Idee durch Gebrauchsmuster schützen - Experten und Ansprechpartner

Beatnik

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
03.12.2005
Beiträge
2.487
Reaktionspunkte
190
Hallo,

das MacUser Forum mit seinen zahlreichen Mitgliedern ist ja ein Schmelztigel der verschiedensten Menschen und somit finde
ich hier vielleicht mit meinem Anliegen auch dazu Tipps und Hilfe.

Ich überlege eine Idee / Produktidee durch ein Gebrauchsmuster mir zu schützen bzw mich damit abzusichern. Ein Patent erscheint mir bei ersten Recherchen zu teuer und überdimensioniert.
Allerdings habe ich zu dem Gebrauchsmuster auch noch einige offene Fragen wie zB.: eignet sich dafür ein Gebrauchsmuster (würde die Idee vergleichend beschreiben), Wie formuliert man am besten den Text dazu, auf was ist zu achten, Skizzen oder Bilder, muss der Prototyp funktionieren usw.

Habe auch schon etwas Google dazu durchforstet und es gibt auf den ersten Blick chon viele Erfinderforen, aber in diesen scheint nicht viel los zu sein bzw alles wirkt bei der Masse an Angeboten für Hilfe recht unüberschaubar.

Vielleicht gibt es ja hier Leute, die vor einer ähnlichen Aufgabe standen und die wissen, wer oder wo da genug und auch verlässliche Tipps zu bekommen sind.

Besten Dank
 
Tu dir einen Gefallen und such einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf. Der klärt dich auf, steht dir zur Seite und kann im Notfall auch verklagt werden :crack:
 
Jeder Patentanwalt wird dich besser beraten können als es die gesammelte Schwarm"intelligenz" des Internets auch nur ansatzweise schaffen könnte. Lass dich also dort mal beraten, denn dann erfährst du auch ob da nicht schon jemand schneller war ;)
 
hier mal ein paar grundsätzliche Infos:

ich hoffe, Du meinst tatsächlich Gebrauchsmuster, denn das sind nur „kleine“ Patente (Nicht für Verfahren!) mit einer Höchstlaufzeit von 10 Jahren und OHNE Prüfung (daher bei Anwendung ggf. angreibar) ) auf alle Schutzvoraussetzungen (Schützen nur das tatsächlich im Anspruch 1 Offenbarte!)

http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html -
Hier findest Du eine recht übersichtliche Einführung für die Voraussetzungen und wichtigsten Infos.
Dort gibt es auch eine kl. Infobroschüre.

Es gibt – neben den Patenten – dann noch für die EU Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGSM)
https://oami.europa.eu/ohimportal/de/

oder in DE heißen die neuerdings ganz „deutsch“- „Designs Patent“, was natürlich aber in diesem Fall tatsächlich auch zutreffender ist!
http://www.dpma.de/design/index.html


Bei Fragen - einfach Fragen
Mann im Mond

Nachtrag: und die ganzen Foren, ohne genauer zu wissen was Du willst und wie Du musst - kannst Du vergessen
 
Zuletzt bearbeitet:
Der "Mann im Mond" hat ja schon einiges an Tipps gegeben. Vielleicht noch soviel: Dein Prototyp muss nicht funktionieren. Wichtig ist aber, dass Deine Idee technisch und ausführbar ist. Sprich, der Fachmann muss anhand der Beschreibung nachvollziehen können, wie Du Deine Idee umsetzt. Dazu muss nicht jedes Detail offenbart sein, aber das zu schützende Grundprinzip. Es gilt aber, je genauer die Beschreibung, desto besser die späteren Einschränkungsmöglichkeiten gegenüber dem Stand der Technik. Zwar gibt es beim GebrM kein Prüfungsverfahren, um es aber gegen Dritte durchsetzen zu können, musst Du selbst die Rechtsbeständigkeit gut recherchiert haben. Ansonsten droht die Gefahr einer schnellen Löschung im Zuge einer Löschungsklage durch die Gegenseite. In diesem Fall könnten dann auch Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend gemacht werden. Ein eingetragenes GebrM dient daher in erster Linie mehr der Abschreckung. Mit einem erteilten Patent kannst Du ggf. sicherer auftreten, auch wenn es hier neben dem Einspruchsverfahren ebenfalls die Möglichkeit zur Nichtigkeitsklage für die Gegenseite gibt. Hinzu kommt, wie der "Mann im Mond" bereits erwähnte, dass mit einem GebrM keine Verfahren (weder Herstellungs- noch Ausführungsverfahren) geschützt werden können. GebrM zielen also nur auf den dinglichen Schutz (Vorrichtungen) ab. Dafür gibt es aber im Gegensatz zum Patent eine so genannte Neuheitsschonfrist von einem halben Jahr, so dass Du Dir noch Ideen schützen lassen kannst, die Du bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hast (z.B. durch Presseartikel, Messeauftritte oder Gespräche mit Dritten ohne Verschwiegenheitserklärung).

Inhaltliche Fragen zu Deiner Erfindung solltest Du auf jeden Fall mit einem Patentanwalt klären, auch wenn Du diesen zur Erstellung und Einreichung Deines GebrM nicht benötigst. Wenn Du aber keinerlei Erfahrung mit der Formulierung von Patentansprüchen hast (nur diese definieren den Schutzumfang), so solltest Du Dir entsprechende Unterstützung holen. Gerade die unabhängigen Ansprüche (idR Anspruch 1) sind extrem wichtig für die spätere Durchsetzung Deines geistigen Eigentums. Hinzu kommt, dass eine detaillierte Rechtsberatung ähnlich dem Steuerberatergesetz nicht einfach so durch Dritte erfolgen darf, sondern Sache eines Patentanwalts ist.

Bis dann,

Thorsten (European Patent Attorney)
 
Vielen Dank euch allen für eure ersten Tipps und Ratschläge

@dtp Ich habe dir Donnerstag noch eine ausführlichere Nachricht (oder wie das ja jetzt heisst: Unterhaltung) geschickt, ich hoffe du hast sie erhalten und findest bei Gelegenheit etwas Zeit dafür.
Würde mich sehr freuen und mir weiterhelfen.

Besten Dank
 
Ich habe dir Donnerstag noch eine ausführlichere Nachricht (oder wie das ja jetzt heisst: Unterhaltung) geschickt, ich hoffe du hast sie erhalten und findest bei Gelegenheit etwas Zeit dafür.
Würde mich sehr freuen und mir weiterhelfen.

Sorry, aber wie gesagt, solltest Du hier einen Patentanwalt in Deiner Nähe aufsuchen. Nur der kann und darf Dir eine detaillierte und Fall bezogene Beratung bieten. Außerdem unterliegt er der Schweigepflicht, so dass Deine Erfindung nicht als offenkundig vorbenutzt gelten kann, wenn Du sie mit ihm besprichst. Sobald Du sie dagegen auf einer öffentlich zugänglichen Plattform diskutierst, ist sie verbraten und nicht mehr dem Patentschutz zugänglich (ausgenommen die oben erwähnte Neuheitsschonfrist).

Vielleicht noch soviel. Ich würde an Deiner Stelle eine Patentanmeldung beim DPMA ohne die Stellung eines Recherche- oder Prüfungsantrags bevorzugen, weil Du anscheinend durchaus auch ein Herstellungsverfahren schützen lassen möchtest, was - wie oben bereits erwähnt - nicht über ein GebrM möglich ist. Grundsätzlich sollte man sich aber immer fragen, wie gut ein solches Herstellungsverfahren überhaupt am tatsächlichen Produkt nachweisbar ist. Wenn ein Nachweis praktisch nicht oder nur extrem schwer möglich ist, dann bringt das Herstellungsverfahren letztlich nicht sehr viel, zumal es hier in Deutschland keine Discovery wie in den USA gibt, bei der ein Patent verletzendes Unternehmen alles im Kontext der Patentverletzung Stehende offenlegen muss. Aber das führt jetzt zu weit. Die Einreichung der Patentanmeldung ohne Recherche- oder Prüfungsantrag hat für Dich den Vorteil, dass sie zunächst sehr günstig ist. Die entsprechenden Anträge können dann von dem Käufer Deiner Patentanmeldung nachträglich eingereicht werden. Dieser zahlt dann auch später die anfallenden Jahresgebühren.

Du solltest unmittelbar nach der Einreichung der Patentanmeldung auf die vermeintlichen Interessenten zugehen, um Dein Patent anzubieten. So können diese innerhalb des so genannten Prioritätsjahres entscheiden, in welchen Ländern sie die Anmeldung weiterführen und ob sie ggf. im Rahmen einer inneren Priorität Verbesserungen zur Anmeldung einreichen wollen. Zudem kannst Du sehr offen mit den Interessenten diskutieren, ohne auf ein Non Disclosure Agreement (NDA - eine Art Verschwiegenheitserklärung) zu bestehen. Weiterhin lässt sich eine Patentanmeldung deutlich besser verkaufen, als die bloße Idee, bei der es später unter Umständen zu unnötigen Vindikationsklagen kommen kann, wenn Du der Meinung bist, der vermeintliche Interessent hätte Deine Idee gestohlen und selbst als Patentanmeldung eingereicht. Verhandle aber nur über das, was Du auch angemeldet hast und protokolliere die Verhandlung. Neue oder weiterführende Ideen solltest Du - wenn überhaupt - nur am Rande grob umreißen. Biete ggf. auch einen Beratervertrag an, so dass Du dem Käufer der Patentanmeldung mit weiteren Ideen zur Seite stehen kannst.

Bis dann,

Thorsten
 
Sorry, aber wie gesagt, solltest Du hier einen Patentanwalt in Deiner Nähe aufsuchen. Nur der kann und darf Dir eine detaillierte und Fall bezogene Beratung bieten. Außerdem unterliegt er der Schweigepflicht, so dass Deine Erfindung nicht als offenkundig vorbenutzt gelten kann, wenn Du sie mit ihm besprichst. Sobald Du sie dagegen auf einer öffentlich zugänglichen Plattform diskutierst, ist sie verbraten und nicht mehr dem Patentschutz zugänglich (ausgenommen die oben erwähnte Neuheitsschonfrist).

Vielleicht noch soviel. Ich würde an Deiner Stelle eine Patentanmeldung beim DPMA ohne die Stellung eines Recherche- oder Prüfungsantrags bevorzugen, weil Du anscheinend durchaus auch ein Herstellungsverfahren schützen lassen möchtest, was - wie oben bereits erwähnt - nicht über ein GebrM möglich ist. Grundsätzlich sollte man sich aber immer fragen, wie gut ein solches Herstellungsverfahren überhaupt am tatsächlichen Produkt nachweisbar ist. Wenn ein Nachweis praktisch nicht oder nur extrem schwer möglich ist, dann bringt das Herstellungsverfahren letztlich nicht sehr viel, zumal es hier in Deutschland keine Discovery wie in den USA gibt, bei der ein Patent verletzendes Unternehmen alles im Kontext der Patentverletzung Stehende offenlegen muss. Aber das führt jetzt zu weit. Die Einreichung der Patentanmeldung ohne Recherche- oder Prüfungsantrag hat für Dich den Vorteil, dass sie zunächst sehr günstig ist. Die entsprechenden Anträge können dann von dem Käufer Deiner Patentanmeldung nachträglich eingereicht werden. Dieser zahlt dann auch später die anfallenden Jahresgebühren.

Du solltest unmittelbar nach der Einreichung der Patentanmeldung auf die vermeintlichen Interessenten zugehen, um Dein Patent anzubieten. So können diese innerhalb des so genannten Prioritätsjahres entscheiden, in welchen Ländern sie die Anmeldung weiterführen und ob sie ggf. im Rahmen einer inneren Priorität Verbesserungen zur Anmeldung einreichen wollen. Zudem kannst Du sehr offen mit den Interessenten diskutieren, ohne auf ein Non Disclosure Agreement (NDA - eine Art Verschwiegenheitserklärung) zu bestehen. Weiterhin lässt sich eine Patentanmeldung deutlich besser verkaufen, als die bloße Idee, bei der es später unter Umständen zu unnötigen Vindikationsklagen kommen kann, wenn Du der Meinung bist, der vermeintliche Interessent hätte Deine Idee gestohlen und selbst als Patentanmeldung eingereicht. Verhandle aber nur über das, was Du auch angemeldet hast und protokolliere die Verhandlung. Neue oder weiterführende Ideen solltest Du - wenn überhaupt - nur am Rande grob umreißen. Biete ggf. auch einen Beratervertrag an, so dass Du dem Käufer der Patentanmeldung mit weiteren Ideen zur Seite stehen kannst.

Bis dann,

Thorsten

Hallo Thorsten,

vielen Dank wieder einmal für deine vielen Hinweise und die Beratung. Somit sollte ich wohl, wenn überhaupt eher eine Patentanmeldung verfolgen.
Was ich aber diesbezüglich dann noch überlege. Wie in meiner Mail ausführlicher beschrieben, weiss ich ja mangels Fachwissen für Herstellungsverfahren gar
nicht genau wie und ob man das zu schützende Herstellungsverfahren umsetzen kann. Das wäre doch dann quasi nur ein Patent auf eine Vermutung? Und
was ja auch noch dann auf Basis des Herstellungsverfahrens möglich ist, ist dann das Produkt, was noch einen höheren wert hat, das ist ja dann quasi nochmal
etwas anderes und quasi die zu schützende Idee des Produktes.
 
Zurück
Oben Unten