Google Bewertung - Einspruch & Weitergabe Daten

picknicker1971

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Ich habe heute eine Mail von Google erhalten mit Bezug auf eine Bewertung von September 2021.
Das Unternehmen fordert einen Nachweis, dass ich mit Ihm eine Geschäftsbeziehung gehabt habe auf die ich meine Bewertung stütze.

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Den Nachweis kann/könnte ich vorlegen. Was mich stört/wundert, dass Google die/meine Daten ungefiltert weiterleitet.
Wie seht Ihr das? Ähnliche Erfahrung gemacht?
 
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Den Nachweis kann/könnte ich vorlegen. Was mich stört/wundert, dass Google die/meine Daten ungefiltert weiterleitet.
Wo steht was von ungefiltert weiterleiten.
Ich gehe davon aus, google sichert sich nur ab und meldet nur "Bewertungen ist rechtmäßig".
Ich wüsste nicht, warum die deine Daten weiterleiten sollten.
 
Wo steht was von ungefiltert weiterleiten.
Weiter unten in dem mir gesendeten Mail

Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.
 
meine Antwort wäre der einfachhalber gerecht: '' Danke, ich werde die Angelegenheit dem Verbraucherschutz weiterleiten ''
ich habe auch schon Bewertungen abgegeben, verschiedene, sei es Krankenhaus, Pizza, Autowerkstatt usw usw
nochnie habe ich derart was bekommen, und ich war auch mal nicht der 'freundlichste' in einer Bewertung

bei sowas muss schon eine 'heftigere' Bewertung zu Grunde liegen, wir kennen die (deine) Bewertung nicht!

wenn mich nicht alles täuscht kann man doch auch den BfdDi damit 'belästigen'
niemals würde ich mich übereilt auf irgendwas einlassen was von google kommt ...
Rechtschutz wenn vorh. Einschalten, im Falle d. Falles, die warten doch nur auf sowas
geh zu Bild da hast ne gute Story und ggfs ein gutes Honorar :xsmile:

PS: ich schreib besser nix mehr dazu, zu&nach #6 außer: :ROFLMAO:
somit bin ich raus hier
 
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meine Antwort wäre der einfachhalber gerecht: '' Danke, ich werde die Angelegenheit dem Verbraucherschutz weiterleiten ''
ich habe auch schon Bewertungen abgegeben, verschiedene, sei es Krankenhaus, Pizza, Autowerkstatt usw usw
nochnie habe ich derart was bekommen, und ich war auch mal nicht der 'freundlichste' in einer Bewertung

bei sowas muss schon eine 'heftigere' Bewertung zu Grunde liegen, wir kennen die (deine) Bewertung nicht!

wenn mich nicht alles täuscht kann man doch auch den BfdDi damit 'belästigen'
niemals würde ich mich übereilt auf irgendwas einlassen was von google kommt ...
Rechtschutz wenn vorh. Einschalten, im Falle d. Falles, die warten doch nur auf sowas
geh zu Bild da hast ne gute Story und ggfs ein gutes Honorar :xsmile:
Das ist wie bereits eingangs geschrieben lt Google anscheinend die Rechtslage

Weiterführende Hinweise:
Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).


Sehe ich übrigens auch, wie einer meiner Kunden (Mittelstand) der gegen schlechte Kununu-Bewertungen vorgeht.
Kommt damit immer durch und die werden gelöscht
 
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Wenn seitens des Händlers bzw. eines vom Händler beauftragten Anwalts zur Löschung aufgefordert wird und dies damit begründet wird, dass keine Geschäftsbeziehung mit dem Rezensenten bekannt ist, muss sie gelöscht werden. Google fragt daher bei Dir, ob Du Deine Kauferfahrung belegen kannst. Falls nicht, wird die Bewertung gelöscht.
 
Wenn seitens des Händlers bzw. eines vom Händler beauftragten Anwalts zur Löschung aufgefordert wird und dies damit begründet wird, dass keine Geschäftsbeziehung mit dem Rezensenten bekannt ist, muss sie gelöscht werden. Google fragt daher bei Dir, ob Du Deine Kauferfahrung belegen kannst. Falls nicht, wird die Bewertung gelöscht.
Ja, das habe ich schon verstanden - steht ja auch oben.
Google gibt aber meine Daten an den Händler bzw dessen Anwalt weiter. Und damit habe ich ein Problem
Was mich stört/wundert, dass Google die/meine Daten ungefiltert weiterleitet.
 
Ja, das habe ich schon verstanden - steht ja auch oben.
Google gibt aber meine Daten an den Händler bzw dessen Anwalt weiter. Und damit habe ich ein Problem
Deine Stellungnahme und der Nachweis der Geschäftsbeziehung wird übermittelt. Hängt Dein Herz an der Bewertung, dann reiche alles ein, tut es das nicht, lass es und die Bewertung wird gelöscht.
 
Deine Stellungnahme und der Nachweis der Geschäftsbeziehung wird übermittelt. Hängt Dein Herz an der Bewertung, dann reiche alles ein, tut es das nicht, lass es und die Bewertung wird gelöscht.
Wirklich?! Danke für die Hilfestellung. Wäre ich nicht 'drauf gekommen ...:zeitung:
 
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Ich habe heute eine Mail von Google erhalten mit Bezug auf eine Bewertung von September 2021.
Das Unternehmen fordert einen Nachweis, dass ich mit Ihm eine Geschäftsbeziehung gehabt habe auf die ich meine Bewertung stütze.

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Den Nachweis kann/könnte ich vorlegen. Was mich stört/wundert, dass Google die/meine Daten ungefiltert weiterleitet.
Wie seht Ihr das? Ähnliche Erfahrung gemacht?

Nicht stören oder wundern, sondern das zitierte Urteil auch mal zumindest überfliegen :)

Gleich am Anfang wirds doch erklärt:

https://lexetius.com/2016,670
 
Nicht stören oder wundern, sondern das zitierte Urteil auch mal zumindest überfliegen :)

Gleich am Anfang wirds doch erklärt:

https://lexetius.com/2016,670

Ich bin ein Jurist, aber das Urteil widerspricht jetzt nicht grundlegend der Stellungnahme/Schreiben von Google. Oder worauf wolltest Du hinaus?


Bildschirmfoto 2023-06-26 um 23.17.04.jpg


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