iPod Mini 4G all inclusive

Shetty

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Moin!

Ich war gerade mit einer Freundin in der Stadt, die sich einen iPod Mini kaufen wollte. Wir haben dann auch die 4 GB Version gefunden und für ca. 179,- Euro im Vobis Superstore gekauft. Das Problem ist nur: Ist das jetzt ein alter Mini oder einer von den neuen? Immerhin war er unglaublich günstig im Gegensatz zum UVP-Preis, und es lagen sowohl Netzteil als auch Firewire dabei, was ja bei den neuen angeblich nicht der Fall sein sollte.
 
Dann werdet ihr wohl einen der 1. Generation erwischt haben!

Lg mat
 
Dann ist es der Alte.

Die 2. Generation erkennt man auch daran, ob die Beschriftung auf dem Clickwheel farbig ist oder ob auf der Rückseite die Festplattengröße steht ;)
 
Ups... naja... und äh... inwiefern ist der alte iPod Mini nu schlechter als der neue?
 
der neue Mini hat 18 h Laufzeit
 
1. bei dem Preis ein Schnäppchen (ich hab dafür 235€ gezahlt)
2. das Netzteil und FW Kabel ist mittlerweile nicht mehr dabei

3. Nachteil: der Akku reicht für etwa 8h (2G = 18h)

Viel Spaß mit dem mini, ist echt ok zu dem Preis ;)
 
Och nee... sie hat ihn ja extra wegen der 18h Laufzeit haben wollen, weil sie 16h nach Kroatien fährt und dabei Musik hören will... und dabei hab ich den Typen extra gefragt, ob das "der neue iPod Mini mit 4 GB ist"!
 
Na dann kann sie ihn doch umtauschen, er hat sie absichtlich falsch informiert.
 
frechheit von dem verkäufer - der wiederum behaupten kann dies habe er niemals gesagt... aber rückgaberecht haste ja noch. würde ich von gebrauch machen...

greets
 
hm wuerde ihn zurueck geben und mir den iPod mini 4GB 2nd Gen. zulegen.
Der Preis ist zwar OK und der mini der ersten Generation ist auch nicht wirklich schlechter (bis auf die Akkulaufzeit) aber trotzdem wuerde ich dem tollen Verkaeufer erstmal den Marsch blasen ;)
 
Schade, dass die Akkulaufzeit so wichtig ist, denn der Preis ist Hammer.
 
Ich finde nicht das der Preis so günstig ist, denn über den Apple Online Bildungsstore kostet der neue auch nur 183 mit Gravur, und eine/n Schüler/in , Student/in kennt doch eigentlich jeder.
 
Es gibt in Deutschland kein Rückgaberecht, erst Recht nicht wenn Du das Gerät im Laden gekauft hast. Das Widerrufsrecht nach dem BGB gilt nur bei fernmüdlich getroffenen Geschäften.

Aber trotzdem kannst du das Teil zurückgeben oder umtauchen, da dir der Verkäufer ja eine falsche Auskunft gab.
 
Ich denke Vobis wird so kulant sein und den iPod zurück nehmen. Gerade, wenn ihr erzählt, dass euch der Verkäufer versehentlich falsch beraten hat.

@Meerjungfrauman: Das ist eindeutig Betrug und so etwas sollte man nicht tun. Keep clean!
 
Karlimann schrieb:
Es gibt in Deutschland kein Rückgaberecht, erst Recht nicht wenn Du das Gerät im Laden gekauft hast. Das Widerrufsrecht nach dem BGB gilt nur bei fernmüdlich getroffenen Geschäften.

Aber trotzdem kannst du das Teil zurückgeben oder umtauchen, da dir der Verkäufer ja eine falsche Auskunft gab.

so viel ich weiß steht das nicht im BGB. Es handelt sich um das Fernsabsatzgesetz. Und für Haustürgeschäfte gibt es was ähnliches.
Manche Händler sind aber so kulant und nehmen das gerät zurück.
Die Falschaussage könnte der Verkäufer von sich weisen.
 
Dogio schrieb:
so viel ich weiß steht das nicht im BGB. Es handelt sich um das Fernsabsatzgesetz. Und für Haustürgeschäfte gibt es was ähnliches.
Manche Händler sind aber so kulant und nehmen das gerät zurück.
Die Falschaussage könnte der Verkäufer von sich weisen.
Ich würde dir empfehlen das BGB noch einmal gründlich durchzulesen und verweise auf die Paragraphen:
§ 312 d BGB
§§ 355 ff. BGB
 
Karlimann schrieb:
Es gibt in Deutschland kein Rückgaberecht, erst Recht nicht wenn Du das Gerät im Laden gekauft hast. Das Widerrufsrecht nach dem BGB gilt nur bei fernmüdlich getroffenen Geschäften.

Aber trotzdem kannst du das Teil zurückgeben oder umtauchen, da dir der Verkäufer ja eine falsche Auskunft gab.
Stimmt. Es gibt in Deutschland kein Rückgaberecht, sondern ein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, was jedoch einem "Rückgabrecht" entspricht. Steht alles im Paragraph § 355 BGB, wie oben bereits erwähnt.
 
netzwerk schrieb:
Ich würde dir empfehlen das BGB noch einmal gründlich durchzulesen und verweise auf die Paragraphen:
§ 312 d BGB
§§ 355 ff. BGB

OK, im Falle des Haustürgeschäft haste Recht aber ansonsten steht in §355:
"(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden"

Also ist ein weiteres gesetz notwenig.
 
Dogio schrieb:
Also ist ein weiteres gesetz notwenig.
Ein Gesetz, welches den Widerruf in diesem Falle verbietet ist mir nicht bekannt. Dir etwa?
 
netzwerk schrieb:
Ein Gesetz, welches den Widerruf in diesem Falle verbietet ist mir nicht bekannt. Dir etwa?
Das steht da doch gar nicht.

Da steht: sofern es ein Gesetz gibt, dass dem Kunden ein Widerrufsrecht EINRÄUMT, findet das BGB-Gesetz Anwendung.
 
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