer?
Du wirst für eine bestimmte Arbeit engagiert,
dies in einem vom Unternehmen festgelegtem
Zeitrahmen. Ist doch so üblich – zumindest
in meiner Branche (Werbung). Andernfalls könnte
das Unternehmen bestimmt günstiger mit einem
Angestellten unter Zeitvertrag paktieren.

Gefällt dir dieser Rahmenvertrag nicht weil er zu
kurz gefasst ist, solltest du dir überlegen eine
Festanstellung zu suchen!

Gruss Jürgen
 
Ich schließe mich giffut mal an, das klingt recht komisch.

Mir läuft hauptsächlich das Konstrukt Rahmenvertrag zzgl. Dienstleistungsvertrag über meinen Weg. Im Rahmenvertrag werden die allgemeinen Dinge wie Vertraulichkeit, Sperrfristen, Kündigungsfristen etc. geregelt, der Dienstleistungsvertrag bezieht sich immer auf ein konkretes Projekt und enthält Angaben zu Laufzeit, Umfang, Inhalt und sowas.

Wenn ich das bei Dir so lese habe ich den Eindruck, als hätten die sowas noch nie gemacht. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, könnten sie doch einfach eine 2-oder 4-wöchige Kündigungsfrist im Rahmenvertrag vereinbaren. Und zusätzlich dazu steht eh drin, daß man keinen Anspruch auf den gesamten Umfang haben.

Wenn Du sagst, Du hast ein Angebot für sechs Monate abgegeben, dann klingt das nach einem Komplettpreis, richtig? Das sich ein Unternehmen grundsätzlich mit einer Probezeit wohler fühlt, wenn sie dich noch nicht kennen, dagegen ist nichts zu sagen, nur solltest du aufpassen, daß du unterm Strich nicht schlechter dastehst. Also aufpassen, daß sie Dir nicht die gleichen Ergebnisse in einem kürzeren Zeitraum unterschieben wollen.

Vereinbart ihr nur einen Zeitraum oder ganz konkret ein Stundenkontingent?
 
Ein Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Handlungsweisen zwischen den Vertragspartnern, die dann für die einzelnen Aufträge einzuhalten sind, quasi die zwischen den Partnern ausgehandelten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Er muss nicht zeitlich befristet sein. Ein dedizierter Auftrag mit begrenztem Volumen und zeitlicher Befristung hingegen käme einem Werkvertrag gleich.

So wie von Moonface beschrieben würde es sich bei einer Frist von einem Monat nicht um einen Rahmen-, sondern Werkvertrag handeln. Einen Rahmenvertrag für einen Monat zu beschränken ist nicht sinnvoll. Eigentlich läuft ein Rahmenvertrag auf Kündigungsbasis.
 
Klingt nicht gut, stimmt.

Wenn Du im Rahmenvertrag nur die in einem Monat für Dich tatsächlich leistbare Arbeit fixieren kannst, sollte es aber gut gehen.

Laut den Gespraechen sollen die Projekte fuer den Freelancer mindestens 6 Monate laufen.
genau das ist auch ein Punkt der einen stutzig macht.

Das ein Freelancer keine wirkliche Kuendigungsfrist hat bzw. das es von heute auf morgen zuende sein kann ist mir klar. Aber das der Rahmenvertrag nur 1/6 der Projektlaufzeit ist ist doch ungewoehnlich, oder?!
 
Wenn ich das bei Dir so lese habe ich den Eindruck, als hätten die sowas noch nie gemacht. [...] Und zusätzlich dazu steht eh drin, daß man keinen Anspruch auf den gesamten Umfang haben.

Das Unternehmen macht das nicht zum ersten mal! Vielleicht sind sie gerade deswegen so...ich nenne es mal aggressiv unterwegs. Und Ja, der volle Umfang muss nicht erreicht werden!

Wenn Du sagst, Du hast ein Angebot für sechs Monate abgegeben, dann klingt das nach einem Komplettpreis, richtig? [...] Vereinbart ihr nur einen Zeitraum oder ganz konkret ein Stundenkontingent?
Jein. Es war ein Angebot, wie du schon vermutet hast, mit einem Stundenkontingent auf Basis eines Stundenlohns.

So wie von Moonface beschrieben würde es sich bei einer Frist von einem Monat nicht um einen Rahmen-, sondern Werkvertrag handeln. Einen Rahmenvertrag für einen Monat zu beschränken ist nicht sinnvoll.
Es ist laut Dokumentenkopf ein Rahmenvertrag. Und ja es stehen alle anderen Rahmenbedingungen auch drin inkl. Zahlungsbedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann frage sie doch einfach nochmal dediziert, ob sie eine Probezeit haben wollen. Wenn sie das bejahen, dann einigt Euch auf einen kleinen, überschaubaren Auftrag, an dem sie Dich an allen ihren wichtigen Punkten messen können und das Du zu erträglichen Konditionen bearbeiten kannst. Macht einen explizit darauf zugeschnittenen Vertrag/Vereinbarung über das Projekt und dann seht ihr beide am Ende gut, ob es gemeinsam weitergehen kann.

Einen Rahmenvertrag halte ich nur für notwending, wenn es absehbar Folgeaufträge geben wird, die übergeordneten Vereinbarungen bedürfen wie Lieferfristen etc.. Ihn zu befristen ist sinnlos, wenn noch kein dedizierter Auftrag dahinter steht.
 
Im Kreativbereich sind solche langfristigen Bindungen eigentlich eher selten.

Um welche Tätigkeit handelt es sich hier?
 
Dann frage sie doch einfach nochmal dediziert, ob sie eine Probezeit haben wollen. Wenn sie das bejahen, dann einigt Euch auf einen kleinen, überschaubaren Auftrag, an dem sie Dich an allen ihren wichtigen Punkten messen können und das Du zu erträglichen Konditionen bearbeiten kannst; Macht einen darauf zugeschnittenen Vertrag und dann seht ihr beide am Ende gut, ob es weitergehen kann.

Das macht für ein Unternehmen möglicherweise ungewünschte Mehrarbeit. Was spricht gegen das direkte Einsteigen in das geplante Projekt mit einer einmonatigen Probezeit. Hätte auch den Charme, daß du dann direkt eingearbeitet bist, wenn es "richtig" losgeht. Und messbar wird es eh, weil man für die vier Wochen ja auch ein Arbeitsergebnis vereinbart. (Zumindest habe ich euch so verstanden, weil ihr immer von Werkvertrag und nicht von Dienstvertrag sprecht.)

Wenn Du mit "erträglichen Konditionen" einen niedrigeren Stundenlohn meinst, dann würde ich davon abraten.

Einen Rahmenvertrag halte ich nur für notwending, wenn es absehbar Folgeaufträge geben wird, die übergeordneten Vereinbarungen bedürfen wie Lieferfristen etc.

Ist Geschmackssache, die einen machen es so, die anderen so. Kommt wahrscheinlich auch auf die Kunden an. Wenn die ein paar Nummern größer sind und man in Projekten in unterschiedlichen Bereichen unterwegs ist, dann bietet sich ein Rahmenvertrag mit zusätzlichen Projektverträgen eher an.
 
Nein nein, ...

... keinen schlechten Stundenlohn, sondern schon vernünftige Konditionen. So kann jeder den anderen beschnuppern und "kennenlernen" - klingt komisch, funktioniert aber gut; So gut, dass man am Ende eigentlich sofort informiert ist, ob man weiter miteinander kann oder nicht.

Ich halte es mit Dir, dass die Firma womöglich nicht weiss, was der Titel "Rahmenvertrag" tatsächlich bedeutet und deshalb beide Seiten das erst klären müssen. Wenn es eine kleine Firma ist, kann das passieren - bei einer großen sollte es das nicht. Ein kleines Projekt als Probezeit könnte dem abhelfen. Sonst landen beide im schlimmsten Fall in einer juristischen Fehde.
 
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