bellhardtson
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Also was du hier schreibst ist absoluter Humbug. An deiner Stelle würde ich Schuldrecht BT nochmal besuchen, oder Wahlweise deinen Kommentar zu dir vertrauten Themengebieten abgeben
Okay, stimmt. Die EU-Webseite hat mich auf die falsche Fährte gelockt und ich habe die EU-Richtlinie zur Gewährleistung/Garantie falsch interpretiert. Nachdem ich 'ne Stunde auf Anwaltsseiten und Jura-Foren war, scheint es leider so zu sein, dass der Händler zwar für schadhafte Geräte ab Kaufdatum zwei Jahre verantwortlich ist, aber nach dem 6ten Monat (Deutschland) der Käufer in der Beweispflicht ist, dass sein Gerät schon beim Kauf schadhaft war (schlechtes Material, fehlerhafte Fertigung etc.). Es sei denn der Hersteller garantiert mehr als diese sechs Monate auf Funktionstüchtigkeit. Apple verschwieg -nach Auffassung der EU-Kommision- diese zweijährige Gewährleistungspflicht dem Kunden und hat deshalb eines auf die Mütze bekommen.