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henchen2410
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Hallo,
ich stelle mir gerade folgende Frage:
Wenn jemand arbeitslos ist und Hartz IV bekommt, muss er ja bestimmte Dinge tun, um die Leistung nicht gekürzt zu bekommen, d.h. sich auf Stellen bewerben oder ggf. eine Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro Job) annehmen.
Nun freg ich mich, ob diese Auflagen auch für sogenannte Aufstocker gelten, d.h. für Leute, die zwar arbeiten, aber davon nicht leben können. Müssen sich diese ebenfalls aufs Jobs (evtl mit höherem Stundenlohn) bewerben, um ihren Anspruch auf ALG 2 nicht zu verlieren?
MfG
henchen2410
ich stelle mir gerade folgende Frage:
Wenn jemand arbeitslos ist und Hartz IV bekommt, muss er ja bestimmte Dinge tun, um die Leistung nicht gekürzt zu bekommen, d.h. sich auf Stellen bewerben oder ggf. eine Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro Job) annehmen.
Nun freg ich mich, ob diese Auflagen auch für sogenannte Aufstocker gelten, d.h. für Leute, die zwar arbeiten, aber davon nicht leben können. Müssen sich diese ebenfalls aufs Jobs (evtl mit höherem Stundenlohn) bewerben, um ihren Anspruch auf ALG 2 nicht zu verlieren?
MfG
henchen2410