Grüne Service Wüste Deutschland?

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napcae

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Hey,

ich weiß nicht wie ich anfangen soll, aber irgendwo muss ich jetzt meinen Frust rauslassen..Es geht um den "grünen Riesen"
Vor ca. 1 Woche hat sich das Display meines MacBooks verabschiedet. Es trat ein ziemlich breiter, vertikaler, weißer Streifen auf der sich über alles hinweg pappte. Also auch über das Hintergrundbild und die Menuleiste..Schätze mal, dass hier entweder das Display oder die Grafikkarte sich verabschiedet hat.

Nun gut, es war also noch früher Abend und ich dachte mir je früher du das Ding irgendwohin zur Reparatur bringst, desto früher hast du es wieder. Mir war zwar durchaus bewusst, dass "der Grüne Riese" Service total für 'n A.. ist, aber ich hatte noch keine persönlichen Erfahrungen mit denen. Kurz darauf stiefelte ich also zum ortsansässigen "grünen Riesen" am Ernst Reuter Platz(Berlin).

Meine Vorurteile waren erst mal komplett weggefegt. Freie Service Mitarbeiter(vllt. weil alle wissen wie sch… die grünen Riesen sind?) und schnelle Abwicklung. Der nette Mann hinter dem Tresen nahm als mein MacBook und einige Daten an sich und schrieb "vertikaler Streifen auf dem Display; MB wird ohne HD und die Schrauben dazu sowie den Klebestreifen abgegeben;" in die Fehlerbeschreibung.

Meine Festplatte gab es dann auf Nachfrage auch auf die Kralle(läuft jetzt an 'nem MacMini).
Soweit so gut, abschließend wurde mir ein Rückruf versichert(der bis heute noch nicht ankam).

Am Dienstag bekam ich Post von den grünen Riesen, völlig unerwartet! Da ich nicht zu Hause war, wurde der Brief beim nächsten Postamt hinterlegt(Post..ein anderes Kapitel im Thema Service). Heute konnte ich Ihn dann abholen und musste 1,06€ nachzahlen. Mir geht es nicht um das Geld, aber es kann doch nicht sein, dass der in Deutschland größte Apple Händler seine Kunden sowas zahlen lässt, oder?

Im Brief stand nun, dass das Display aufgrund einer Delle im an der oberen Kante, rechts der Mitte kaputt sei. Diese Delle existiert seit fast einem Jahr nach dem Zusammenprall mit meiner E-Gitarre durch einen meiner liebenswerten Freunde;)

Ich war schon die letzten Tage ungeduldig und habe immer wieder versucht bei den grünen Riesen anzurufen. Andauernd kam die Ansage, dass der nächste freie Mitarbeiter für mich reserviert wäre(blablabla). Doch auch hier findet sich im Netz, dass eigentlich noch nie jemand mit einem aus der Hotline telefoniert hat.

Nach kurzer Recherche fand ich die Nummer des lokalen Stores, dort hab ich auch jemanden an die Strippe bekommen, die mich aber auch nur auf "technik@"die günen riesen".de" vertrösten konnte.

Mal sehen ob sich noch jemand meldet, danke dass ihr bis hierhin durchgehalten habt. Was könnt ihr mir raten?


napcae
 
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Moin,
du wohnst in Berlin, der Reparaturservice von Gravis ist in Berlin, dort auf schlagen vor Ort Druck machen !.
Adresse müsste in den Schreiben von Gravis stehen.
 
Die Tante am Telefon meinte die werden woanders zum reparieren hingeschickt..Naja schien mir auch unlogisch, glaube ich stapf da wirklich gleich mal hin..
 
Haben die da "Porto zahlt Empfänger" drauf geschrieben?
 
Einfach den Brief nicht frankiert.. Mag sein dass sie vergessen haben die Briefmarke raufzukleben. Trotzdem darf sowas eigentlich nicht vorkommen..
 
kommt aber vor - und ist nicht zwangslaufig ein Zeichen von schlechtem Service.
 
Kommt halt doof, in Kombination mit den anderen Sachen..


Das sollten die grünen Riesen mal lesen
"Was unzufriedene Kunden von Ihnen erwarten
Unzufriedene Kunden erzählen jeweils 9 bis 15 Personen ihr negatives Erlebnis mit Ihrem Unternehmen. Ein zufriedener Kunde gibt seinen guten Eindruck dagegen nur drei Ansprechpartnern weiter. Beachten Sie: Es ist fünfmal teurer, einen Neukunden zu gewinnen, als einen Stammkunden zu halten. Setzen Sie daher die Kulanzkosten des jeweiligen Reklamationsfalls ins Verhältnis zum Gewinn durch Kundentreue.
Nur zufriedene Kunden bleiben Ihrem Unternehmen treu. Niemand hat je einen Streit mit einem Kunden gewonnen. Richten Sie ein verlässliches Verfahren ein, das die Beschwerden festhält und die entsprechenden Daten speichert.
So vermeiden Sie künftig ähnliche Fehler. Denken Sie daran: Reklamierende Kunden erwarten Ihre Wiedergutmachung, Ihr Bedauern und Ihre Entschuldigung."

von

http://www.mein-geschaeftserfolg.de...unden-machen.html?no_cache=1&cHash=b43b259f75
 
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--doppelpost-- bitte löschen
 
napcae schrieb:
Unzufriedene Kunden erzählen jeweils 9 bis 15 Personen ihr negatives Erlebnis mit Ihrem Unternehmen.

Das ist einer der Gruende, warum Firmen gegen oeffentliches bashing juristisch vorgehen. Ich sage nicht, dass du das tust! Ich will damit nur deutlich machen, dass man sich durch unkanalisierten spontanen Aerger, der sich in einem Internetforum Luft verschafft, noch mehr Aerger einhandeln kann :)

Geschäftsschädigung




Rufmord, Verleumdung & üble Nachrede

Rechtssituation:

§ 185 StGB: Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB: Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB: Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 14 UWG Anschwärzung
(1)
1 Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, ist, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind, dem Verletzten zum Ersatze des entstandenen Schadens verpflichtet.
2 Der Verletzte kann auch den Anspruch geltend machen, daß die Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen unterbleibe.

(2)
1 Handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist der Anspruch auf Unterlassung nur zulässig, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet sind.
2 Der Anspruch auf Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mitteilende die Unrichtigkeit der Tatsachen kannte oder kennen mußte.

(3)
Die Vorschrift des § 13 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

§ 15 UWG Geschäftliche Verleumdung
(1)
Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)
Werden die in Absatz 1 bezeichneten Tatsachen in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten behauptet oder verbreitet, so ist der Inhaber des Betriebs neben dem Angestellten oder Beauftragten strafbar, wenn die Handlung mit seinem Wissen geschah.
 
Der grüne Riese? Was soll das für ein Laden sein? Deutschlands größter Apple Händler? Noch nie gehört...
 
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