iLife Jingles kommerzielle Lizenz, oder wo bekomme ich was ähnliches für bezahlbare S

Wenn der Herr ein keines Stückchen höher liest: .........

... lande ich im 'redaktionellen' Teil dieses Blogs, sprich Autor Boris' (falsche) INTERPRETATION des zitierten ToU Textes von Apple. Kontext, mein Hase ;) "but only for" ist das VERSTÄNDNIS eines Blog-Autors, NICHT der Original-Text der direkt darunter zitierterten ToU für iLife-Inhalte!

Und Phil, der Editor, der den Loop nutzte, erklärt dann seine Sicht der Dinge. Hat offenbar nix auf die Mütze bekommen ... was aber keine verbindliche Rechtsauskunft ist ...-

"on a standalone basis" hieße ... ach was ... ich geb's auf ...-

-bye-
 
:crack: wenn du mich kennen würdest...




... lande ich im 'redaktionellen' Teil dieses Blogs, sprich Autor Boris' (falsche) INTERPRETATION des zitierten ToU Textes von Apple. Kontext, mein Hase ;)

Und Phil, der Editor, der den Loop nutzte, erklärt dann seine Sicht der Dinge. Hat offenbar nix auf die Mütze bekommen ... was aber keine verbindliche Rechtsauskunft ist ...-

"on a standalone basis" hieße ... ach was ... ich geb's auf ...-

-bye-

Wenn du nach dem Thema gurgelst wirst du weitere 20 Einträge finden, die das genauso "falsch" interpretieren.... Ich frage mich, ob nicht vielleicht DU derjenige bist, der falsch interpretiert! ;)
 
1. die Erstberatung bei einem Anwalt deiner Wahl ist kostenlos.
2. Rechtsauskünfte von nicht Fachkundigen Personen sind in Deutschland nicht erlaubt
3. Anwälte nimmt man nicht aus dem Bekanntenkreis (und bevorzugt immer die richtige Fachrichtung, für die richtige Klage - All in One gibbet es auch bei Anwälten nicht)

:)

Du willst damit ja schließlich Geld verdienen, da sollte das ganze schon rechtlich sicher sein.
 
http://images.apple.com/legal/sla/docs/iLife11.pdf

E. Soweit hierin nicht anderweitig bestimmt, ist es Ihnen nicht gestattet Fotografien, Bilder, Grafiken Illustrationen, Audio- und Videoclips oder ähnliche Inhalte („digitale Materialien“), die in der Apple Software enthalten sind oder als Teil der Apple Software bereitgestellt werden, kommerziell oder in anderer Weise separat zu nutzen, zu extrahieren oder zu verteilen oder die digitalen Materialien in anderer Weise außerhalb ihrer beabsichtigten Bestimmung als Teil der Apple Software zu verwenden.
 
Nein, k_munic hat Recht. Hier ist es auch nochmal als Erklärung auf den Apple Support Seiten:

http://support.apple.com/kb/HT2931

Bezieht sich zwar auf Garage Band, aber der Paragraph aus den TOS is identisch.
 
http://images.apple.com/legal/sla/docs/iLife11.pdf

E. Soweit hierin nicht anderweitig bestimmt, ist es Ihnen nicht gestattet Fotografien, Bilder, Grafiken Illustrationen, Audio- und Videoclips oder ähnliche Inhalte („digitale Materialien“), die in der Apple Software enthalten sind oder als Teil der Apple Software bereitgestellt werden, kommerziell oder in anderer Weise separat zu nutzen, zu extrahieren oder zu verteilen oder die digitalen Materialien in anderer Weise außerhalb ihrer beabsichtigten Bestimmung als Teil der Apple Software zu verwenden.

Da steht doch auch wieder "separat" (-> standalone), oder?
 
Nein, k_munic hat Recht. Hier ist es auch nochmal als Erklärung auf den Apple Support Seiten:

http://support.apple.com/kb/HT2931

Bezieht sich zwar auf Garage Band, aber der Paragraph aus den TOS is identisch.

genau so hab ich das auch immer verstanden, und bin auch jetzt noch der meinung, genau das steht ja auch im englischen!

das einzige was du nicht darfst ist die loops wieder als loops zu verkaufen, bzw als loop oder sample sammlung!

dabei geht es mir jetzt um die garageband loops, ist aber auch irgendwie logisch, weil man die jam packs ja auch kaufen kann, und wer kauft so eine sammlung um 80€ oder so pro stück, wenn man sie dann nicht verwenden darf...
 
Ich muss das jetzt noch mal vor kramen:

Ich habe für einen Clip für einen Kumpel (ein Test, YouTube öffentlich, aber nicht gelistet) ein Musikstück aus der iLive Jingle Liste namens "Chaise Lounge Long" genommen.
Nun sagt YouTube ich würde damit gegen ein Urheberrecht verstossen: "Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
"William Pasley -Music for Hyper-Teens", tonaufnahme Verwaltet von: CD Baby"

..was auch wirklich der Sound ist, den ich mit iLive bekommen irgendwann mal bekommen habe! Hier isser: Amazon.com: Music for Hyper-Teens: william pasley: MP3 Downloads !?

Hat Apple da jetzt Musik geklaut? Sind die Rechte bei Apple, oder hat William Pasley den Sound von Apple geklaut!?
In jedem Fall bin ich jetzt erneut verunsichert....

Was sagt ihr dazu?
 
Da wird sich wohl Apple die Rechte einräumen haben lassen.

Da du die Rechte von Apple hast, diese Fragmente in eigener, kommerzieller Musik zu verwenden, verstösst du nicht gegen das Urheberrecht.

Und so würde ich das auch an YT weiter geben.
 
aber cd baby verwaltet eben diese lizenz für william pasley,
der scheinbar der urheber ist und dir eine aufbrennt,
wenn du das unlizensiert kommerziell verwendest bzw. verwerten willst.
 
aber cd baby verwaltet eben diese lizenz für william pasley,
der scheinbar der urheber ist und dir eine aufbrennt,
wenn du das unlizensiert kommerziell verwendest bzw. verwerten willst.

Die Frage ist jetzt nur, ob ich durch den Erwerb von iLive auch die Rechte habe, oder eben nicht!?
 
ich glaube nicht, wenn es sich um kurze sequenzen handelt ists ansich kein problem, wenn du einen song in dein arrangement einfügst sicherlich :)
 
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