Nein, Apple gibt in der Regel eine EU-weit einheitliche gerätebezogene Garantie. Etwa anderes ist mit der gesetzlichen Gewährleistung, die richtet sich dann nach österreichischem Recht. Und da Ansprüche aus der Gewährleistung immer gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller unmittelbar bestehen, müssen die auch gegen den Verkäufer in AT geltend gemacht werden.