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Der umstrittenste Punkt der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen. Zeigt das System eine Urheberrechtsverletzung, muss es das Hochladen unterbinden. Das gilt für Anbieter wie Youtube und alle anderen Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Software-Filtern, die für kleine Anbieter schwer leistbar sind und bei den großen Plattformen
bereits fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegten. Der nun beschlossene Vorschlag des EU-Parlaments sieht
Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor, gerade auf den nutzerstarken Plattformen greifen aber Upload-Filter.
Die Filterpflicht überlässt der Software die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Damit bedroht sie
Netzkultur-Phänomene wie Memes, unautorisierte
Remixe und nach Angaben der Wikimedia-Stiftung sogar
das Medienarchiv der Wikipedia. Zuletzt meldete der oberste Datenschützer der EU gegen die Uploadfilter Bedenken an, da er durch die Filterpflicht eine Auflage zum Sammeln von Nutzerdaten und damit
noch mehr Überwachung im Internet befürchtet.
Artikel 11 wiederum erweckt mit der Vergütungspflicht auf kurze Anreißertexte
einen politischen Zombie aus Deutschland zum Leben, das Leistungsschutzrecht. Die Verlagslobby will sich damit einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Teasertexte und Links zu Verlagsangeboten verdienen.
Einer Berechnung von Golem.de zufolge würden bei einer Einführung des EU-Leistungsschutzrechts 64 Prozent der Gesamteinnahmen in Deutschland an den Axel-Springer-Verlag gehen.
Das Gesetz bringt zudem absurde Folgen mit sich: Überall im Netz müssten dann Textschnipsel und Links auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Bisherige Vorschläge von Rat, Kommission und Parlament sind zudem nicht allzu klar formuliert. In ihrer härtesten Form stellen die Vorschläge
aus Sicht eines Expertenberichtes des EU-Parlaments eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Allein die Unklarheit spricht gegen den vorliegenden Entwurf des Leistungsschutzrechts.[…]
https://netzpolitik.org/2018/das-eu...-fuer-upload-filter-und-leistungsschutzrecht/