Hab ich Anspruch auf Urlaub?

Gravmac

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Folgende Sachlage:

Ich habe vom 08.08.2011 bis zum 09.09.2011 als Werkstudent Vollzeit (39Std/Woche) gearbeitet.
Im meinem Vertrag steht nichts von Urlaub usw. drin.
Ich wollte mir meinen (wenn auch kleinen) angesparten Urlaub gerne auszahlen lassen - was länger angstellte Studenten (keine Vollzeit) auch machen.
Nun wurde mir mitgeilt das ich keinen Anspruch auf diese Auszahlung habe weil ich keinen vollen Kalendermonat tätig gewesen bin, weil ich Mitte August bis Mitte September gearbeitet habe.

Ist das rechtens?

Wollte gleich nochmal mit der zuständigen Person reden, aber vorher die allwissenden Macuser fragen.
 
Ich kenn den umgekehrten Fall: Mein Arbeitgeber durfte mir den Urlaub während meiner Elternzeit nicht kürzen, weil ich keinen vollen Kalendermonat abwesend war.

Von daher würde ich sagen: Das stimmt so.
Abgesehen davon: Vier Wochen arbeiten und dann noch Urlaub wollen - was studierst Du denn? BWL?
 
Es geht mir um das evtl. zustehende Geld!

Die haben mich eingestellt weil es halt viel zu tun gibt, ich aber nur diesen einen Monat Zeit hatte!

edit: im Arbeitsvertrag steht gar nichts von Urlaub
 
Urlaub für einen Monat? Ist ja klar, dass da nix im Vertrag steht. Der Arbeitgeber wäre ja schön blöd...
Du hast den Vertrag durchgelesen und unterschrieben. Wenn Du keinen Urlaub verhandelt hast, dann ist das Dein Pech.
Bei einem Monat Arbeitszeit auch ziemlich lächerlich...
 
Diesen Vertrag hat hier jeder Student unterschrieben (auch die längerbeschäftigten).
Warum sollten die Anspruch haben und ich nicht?

Wäre schön mal eine Antwort von einem Fachkundingen zu hören
 
http://www.stellenmarkt.de/services/urlaub.html

Zitat :
"Der Anspruch auf Vollurlaub entsteht erstmalig mit Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten. Ist die Wartezeit einmal erfüllt, entsteht der Urlaubsanspruch jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres. Wird also nach vollendeter Wartezeit gekündigt, liegt der Urlaubsanspruch bei 100 Prozent. Wird vor Ablauf der Wartezeit gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des vereinbarten Jahresurlaubs pro gearbeitetem Monat. Bei Kündigung nach Ablauf der Wartezeit, aber innerhalb der ersten Jahreshälfte, verringert sich der Urlaubsanspruch ebenfalls auf je ein Zwölftel des Vollurlaubs pro gearbeitetem Monat."
 
Wenn ich das Urlaubsgesetz richtig verstehe, müsste man 1/12 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs anteilig pro Monat bekommen, bei einer 5-Tagewoche also 1,67 Tage Urlaub.
Aber ob das nach dem ersten Monat schon wirksam ist?
 
Völlig egal was im Arbeitsvertrag steht, du hast in deinem Fall überhaupt keinen Anspruch auf Urlaub, da du keinen kalendarischen Monat voll gearbeitet hast. :)
 
Ich muss Gravmac schon zustimmen:

Urlaub ist zwar bei 4 Wochen Arbeit schon recht "happig", aber als Student ist man froh um jeden Pfennig.

Bei mir war es folgendermaßen:

In der Zeit vom 03. des ersten Monats bis zum 7. des Folgemonats war ich jeden Werktag, einige Samstage und einen Sonntag im Werk. Zwei Sonntage habe ich frei genommen. Anscheinend, warum weiß ich allerdings nicht, werden mir diese beiden freien Tage mit dem Urlaub verrechnet. Das heißt, ich bekomme zwei reguläre Frühschichten ausgezahlt. Regulär meint: ohne jegliche Zuschläge.
 
Und was würdest du für aufgerundet 2 Urlaubstage bekommen das sich das lohnt und die Diskussion mit dem Arbeitgeber rechtfertigt? Das müssen ja hohe Beträge sein.
 
Da stehen 200 € im Raum - als Student nicht gerade wenig
 
Welche dir aber nicht zustehen. Von daher gehen dir die 200 € gerade flöten.
 
Okay, also wurdest du pro Stunde bezahlt oder hattest du einen Tagessatz? (Sorry, interessiert mich nur :)) Also ich mein das ist ja schon ein Monat Essen das is schonmal ne Hausnummer.
 
Zustehen hin oder her:

Die Auszahlung von zwei Urlaubstagen pro Monat, der auch z.B. vom 15. bis zum 15. des Folgemonats gezählt wird, scheint bei Ferienjobbern in der Industrie aber üblich zu sein.

Zumindest war es bisher bei den Kommilitonen als auch bei mir so. Auch in div. anderen Studentenforen (www.medi-learn.de, etc.) liest man diese Praxis immer wieder.
 
Solange davon nichts im Arbeitsvertrag steht hat man keinen Anspruch auf Urlaub.
 
Die Auszahlung von zwei Urlaubstagen pro Monat, der auch z.B. vom 15. bis zum 15. des Folgemonats gezählt wird, scheint bei Ferienjobbern in der Industrie aber üblich zu sein.

Wird er eben nicht. Wenn du dein Arbeitsverhältnis angenommen am 1.09 beginnst und den September voll durcharbeitest, beginnt damit die "Zwölftelung" des Urlaubsanspruches bis die Sechsmonatsfrist erreicht ist.

Beginnt das AV mitten in einem Monat und endet im Folgemonat bevor dieser kalendarisch abgeschlossen hat, ist das sehr nett wenn manch Betrieb Geld springen lässt, verpflichtet ist dazu jedoch keiner.



EDIT:


Solange davon nichts im Arbeitsvertrag steht hat man keinen Anspruch auf Urlaub.

Aua aua aua!
 
Ich würde einfach mal fragen und mich auf Erfahrung anderer berufen. Anspruch oder nicht, Dreistigkeit siegt oft! Viel kann ja nicht passieren und wenn du deine Arbeit gut gemacht hast sollte man darüber reden können.
 
Nun wurde mir mitgeilt das ich keinen Anspruch auf diese Auszahlung habe weil ich keinen vollen Kalendermonat tätig gewesen bin, weil ich Mitte August bis Mitte September gearbeitet habe.

Ist das rechtens?

wohl eher nicht. Nach gelteneder Rechtssprechnung gilt der Beschaeftigungsmonat und nicht der Kalendermonat (9 AZR 763/08). Im Arbeitsvertrag kann, aber muss der Urlaub nicht geregelt sein. Ist er nicht Arbeitsvertraglich geregelt gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das billigt jedem Arbeitnehmer 24 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr zu. Fuer einen Beschaeftigungsmonat hast du Anspruch auf 1/12.
 
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