denn1z
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Hi,
angenommen jemand würde gerne eine Playlist auf seiner Webseite einbauen, auf der jedes seiner favourite tracks so 20 Sekunden gehört werden kann, wäre das rechtlich unbedenklich oder würde dann derjenige eine schöne Mahnung ins Haus geflattert bekommen? Die Webseite wäre rein Privat und nicht zu kommerzielen Zwecken.
Grüße
angenommen jemand würde gerne eine Playlist auf seiner Webseite einbauen, auf der jedes seiner favourite tracks so 20 Sekunden gehört werden kann, wäre das rechtlich unbedenklich oder würde dann derjenige eine schöne Mahnung ins Haus geflattert bekommen? Die Webseite wäre rein Privat und nicht zu kommerzielen Zwecken.
Grüße