iPod-Umtausch: Gaaaanz eilige und dringende Frage !!

merlin44

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Hallochen ! Muss nachher gleich los wegen der Rekla meines iPod mini ! habe ihn am 8.3. gekauft und ihn nur kurz benutzt. Am 22.3. bin ich in den Urlaub und der iPod machte die ganzen 7 Tage nur Zicken. Von überhaupt nicht angehen, bis ständig am Strom...so war er so gut wie garnicht zu gebrauchen. Habe ihn nach dem Urlaub sofort zurückgegeben. Der Laden hat ihn dann angeblich paar Tage getestet und nichts feststellen können. Da ich schon 1 iPod habe, kann ich damit sachgerecht umgehen. Nun weigerte man sich ihn mir umzutauschen und bot mir an, ein überholtes Gerät von Apple zu nehmen ! Soll ich das tun ?? Habe immerhin 229 € für den MINI bezahlt und soll nun ein überholtes Gerät nehmen...was ist eure Meinung. Bitte schnell, weil ich nachher bald losfahren will...besten dank schon mal !!
 
Hmmm, zur Beruhigung kann ich nur sagen, daß die Überholten produkte von Apple ziemlich gut sind. Diese sind fast noch besser getestet als die Neuen. Da die Garantie weiterhin bestehen bleibt, wäre es mir ziemlich egal ob neu oder überholt. Zumal die neuen Überholten Ipod Mini´s eh nicht alt sein können. Das Releasedatum liegt ja nicht lange zurück.
Insgesamt weiß ich nicht, ob man nach fast einem Monat noch mit einen neuem Gerät rechnen darf.
 
Zum einen schiebe ich dich mal ins iPod Forum (da bist du dann auch auf der Startseite zu sehen), zum anderen ändere ich mal den Betreff ein wenig. Okay?
 
Naja, mitleiweile ist der ipod ja auch davon über 2 wochen bei denen im laden !!
@ toaster ! du arbeitest nicht "zufällig" in dem laden ?? ;-))
Übrigens ist es nicht der gaaanz neue iPod mini, sondern der 1 Gen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso arbeite ich im Laden? Haste einen Doppelgänger erwischt, oder meinen geklonten Bruder?

Bei der 2ten Generation wäre es mir egal, bei der ersten weiß ich selber auch nicht. Kann dir somit nicht weiterhelfen.
Viel Glück
 
Zuletzt bearbeitet:
ehrlich gesagt, wenn das gerät 1 monat alt ist, würd ich mich direkt an den apple service wenden. die tauschen ihn die garantiert um, "refurbished" ipods bekommt man da eigentlich erst wenn der ipod wirklich schon ein paar monate alt ist und wirklich gebrauchsspuren hat. generell wird da immer getauscht.

was ist das für ein laden, der deinen ipod wochenlang behält um ihn zu "testen"?
klingt unseriös. hol ihn ab, ruf apple an, und einen tag später klingelt der ups-mann und holt deinen ipod ab. und eine woche später klingelt er wieder und bringt dir einen neuen.
 
Hallo Merlin.

Ich würde Dir empfehlen, mal den §439 BGB und den §476 BGB anzuschauen. Speziell der 439 (1) ist sehr interessant:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Der 439 (2) könnte eventuell die Kooperationsbereitschaft des Händlers erhöhen....

Snoop
 
Danke, danke für die antworten. bin nun wieder im lande...d.h. zu hause. zu toaster...mein verdacht war ironisch ( weil ich auch in HH wohne ) deswegen das " ;-)) " !! naja...ich hatte ja nun reichlich trouble da im laden. angeblich haben die überhaupt keinen mangel gefunden und mir erklärt, dass ich das gerät wohl falsch bedient hätte. wie gesagt, habe ich aber schon seit einem dreiviertel jahr einen grossen ipod und da hatte ich noch nie probleme. nun haben sie mir heute die storry erzählt, dass apple den wieder erwarten wohl doch getauscht hat und ich will hoffen, dass es das nun war. habe keine veranlassung einfach so n gerät zu reklamieren, zudem mein gerät absolut wie neu aussah...d.h. keine noch so kleine gebrauchsspur ;-) geht ja auch nicht, da er nie zum einsatz kam. tja, drückt mir die daumen, dass ich nun mehr glück habe :))
danke auch an snoop69 !! sehr aufschlussreich...!
 
Zuletzt bearbeitet:
snoop69 schrieb:
Hallo Merlin.

Ich würde Dir empfehlen, mal den §439 BGB und den §476 BGB anzuschauen. Speziell der 439 (1) ist sehr interessant:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


Der 439 (2) könnte eventuell die Kooperationsbereitschaft des Händlers erhöhen....

Snoop

Da stimmt aber nicht, dass es nicht ein überholtes Gerät sein kann.
 
Dogio schrieb:
Da stimmt aber nicht, dass es nicht ein überholtes Gerät sein kann.
Wo liest Du da heraus, dass der Händler im Rahmen der Sachmangelhaftung ein gebrauchtes Gerät liefern kann?

Was Apple bei der (freiwilligen) Garantieleistung macht, ist eine andere Sache.

Der Händler hat eigentlich nur die Möglichkeit der Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (also Neulieferung) oder Reparatur. Grundsätzlich hat dabei der Käufer die Wahl der Art der Nacherfüllung, allerdings kann der Händler nach §439 (3) die Art verweigern, wenn dadurch unverhältnismäßige Kosten entstehen. Die Nachweispflicht für die Unverhältnismäßigkeit liegt allerdings beim Händler...

Snoop
 
Wohl gemerkt, mangelfreieb Sache. Ob das eine neulieferung sein muss, ist interpretationssache und nötigenfalls Sache des Gerichts.
 
Dogio schrieb:
Wohl gemerkt, mangelfreieb Sache. Ob das eine neulieferung sein muss, ist interpretationssache und nötigenfalls Sache des Gerichts.
Hast Du da Rechtsprechung? Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet das Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß Kaufvertrag, also Neulieferung. Die einzige Alternative für den Händler ist dann die Verweigerung nach §439 (3) und bestehen auf Reparatur. Wenn das gerechtfertigt war, kann er natürlich dem Käufer den Vorschlag einer alternativen Lieferung einer gebrauchten Sache machen, das wäre dann eine Individualabrede. Der Käufer muss darauf aber nicht eingehen und kann dann eben Reparatur verlangen.

Snoop
 
Wie gesagt, ich halte das für Interpretationsspielraum.
Was ist den z.B. mit den Geräten, die zum Handler aus Gründen des Nicht-Gefallens zurückkommen? Die werden ebenso als neuware weiterverkauft.
Ich hatte 1,5 Jahre BGB-Recht im Rahmen meines Studiums.
 
Dogio schrieb:
Wie gesagt, ich halte das für Interpretationsspielraum.
Was ist den z.B. mit den Geräten, die zum Handler aus Gründen des Nicht-Gefallens zurückkommen? Die werden ebenso als neuware weiterverkauft.
Naja, die sind ja auch nach den Buchstaben des Gesetzes noch neu, da der Käufer die Sache gemäß §357 eigentlich nur prüfen darf, ansonsten muss er Wertersatz leisten. Allgemein begeben sich aber Händler, die zurückgegebene Ware als Neuware verkaufen, IMHO auf dünnes Eis. Im Zweifelsfall kann man die Sache als mangelhaft rügen und Nacherfüllung eben durch Lieferung einer neuen Sache verlangen.
Dogio schrieb:
Ich hatte 1,5 Jahre BGB-Recht im Rahmen meines Studiums.
Ich mache gerade das Fernstudium "Recht für Patentanwälte"....

Snoop
 
BGB § 459

(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.

Ich finde schon, dass das Interpreatationsspielraum hat.
 
Ich denke aber, das der Unterschied zwischen neu und gebraucht zu einer erheblichen Minderung des Wertes der Sache führt und daher nicht mehr durch §459 letzter Satz abgedeckt wird.

Sicherlich ist es so, dass der Händler besonders gegen Ende des Gewährleistungszeitraums, wenn schon eine erhebliche Wertminderung der Sache durch Gebrauch eingetreten ist, relativ leicht die Nacherfüllung mit Hinweis auf §439 (3) verweigern kann und Nachbesserung durchführen darf. Wenn er sich allerdings auf Nacherfüllung einlässt, ist er IMHO zur Lieferung einer Sache gemäß Kaufvertrag verpflichtet, also zur Neulieferung. Wenn er beides nicht will, kann er es ja verweigern, dann kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.

Snoop
 
Ich argumentiere anders. Ich halte die "Neuheit eines Produktes" lediglich für einen ideelen Wert und nicht für einen monetär bewertbare Eigenschaft. Dies gilt natürlich nicht für jedes Produkt gleichermaßen, aber ich denke schon für Produkte die so gut wie keinen Verschleiß bei benutzung haben, wie z.B. die meisten elektronischen Geräte.
 
leute, was bringen dem armen burschen hier diese juradiskussionen.

tatsache ist dass es absolut unnötig ist wenn der händler den ipod wochenlang behält, wenn er ihn direkt zu apple schicken könnte, und innerhalb einer woche einen nagelneuen ipod bekommt.
abgesehen davon bezweifle ich dass der händler da die nötigen kompetenzen zur reparatur besitzt, wenn sogar apple selbst sagt dass sie ipods eher tauschen als reparieren.

also rat ich dir auf jeden fall: hol dir deinen ipod wieder, und ruf bei apple an, die holen ihn am nächsten tag ab. da ist er in guten händen, und du bekommst sicher einen neuen, wahrscheinlich sogar innerhalb einer woche.
 
Tobi23 schrieb:
leute, was bringen dem armen burschen hier diese juradiskussionen.
appl.gif
Sowas kann man per PN untereinander ausdiskutieren.


Tobi23 schrieb:
also rat ich dir auf jeden fall: hol dir deinen ipod wieder, und ruf bei apple an, die holen ihn am nächsten tag ab. da ist er in guten händen, und du bekommst sicher einen neuen, wahrscheinlich sogar innerhalb einer woche.

merlin44 hat inzwischen einen neuen iPod mini (siehe oben).

der GermanUK
 
@Dogio: Ich glaube die Jungs haben recht, das wird doch arg OT und wir scheinen uns in der Rechtsmeinung auch nicht wirklich näher zu kommen ;)

In diesem Sinne noch schönen Sonntag an alle...

Snoop
 
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