Hausdurchsuchung - wie wehren?

Moses.sesoM

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Was sind gängige Rechtsmittel gegen eine unangekündigte Hausdurchsuchung aufgrund des § 129a?

Jemand guten Anwalt an der Hand in HH?

MfG Moses

stay rebel!

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.
Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3.
(weggefallen)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2.
Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3.
Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4.
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5.
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
 
blablabla (geaendert)

Edit: Ach, gehts gar nich um son Urheberkrams? Bist du ein Boeser?

Sorry, dass ich nich helfen kann.
 
Sollte ein Haftbefehl oder eine Durchsungsanordung vorliegen kannst du dich nicht wehren, was ja SInn der Übung ist. Allerdings bist du da schon vorher ins Blicklicht geraten.
Wenn die ohne Haft/Durchsuchungsbefehlen ankommen musst du unseren Freunden wenn ich mich recht entsinne keinen Anlass gewähren. Dies gilt aber nur solange, wie kein "Verdacht auf eine Starfhandlung" besteht. Sollte man sich gerade dabei beobachtet haben, wie die einen in einen Teppich eingerollten "Gegenstand" transportiert hast wird es wohl schwierig für dich.

Was mich zur meiner Frage bringt... Wie kommst du gerade auf den 129a? Da musste vorher schon "aufgefallen" sein, damit die auf dieser Schiene fahren. Was hast du denn getan? Überlege dir deine Antwort ander vorher.......
 
Man kann sich schon mit rechtlichen Mitteln wehren, dass kommt aber darauf an, ob die Durchsuchung schon stattgefunden hat oder erst noch kommen soll und darauf an, wer die Durchsuchungsanordnung erlassen hat, der Richter oder die Staatsanwaltschaft bzw. deren Hilfspersonen.

Aufgrund des doch sehr heftigen Strafvorwurfs, würde ich aber den dringenden Gang zu einem guten Strafverteidiger empfehlen.

Nick die Erdnuss
 
"Chief! Ich glaube in dem Sack war eine Leiche." "Das dachte ich zunächst auch, aber dann sagte er es seien Gartenabfälle; du musst lernen besser zuzuhören!"
 
@ Kulfadir

Genau diese Links wollte ich auch gerade noch posten.

Der Beitrag ist sehr interessant und teilweise recht humorvoll...
 
das video wollte ich beim erblicken des threadtitels auch verlinken...

und wie soll man das verstehen: "unangekündigte durchsuchung"?
die sind immer unangekündigt. meinst du die schreiben dir nen brief "übrigens.. sie werden nächste woche durchsucht?"
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer hat denn den Durchsuchungsbeschluss erlassen? Du müsstest ihn ja jetzt haben. Eine (natürlich ungekündigte) Hausdurchsuchung kann man nachträglich auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Wichtiger ist jedoch die Sache daneben. Wenn Beweismittel aufgefunden wurden, stellt sich die Frage, ob diese gegen dich oder Dritte verwertbar sind. Im Übrigen ist § 129a StGB eine heftige Sache, die nichts mit "stay rebel" oder Coolness zu tun hat. Ein solcher Tatvorwurf lässt ziemliche kriminelle Energie vermuten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wenn du wirklich was ausgefressen hast, dann hast du wohl die Hausdurchsuchung verdient!

Ansonsten, musst du dir wohl wirklich nen Anwalt suchen. Aber das haben die dir ja wohl schon erklärt.
 
gegen eine unangekündigte Hausdurchsuchung aufgrund des § 129a?
Was soll denn eine Hausdurchsuchung bringen, wenn du 4 Monate vorher schriftlich darüber informiert wirst? :hehehe: You made my day! :rotfl:

Was soll es da für Rechtsmittel geben? Eine Hausdurchsuchung hat ein Richter abgesegnet. Da kannst du allenfalls per ZPO gegen vorgehen denke ich. Bin aber kein Anwalt. ;)
 
Hat doch hoffentlich nichts mit dem Thema "Kokain" zu tun... ;)

Die Themen stehen fast untereinander, das sieht schon kurios aus...
 
@Cadel: :) gerade gesehen und schon korrigiert. Ich hatte mich nur verschrieben (liegt wohl daran, dass ich öfter, glücklicherweise von anderer Seite, mit Haftbefehlen zu tun habe...). Der Rest stimmt ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wäre es mit einer zufälligen größeren Explosion in der Wohnung? :p
 
liegt wohl daran, dass ich öfter, glücklicherweise von anderer Seite, mit Haftbefehlen zu tun habe...
Ich wusste nicht, dass das Auto geklaut war, als ich das Heroin über die Grenze geschmuggelt hab. Ehrlich. Ich weiß gar nicht, was ihr von mir wollt. :hehehe: ;)
 
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