HILFE: Kenntlichmachung Datum auf Quittung zwecks Rückgabe

Zu sehen ist die Bonnummer auch nicht wirklich, oder?
Doof. Ich schätze das läuft dann auf Kulanz, die man nicht einklagen kann.
 
Also ich bin bestimmt kein Bildbearbeiter, aber etwas mit Helligkeit und Kontrast sowie der Gamma Kurve spielen wirst wohl ohne Fremde Hilfe hinbekommen. Lemke's Grafikkonverter ist ausreichend für einfache Dinge die ein Unbedarfter (wie ich) machen kann.

Und ich schließe mich an, wer soviel negative Energie absondert brauch sich nicht wundern wenn zurückgebellt wird...
 
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Ein Kassenbon ist ein Kassenbon.

Ist doch nicht dein Problem, wenn sie den Beleg nur auf einem Leuchttisch lesen können.
Doch, das ist sein Problem. Denn er hat einfach keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückgabe. Und wenn die einen unbeschädigten Bon verlangen, dann können sie das.
 
Und wenn die einen unbeschädigten Bon verlangen, dann können sie das.

Ich kenne da: »Rückgabe/Umtausch nur mit Original-Kassenbeleg«

Und wenn der Laden seinen eigenen, wenn auch ausgeblichenen und nur mit Tricks lesbaren Originalbeleg nicht anerkennen sollte, würde ich damit sofort zur Verbraucherberatung gehen.

Minderwertiges Thermopapier darf nicht das Problem des Kunden sein! :mad:


(Nebenbei: Es gibt nahezu lichtechtes Thermopapier, welches zB. für Parkscheine benutzt wird, die hinter der Windschutzscheibe mehrere Wochen in praller Sonne liegen können.)
 
Und ich schließe mich an, wer soviel negative Energie absondert brauch sich nicht wundern wenn zurückgebellt wird...
selbstverständlich läuft es immer nach "so wie man in den wald etc.", ABER, ich kann weiterhin nirgendwo erkennen, an welcher stelle ich nach meinungen, ansichten, erfahrungen diskussion, für/wieder gefragt hatte.
natürlich kann und möchte ich niemanden den mund verbieten, ABER du möchtest also hilfe für irgendwas und bekommst immer eine meldung, wo du logischerweise die hoffnung hast dass dir jemand hilft und sich die zeit nimmt.
stattdessen bekommste lauter neunmalkluge nachrichten die zumindest mich nicht mal ansatzweise interessieren.
ansonsten hätte ich einen fred aufgemacht, mit dem titel "meinung/erfahrungswerte erwünscht - datum auf kassenbon hervorheben".
es ist zu einer neurotischen plage im netz geworden, dass jeder aus welcher motivation heraus meint, seine meinung zumeist ungefragt kund zu tun. überall sinnlose zeitverschwendende diskussionen. wer das mag soll das dann doch bitte an passender stelle mit gleichgesinnten tun und nicht andere damit aufn sack gehen.
26 antworten, wovon eine etwas mit der problematik zu tun hat und eine andere mit einem kleinen tip (gamakurve).
ist jetzt nicht so schwer zu erkennen was ich meine.....
 
Nein falsch. Wenn der Verkäufer(freiwillig, das ist soweit richtig) eine Rückgabe als Bestandteil des Kaufvertrages anbietet, ist er auch daran gebunden.
... und kann als verkäufer auf die vereinbarten bedingungen ("nur mit original bon") bestehen. ist dieser verlangte nachweis nicht zu erbringen (bon verloren/ bon beschädigt/ bon gefälscht), kann der umtausch verweigert werden.
 
damals, also vor eurer zeit, also als das netz noch neurotenfrei war, hat die netiquette es gebietet, sich zumindest zu entschuldigen wenn man unachtsam thread hijacking unternommen hat.
ach ja, die gute alte zeit...

und so sieht es heute aus: https://bit.ly/2Ug2cYj
 
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