Caliban
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Hi,
ich habe mir vor ca. drei-vier Monaten ein iBook von mac@campus samt APLA von meiner Mutter schenken lassen (sie ist Studentin). Derzeit sind weder das iBook noch der APLA Vertrag bei Apple registriert und wenn ich das richtig sehe, dann kann ich das auch nicht so ohne weiteres machen.
In dem APLA steht nämlich, dass nur Studierende usw. dazu berechtigt sind diesen zu erwerben, man jedoch das Recht habe diesen mit seinem Produkt (in diesem Falle das iBook) weiterzugeben (verkaufen/verschenken?).
Meine Frage ist nun, ob ich das richtig sehe, dass ich meine Mutter das iBook und die APLA bei Apple registrieren lassen sollte und sie mir das ganze dann per Email an Apple (und ggf. Schenkungsurkunde oder sowas um sich rechtlich abzusichern) überträgt? Und wenn ja, kann ich dann die Registrierungsinformationen bei Apple noch ändern(lassen), oder machen die das nahc dieser Email? Oder wäre es gar unbedenklich wenn ich das gleich alles auf mich übertrage und dabei auf die "Schenkung" verweise?
Da ich bei solchen rechtlichen Sachen eher unsicher bin frag ich halt lieber zweimal nach, ich hoffe das ist nachvollziehbar. Danke schonmal im voraus.
ich habe mir vor ca. drei-vier Monaten ein iBook von mac@campus samt APLA von meiner Mutter schenken lassen (sie ist Studentin). Derzeit sind weder das iBook noch der APLA Vertrag bei Apple registriert und wenn ich das richtig sehe, dann kann ich das auch nicht so ohne weiteres machen.
In dem APLA steht nämlich, dass nur Studierende usw. dazu berechtigt sind diesen zu erwerben, man jedoch das Recht habe diesen mit seinem Produkt (in diesem Falle das iBook) weiterzugeben (verkaufen/verschenken?).
Meine Frage ist nun, ob ich das richtig sehe, dass ich meine Mutter das iBook und die APLA bei Apple registrieren lassen sollte und sie mir das ganze dann per Email an Apple (und ggf. Schenkungsurkunde oder sowas um sich rechtlich abzusichern) überträgt? Und wenn ja, kann ich dann die Registrierungsinformationen bei Apple noch ändern(lassen), oder machen die das nahc dieser Email? Oder wäre es gar unbedenklich wenn ich das gleich alles auf mich übertrage und dabei auf die "Schenkung" verweise?
Da ich bei solchen rechtlichen Sachen eher unsicher bin frag ich halt lieber zweimal nach, ich hoffe das ist nachvollziehbar. Danke schonmal im voraus.