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Tristankitty
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Guten morgen zusammen
Mir gibt eine Sache noch etwas zu denken.
Die Telekom hat ja im Kleingedruckten geschrieben, dass IM nicht Bestandteil des Vertrages ist.
Ich finde das rein rechtlich extremst schwammig formuliert und bedenklich.
Ob das nun beabsichtigt ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Ich kann mir nicht ganz vorstellen, wie die Telekom überhaupt verhindern oder kontrollieren will, dass ich Instant Messenging benutze. Spätestens seitdem Jabber einem ein völlig unabhängiges Protokoll bietet, welches auf jedem beliebigen Port läuft und zur Not auch den Port 80 akzeptiert, ist es fast unmöglich geworden, Dienste dieser Art pauschal zu verbieten.
Die andere Möglichkeit ist natürlich, dass es eine rein rechtliche Klausel ist und man unter anderem Vertragsbruch begeht, wenn man sich dennoch der Nutzung von IM schuldig macht.
Ich glaube kaum, dass diese Klausel vor Gericht bestand hätte. Alleine schon aus dem Grund, dass Apple selbst durch den Apps-Shop die Entwickler dazu auffordert, deren Push-Service für Nachrichten zu nutzen.
Dieser Service stellt ein Instant Messenging dar. Laut T-Online Vertragsbedingungen bedeutet das, dass man alleine durch das einschalten des Iphones einen Vertragsbruch begehen würde, da dieses Push-Verbindungen mit offenen Sockets verwendet, um mit den Apple Servern zu kommunizieren.
Irgendwie ist diese Klausel doch ein Widerspruch in sich selbst.
Was denkt ihr darüber?
Tristan
Mir gibt eine Sache noch etwas zu denken.
Die Telekom hat ja im Kleingedruckten geschrieben, dass IM nicht Bestandteil des Vertrages ist.
Ich finde das rein rechtlich extremst schwammig formuliert und bedenklich.
Ob das nun beabsichtigt ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Ich kann mir nicht ganz vorstellen, wie die Telekom überhaupt verhindern oder kontrollieren will, dass ich Instant Messenging benutze. Spätestens seitdem Jabber einem ein völlig unabhängiges Protokoll bietet, welches auf jedem beliebigen Port läuft und zur Not auch den Port 80 akzeptiert, ist es fast unmöglich geworden, Dienste dieser Art pauschal zu verbieten.
Die andere Möglichkeit ist natürlich, dass es eine rein rechtliche Klausel ist und man unter anderem Vertragsbruch begeht, wenn man sich dennoch der Nutzung von IM schuldig macht.
Ich glaube kaum, dass diese Klausel vor Gericht bestand hätte. Alleine schon aus dem Grund, dass Apple selbst durch den Apps-Shop die Entwickler dazu auffordert, deren Push-Service für Nachrichten zu nutzen.
Dieser Service stellt ein Instant Messenging dar. Laut T-Online Vertragsbedingungen bedeutet das, dass man alleine durch das einschalten des Iphones einen Vertragsbruch begehen würde, da dieses Push-Verbindungen mit offenen Sockets verwendet, um mit den Apple Servern zu kommunizieren.
Irgendwie ist diese Klausel doch ein Widerspruch in sich selbst.
Was denkt ihr darüber?
Tristan