Ich hab's nicht bestellt, was soll ich damit machen?

elliot

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Ich wohne in der Schweiz und liess mir etwas spezielles was der Verkäufer aus Deutschland mir nicht für Geld und gute Worte in die Schweiz senden wollte, an eine Lieferadresse in Deutschland nahe der Grenze senden. Also fuhr ich gestern hin um mein Paket abzuholen.

Da sagt die Dame von der Lieferadresse zu mir, dass sie zwei Pakete für mich habe. Ich hatte aber nur etwas bestellt. Auf dem zweiten Paket war kein Absender, kein Lieferschein, sondern nur mein Name zusammen mit der Lieferadresse, ausgeschnitten aus einen Stück Papier, befestigt mit Tesa.

Die Dame bestand darauf, dass ich das Paket mitnehme, schliesslich stehe ja mein Name drauf.

Also hab ichs eingepackt. Der Wert vom Inhalt, ich habs geöffnet damit ich nichts übersehe und um es zu verzollen (!) beim Übertritt in die Schweiz beträgt gemäss Internetpreisrecherche des Zolls € 250.-

Ich habe nun dem Paketdienst geschrieben, damit sie mir bei herausfinden des Absenders helfen, damit ich es seinem rechtmässigen Besitzer zurückgeben kann.

Was ist wenn die mir nicht helfen können oder wollen? Ist ja sehr ärgerlich für den Besitzer.
 
Interessanter wird es doch erst wenn wir wissen was drin war?! Wer sich schon was "spezielles" bestellt! Tulpen aus Amsterdam? :D
 
Ich war´s. Schick mir das Paket bitte wieder zurück. :crack:
 
vielleicht war es dein Name - aber vielleicht trägt eine andere Person aus der Umgebung den gleichen Namen?
Suche dich doch mal selbst bei Facebook o.Ä. und schau ob ein "Namensgleicher" bei dir in der Gegend wohnt...
 
Hihi, so ging es mir auch mal mit einem Päckchen aus Australien. Darin waren Dinge mit einem Photo einer Frau und ein Brief, der sich auf Dinge bezog die ich mit dieser Person nicht gerne erlebt hätte...ich habe nie herausfinden können wer eigentlich gemeint war. Mein Name ist allerdings recht selten.
 
Schreib doch mal die letzen Verkäufer auf eBay (o.ä.) an ob die sich vertan haben…
 
Ich glaub die Rechtslage ist so das du es aufbewahren musst weil der Absender es zurück fordern kann. Weiterverkaufen oder wegwerfen ist wohl erst mal nicht...
 
Wobei da noch das Problem mit dem Zoll wäre. Wenn du es mitnimmst um es aufzubewahren falls sich er rechtliche Besitzer meldet müsstest du ja eigentlich die Zollgebühren bezahlen.

Ich hätte das Paket wohl den Zöllnern vor die Füße gesetzt, die Sachlage erklärt und dass ich keineswegs bereit wäre auch nur 1 Cent an Gebühren für etwas zu entrichten was mir nicht gehört und was ich nicht haben will, und dass sie es gerne festhalten können bis der rechtmäßige Besitzer kommt um dann die Gebühren zu entrichten. Meldet sich der rechtmäßige Besitzer kann man dem ja erkären dass sein Paket beim Zoll gut verwahrt wird.
 
Ich glaub die Rechtslage ist so das du es aufbewahren musst weil der Absender es zurück fordern kann. Weiterverkaufen oder wegwerfen ist wohl erst mal nicht...

Das gilt für deutsche Staatsbürger auf jedenfall, aber da er ja Schweizer ist und wir die Regelungen nicht kennen, ist es fraglich was er mit dem Paket machen muss. Ich hätte das zur nächsten Poststelle gebracht und nachgefragt wie ich fortfahren solle, denn nur die können anhand der Paket ID herausfinden woher und von wem es kam.
 
Eine andere Lösung wäre die, sich wie eine schweizer Bank zu verhalten. Erstmal behalten was einem nicht gehört, hoffen daß sich der Besitzer nie wieder meldet, stirbt, oder umgebracht wird, und dann teurer weiterverkaufen.
 
Also ehrlich Elliot (der Schmunzeldrache?…), nicht die feine Art uns hier auf die Folter zu spannen :) Hast du den Empfang des Paketes quittiert und wie hast du dich ausgewiesen, wenn es keinen Lieferschein u.ä, gab? Die Frage wäre, ob "die Spur" bis zu Dir zurück zu verfolgen ist…*ansonsten könntest du das ganz spezielle (handgetöpferter Vibrator???) auch an eine Dame deiner Wahl verschenken :)

Juristisch bist du ein nicht rechtmäßiger Empfänger fremden Eigentums (oder hast du für das Paket bezahlt?), haften würden im Fall der nicht möglichen Verfolgbarkeit die Versandunternehmen, bzw. der Versender. Handelt es sich nicht um größere Beträge (Wertversicherte Sendung?) wird die Sache meist nicht weiter verfolgt. Ich hätte höchstens Bedenken ein Paket mir unbekannten Inhalts über eine Grenze mit zu nehmen - es könnten auch eine Menge raubkopierter CDs drin sein, dass dann auszudiskutieren macht sicher Spaß…

Also, jetzt "Butter bei die Fische", oder sitzt du in Zollgewahrsam ;)???
 
Ist doch ein klarer Drogendeal. Er schreibt doch das der Verkäufer das Paket nicht für Geld und gute Worte in die Schweiz schicken wollte. Ist halt noch ein Drogenpaket hinzu gekommen. Ich finde der Fall ist gelöst :clap:
 
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