Gründung einer GBR?

schlauebohne

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Hallo,

ich singe in einer kleinen A-Cappella Gruppe.
Wir machen schon seit Jahren Musik und konnten bisher alles privat klären.

Nun sind wir aber doch etwas bekannter geworden und haben viele (für uns viele) Angebote für Auftritte bekommen, für die wir allerdings eine Rechung schreiben müssen.
Das hat bisher auch immer geklppat, wenn ich privat Person mit meiner Steuernummer eine Rechung geschrieben habe! Da ich aber auch so arbeite, kann ich nun keinerlei Rechungen auf meinen namen mehr schreiben, da ich sonst am Ende des Jahres über den 7xxx Euro liege für das Kindergeld. Auch die anderen Mitglieder haben entweder das gleiche Problem oder besitzen nicht einmal eine Steuernummer.

Nun kam die Idee, eine GBR zu gründen. In der wir unsere Einnahmen sammeln!
Wir reden hier über 4-5 Auftritte im Jahr, beidenen wir ca. 500€ pro Stück verdienen.
Da wir auch Kosten für Fahrtkosten, Musikanlage und ähnöliches haben, werden wir wohl am Ende des Jahres keinen Gewinn haben.

Nun meine Fragen:
1. Wie schnell können wir eine GBR gründen?
2. Müssen wir dann Steuern zahlen? (Da wir weniger als 17€ im Jahr verdienen wohl nicht, oder)
3. Muss dann jedes Mitglied dieser GBR selbst einen Gewerbeschein haben?

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Vielen Dank
 
Hallo, schau mal hier nach, dort kannst du dir alles Relevante in Papierform nach Hause kommen lassen ;)
 
Re:

1. eine GBR müsst ihr nicht gründen ihr seit schon eine :) nur halt ohne Gewerbeschein (z.b. eine Lottogemeinschaft ist auch ne GBR)
Ihr seit halt nur noch nicht gegebüber dem Fiamt eine GbR.
Jeder von euch muss sich einen Gewerbeschein holen.
Dann solltet ihr einen Gesellschafter Vertrag erstellen wo ihr kurz und knapp
regelt wie ihr mit eueren Einnahmen um geht und wer für was Verantwortlich ist.Ein Notar ist nicht nötig , der Vertrag an sich auch nicht finde ich persönlich besser damit wenn sich die Band mal auflöst alles geregelt ist.
Dann könnt ihr eine Steuernummer beim Fiamt beantragen ich würde auch einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreigung stellen sofern ihr unter 16500 Euro bleibt(glaube so war die Grenze).Wenn ihr allerdings sehr teuere musikinstrummente kauft könnte es von Vorteil sein die Umsatzsteuer doch aus zuweisen.(Vorsteuerüberhang) Steuerberater barucht ihr auch nicht es Reicht bei den Umsätzen ein Kassenbuch zu führen und falls ihr die Umsatzsteuer abführt die Vorsteueranmeldung 1/4 jährlich 1/2 oder jährlich durch führen.Aber ihr solltet euch bewust sein jeder haften für jedem im vollen Umfang in geschäftlichen Verkehr.

Das alles lässt sich in einer Woche regeln.


Ein zweite Alternative wäre wenn ihr 7 Leute seid könntet ihr auch ein Verein gründen.Bringt eine Vorteile in Bezug Steuer Haftung etc...
 
Verein ist eine gute Idee :cool:

Falls Du die Höhe Deiner Einnahmen senken möchtest, löst die GbR Deine Probleme natürlich nicht, weil als Gundlage für die Bemessung die Summe ALLER Deiner Einkünfte zählt. D.h. sobald Du mit allen Deinen GbRs mehr als die oben genannten 7.000 Euro verdienst, hast Du Pech gehabt. Im Zweifelsfall solltest Du auf Honorare zugunsten Deiner Mitsinger verzichten, um das Kindergeld nicht zu gefährden.
 
Ein zweite Alternative wäre wenn ihr 7 Leute seid könntet ihr auch ein Verein gründen.Bringt eine Vorteile in Bezug Steuer Haftung etc...

kann man als Verein denn eine Rechnung/Quittung ausstellen? Bzw. das wird man wohl über eine "Spendenquittung" regeln können - kann die auch ein nicht-gemeinnütziger Verein ausstellen (und zwar rechtskräftig)?
 
Re:

Ein Verein kann eine Rechnung stellen wenn er Gemeinnützig ist braucht er sogar nur 7 % Mwst. ausweisen.Und in dem Fall würde ein CHOR als Gemeinützig anerkannt wenn man es dementsprechend begründet.Und umsonst würden sie auch nicht Auftretten der Verein würde dann halt Spesen bezahlen für den Auftritt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verein
 
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