Soso... ich darf mal einige Passagen zitieren?
"Versicherungsschutz besteht nicht für [...] Schäden [...] durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers [...]"
"Im Totalschadenfall oder bei Diebstahl erlischt die Versicherung. In diesen Fällen steht dem Versicherer der Beitrag für die laufende Versicherungsperiode zu."
"Versicherungsschutz besteht [...] bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt
wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde."
"Bei bedingungsgemäß versicherten Verlusten trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 25% des Zeitwertes."
Im Klartext: in 90% der Fälle wird die Versicherung nicht zahlen, da es entweder grob fahrlässig ("Ach, auf dem Weihnachtsmarkt in der Jackentasche? Soso, da sind doch überall Warnschilder!") oder "nicht sicher mitgeführt" ("Im Blechspind in der Herrenumkleide also, ja?") war (und um den Versicherungsnehmer genau zu so einer unbewussten Aussage zu bekommen, da haben die Experten für - und die AXA schon zweimal).
In den anderen 10% der Fälle zahlst du erstmal 25% des iPhone dann doch selbst, zuzüglich der restlichen Monatsraten für die verbleibende Laufzeit von 24 Monaten. Insgesamt (Zeitwert von 399,- angenommen) zahlst du damit 195,51 EUR selbst. Ok, immer noch billiger als 399,- EUR, aber als "Versicherung" würde ich das bei in Summe knapp 50% Eigenanteil nicht bezeichnen, sondern eher "Verarschung".
Edith sagt: einfacher Diebstahl ist auch hier nicht vollständig abgedeckt - siehe Weihnachtsmarkt-Besuch oder Herrenumkleide (oder im Büro auf dem Schreibtisch, oder in der Anprobe im Klamottenladen oder, oder, oder).